RRB Nr. 372/2021
Anfrage von Tobias Langenegger, Zürich, Qëndresa Sadriu, Opfikon und Sylvie Matter, Zürich betreffend Ertragsausfallentschädigung für Kulturinstitutionen während Corona, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 25/2021
Sitzung vom 14. April 2021
372. Anfrage (Ertragsausfallentschädigung für Kulturinstitutionen während Corona) Kantonsrat Tobias Langenegger, Zürich, und die Kantonsrätinnen Qëndresa Sadriu, Opfikon, und Sylvie Matter, Zürich, haben am 25. Januar 2021 folgende Anfrage eingereicht: Die Kultur ist eine der durch Covid-19 besonders hart betroffene Branche. Entsprechend reagierten der Bund und die Kantone sowie einzelne Gemeinden und Städte mit speziellen Unterstützungsprogrammen. Der Bund konzentrierte sich dabei primär via Suisseculture Sociale auf Kunstschaffende. Die Kantone sowie Gemeinden und Städte konzentrierten sich auf Kulturunternehmungen aus den verschiedensten Bereichen – sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle. Unterdessen hat sich die Lage bezüglich Corona wieder verschlechtert. Weitere einschneidende Massnahmen wurden ergriffen. Entsprechend ist es nun wichtig, ein Zwischenfazit der bisherigen Hilfe zu ziehen, um daraus die Lehren für die künftige Unterstützung abzuleiten. Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Kulturunternehmen gibt es im Kanton Zürich?
2. Wie setzen sie sich nach Sparten (darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) zusammen?
3. Wie viele Kulturunternehmen waren antragsberechtigt?
4. Wie setzen sie sich nach Sparten (darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) zusammen? Wie viele davon sind Unternehmen, welche unter den bisherigen Kriterien der Kulturförderung Förderung erhalten haben? Wie viele davon sind eher als Zulieferbetriebe zu qualifizieren (zum Beispiel Technik etc.)?
5. Wie viele Kulturunternehmen haben ein Ertragsausfallsgesuch gestellt?
6. Wie viele Kulturunternehmen wurden bisher bezüglich Ertragsausfallentschädigung berücksichtigt?
7. Wie viel Geld wurde bisher in welchem Zeitraum total durch die Fachstelle Kultur ausbezahlt?
8. Wie verteilen sich die Höhe der Beiträge pro Kulturunternehmen (in 100 000 Franken Kategorien)?
9. Verändert sich die Anzahl antragsberechtigter Kulturunternehmen durch das Covid-19 Gesetz des Bundes? Wenn ja, wie? Hat der Kanton vor, den Bereich der bezugsberechtigten Unternehmen gem. Art. 2 lit. A der Verordnung zum Covid-19 Gesetz «enger zu definieren oder auszuweiten» und wenn ja, inwiefern?
10. Mit dem Wegfallen der Ausfallentschädigung für die Kulturschaffenden besteht eine grössere Pflicht der Unternehmen, bei ausgefallenen Veranstaltungen Ausfallentschädigung zu beantragen. Inwiefern berät der Kanton diesbezüglich Kulturschaffende und -unternehmen?
11. Für wie viele Monate reicht der Betrag des Bundes zusammen mit dem budgetierten Betrag 2021 der Fachstelle Kultur aus, um die gleichen Ertragsausfälle wie bisher zu bezahlen?
12. Ist der Regierungsrat der Meinung, die wichtige und breite Kulturlandschaft im Kanton Zürich so zu unterstützen, dass sie mit möglichst wenig Schaden durch die Corona-Krise kommt? Wenn nein, was fehlt?
13. Wie schätzt der Regierungsrat die Perspektive für die kantonale Kulturlandschaft in den nächsten Monaten und Jahren ein? Wie wird sie sich verändern?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tobias Langenegger, Zürich, Qëndresa Sadriu, Opfikon, und Sylvie Matter, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss Angaben der Standortförderung des Kantons Zürich gibt es im Bereich Kreativwirtschaft 18 868 Unternehmen (Stand: 2018). 6398 Unternehmen zählen zum engeren Bereich der Kulturwirtschaft (d. h. ohne Rundfunkmarkt, Architekturmarkt, Designmarkt, Werbemarkt, Software-/Gamemarkt, Kunsthandwerk, Pressemarkt und Phonotechnischer Markt). Zu Frage 2: Die Zusammensetzung der Kulturunternehmen nach Sparten sieht folgendermassen aus: Musikmarkt 2305 (36%) Buchmarkt 1083 (17%) Kunstmarkt 1241 (19%) Filmwirtschaft 1042 (17%) Markt der Darstellenden Kunst 727 (11%)
Zu Frage 3: Wie viele Kulturunternehmen antragsberechtigt gewesen wären, lässt sich nicht sagen, da die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung; SR 442.15) den Geltungsbereich enger fasst. So sind z. B. der ganze Kunst- und Musikhandel, aber auch die Verlage und die Buchhandlungen ausgeschlossen. Insgesamt haben 440 Kulturunternehmen 621 Gesuche eingereicht. Zu Frage 4: Die folgende Übersicht gibt Auskunft über die Anzahl und die Sparten der antragstellenden Kulturunternehmen sowie den Anteil an Gutheissungen: Gesuchstellende Gutheissung Abweisung Gutheissungsquote Bereichsübergreifend 64 44 20 68,8% Bildende Kunst 21 15 6 71,4% Design 7 4 3 57,1% Film 44 35 9 79,5% Kino 17 17 0 100% Klubs und Konzertlokale 55 47 8 85,4% Literatur 9 6 3 66,7% Museen 12 9 3 75% Musik 115 104 11 90,4% Tanz/Theater 96 77 19 80,2% Total 440 358 82 81,4% Insgesamt haben 67 Institutionen, die von der Fachstelle Kultur jährlich einen Betriebsbeitrag erhalten, eine Ausfallentschädigung bekommen. Unterstützt wurden ausschliesslich Kulturunternehmen, deren Leistungen integraler Bestandteil der kulturellen Produktion sind. Unternehmen, deren Leistungen lediglich als Zulieferdienste (Zelt-, Hallen-, Tribünen- und Technikvermietungen) zu verstehen sind, zählen gemäss den kulturpolitischen Schwerpunkten des Kantons Zürich nicht zum erfassten Kulturbereich. Ein Grossteil der Abweisungen der Gesuche bei den Kulturunternehmen fallen in diesen Bereich. Zu Frage 5: Von 440 gesuchstellenden Kulturunternehmen hat die Fachstelle Kultur 621 Gesuche erhalten. 254 gewinnorientierte Kulturunternehmen und 186 gemeinnützige Kulturunternehmen haben diese Gesuche eingereicht. Zu Frage 6: 200 Gesuchen von gewinnorientierten Kulturunternehmen wurden entsprochen, 54 Gesuche wurden abgewiesen. Entsprechend konnten 78% der Gesuche gutgeheissen werden.
Im Bereich der gemeinnützigen Kulturunternehmen konnten 158 Gesuche gutgeheissen werden und 28 Gesuche wurden abgewiesen. Entsprechend konnten 85% der Gesuche positiv entschieden werden. Zu Frage 7: Für den Geltungsbereich vom 28. Februar bis 31. Oktober 2020 gemäss Covid-19-Kulturverordnung wurden insgesamt 53,9 Mio. Franken ausbezahlt. 13,1 Mio. Franken gingen an gemeinnützige Kulturunternehmen und 40,8 Mio. Franken an gewinnorientierte Kulturunternehmen. Zu Frage 8: Die Höhe der Unterstützungsbeiträge an die Kulturunternehmen verteilt sich wie folgt: Höhe des Unterstützungsbeitrags in Franken Anzahl Gesuche vollständige Abweisung 20 bis 10 000 47 10 000 bis 20 000 49 20 000 bis 30 000 38 30 000 bis 40 000 33 40 000 bis 50 000 22 50 000 bis 100 000 50 100 000 bis 200 000 36 200 000 bis 300 000 18 300 000 bis 400 000 9 400 000 bis 500 000 11 500 000 bis 600 000 3 600 000 bis 700 000 3 700 000 bis 800 000 3 800 000 bis 900 000 2 900 000 bis 1 000 000 3 1 bis 1,5 Mio. 4 1,5 Mio. bis 2 Mio. 4 >2 Mio. Franken 3
Zu Frage 9: Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid- 19-Gesetz, SR 818.102) schreibt im Wesentlichen die Kriterien fort, die bereits im Rahmen der Covid-19-Kulturverordnung definiert wurden. Die Umsetzung der Verordnung bzw. des Gesetzes wird in regelmässigen institutionellen Absprachen zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) festgelegt und im Rahmen von sogenannten «FAQ» verschriftlicht. In diesem Verfahren sind die Kriterien laufend geschärft worden. Bei der Umsetzung des Gesetzes kommen nun von Anfang an die geschärften Kriterien zur Anwendung. Dies betrifft vor allem die Definition von Kulturunternehmen als Unternehmen, die mindestens 50% des Umsatzes im Bereich Kultur erzielen. Wie viele Unternehmen von dieser Präzisierung betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Gestützt auf die Empfehlungen der KBK und mit Blick auf die beschränkten Bundesmittel für den Kultursektor hat der Regierungsrat den Geltungsbereich nur wenig ausgeweitet und Musiklabels, Vermittlungsprojekte und Veranstaltungen von Galerien und Buchhandlungen sowie Verlage im Kultursektor (Literatur, visuelle Kunst usw.) zugelassen. Da im Rahmen des Covid-19-Gesetzes für einen doppelt so langen Schadenszeitraum deutlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, hat der Regierungsrat beschlossen, einige Anpassungen vorzunehmen. Namentlich sind nur noch diejenigen Kinos antragsberechtigt, die einen wesentlichen Beitrag an die kulturelle Vielfalt leisten. Als Entscheidungsgrundlage dient die Liste «Angebotsvielfalt» des BAK. Die Liste unterscheidet vier Kategorien. Kinos, die der Kategorie 4 zugeordnet sind, leisten lediglich einen kleinen Beitrag zur Angebotsvielfalt. Kinos, die dieser Kategorie zugeordnet sind, sind deshalb von den Ausfallsentschädigungen ausgeschlossen. Für den Ausschluss dieser Kinokategorie gibt es neben kulturpolitischen auch finanzpolitische Gründe. Die Erfahrungen mit den Ausfallsentschädigungen im Rahmen der Covid-19-Kulturverordnung haben gezeigt, dass gerade in diesem Bereich hohe Ausfälle zu verzeichnen sind. Diese würden den derzeitigen Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für die Kulturunterstützung sprengen. Zu Frage 10:
Grundsätzlich empfiehlt die Fachstelle Kultur den Kulturunternehmen, die Kulturschaffenden bei abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen zu entschädigen und die dadurch angefallenen Kosten bei der Ausfallentschädigung geltend zu machen. Durch die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Covid-19-Gesetzes sind nun auch die hauptberuflichen Kulturschaffenden (wieder) antragsberechtigt, wodurch sich die Problematik entschärft hat. Zu Frage 11: Eine Prognose dazu, für wie viele Monate der Betrag des Bundes zusammen mit dem vom Kanton Zürich budgetierten Betrag 2021 ausreicht, ist kaum möglich, da die Ertragsausfälle ganz wesentlich vom Ver- lauf der Pandemie abhängen. Für den Schadenszeitraum März bis Oktober 2020 wurden Ausfallenschädigungen von rund 60 Mio. Franken geleistet. Für den Schadenszeitraum November 2020 bis Dezember 2021 stehen rund 52 Mio. Franken zur Verfügung. Angenommen, die Schäden fallen etwa in gleichem Ausmass wie bisher an, so reichen die Mittel, um Schäden bis Anfang Juni 2021 abzudecken. Zu Frage 12: Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Covid-19-Kulturverordnung haben gezeigt, dass die Ausfallsentschädigungen – zusammen mit den allgemeinen wirtschaftlichen Massnahmen – die Kulturunternehmen einigermassen wirkungsvoll unterstützen. Entsprechend wenig Meldungen gibt es bisher, dass Kulturunternehmen ihren Betrieb eingestellt haben. Deutlich widersprüchlicher sieht die Bilanz bei den Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende aus. Während Sparten wie die Musik oder der Film durch dieses Instrument verhältnismässig gut unterstützt werden, greift es bei anderen Sparten wie z. B. der Bildenden Kunst kaum. Gleichzeitig können Kulturschaffende mit Fortschreiten der Krise kaum noch abgesagte oder verschobene Veranstaltungen geltend machen, weil die Veranstalter kaum noch Buchungen vornehmen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern für die Monate November 2020 bis Januar 2021 mit der Umsetzung von sogenannt pauschalisierten Ausfallsentschädigungen beauftragt (RRB Nr. 206/2021). Zu Frage 13: Derzeit ist es kaum möglich, die weitere Entwicklung konkret abzuschätzen. Das Unterstützungsinstrument der Transformationsprojekte erlaubt es, zukunftsweisende Projekte und Experimente der Kulturunternehmen zu fördern und die Institutionen darin zu stärken, tragfähige Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli