RRB Nr. 372/2019
Diakonie Bethanien, KiEI Bethanien, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2019
372. Diakonie Bethanien, KiEl Bethanien, Zürich
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 961/2015 erteilte der Regierungsrat der Diakonie Bethanien eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des KiEl Bethanien Zürich im Umfang von 20 Plätzen für Kinder bis Ende 2018. Mit Eingaben vom 22. Dezember 2017 und 25. Juni 2018 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Das KiEl Bethanien ist ein stationäres Angebot für Kinder mit deren Eltern. Es stehen zehn vollbetreute (Wohngemeinschaft) und zehn teilbetreute Plätze (Aussenwohnungen) zur Verfügung. Hauptzielgruppe sind Kinder ab Geburt bis zum Alter von sechs Jahren mit psychosozial belastetem Umfeld, deren psychische und physische Gesundheit akut oder längerfristig gefährdet erscheint. Die Kinder werden nur gemeinsam mit mindestens einem Elternteil aufgenommen. Die Diakonie Bethanien verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb des KiEl Bethanien, die ihr gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom 12. Dezember 2018. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf, und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheimgesetzgebung. Die Beitragsberechtigung ist für vier Jahre zu erteilen. Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung genehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitragsberechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das AJB über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Diakonie Bethanien für den Betrieb des KiEl Bethanien Zürich wird mit Wirkung ab 1. Januar 2019 im Umfang von 20 Plätzen für Kinder erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2022. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gegebenenfalls bis 31. Dezember 2021 einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Diakonie Bethanien, Andreas Winkler, Direktor, Buckhauserstrasse 36, Postfach, 8048 Zürich (im Doppel für sich und die Gesamtleitung [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli