RRB Nr. 374/2022
Strassen, Projekt für die Erschliessung der Swiss Life Arena an die Bernerstrasse Süd, Zürich, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2022
374. Strassen (Zürich, Bernerstrasse Süd HVS 1)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 das Projekt für die Erschliessung der Swiss Life Arena an die Bernerstrasse Süd (Bau Nr. 17 012), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Bernerstrasse Süd ist eine Hauptverkehrsstrasse (HVS 1). Auf ihr verläuft eine Ausnahmetransportroute des Typs I. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Zwischen der Vulkan- und der Bernerstrasse Süd wird seit 2019 das neue Eishockeystadion, die Swiss Life Arena, erstellt. Die Zufahrt für das künftige Stadion erfolgt über eine neue Erschliessungsstrasse, die an die Bernerstrasse Süd anknüpft. Im Rahmen des sich in Realisierung befindenden Lärmschutzprojektes Grünau des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) soll die Bernerstrasse Süd umgestaltet und neu im Zweirichtungsverkehr geführt werden. Mit dem vorliegenden Projekt wird, ergänzend zum ASTRA-Projekt, der neue lichtsignalgeregelte Knoten realisiert. Zudem wird als Erschliessung für den Fussverkehr das südliche Trottoir bis zur Unterführung Bändliweg ergänzt. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 22. September 2020 Stellung genommen. Die in der Begehrensäusserung gestellten Anträge gelten im Hinblick auf die Baufreigabe als bereinigt. Das ASTRA-Projekt, worauf das vorliegende Projekt aufbaut, befindet sich plangemäss in Realisierung, und die Funktionalität der Ausnahmetransportroute bleibt gewährleistet. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr überprüft. Mit dem zugrunde gelegten Mengengerüst kann der Nachweis erbracht werden, dass die prognostizierte stündliche Verkehrsmenge problemlos abgewickelt werden kann. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Von der Stadt Zürich wird erwartet, dass der in der Begehrensäusserung gestellte Antrag zu möglichem Durchgangsverkehr (Unterbindung von Durchgangsverkehr ohne Bezug zur ZSC-Arena, der zu Überlastung Knoten führt) erfüllt und eine Beurteilung nach Inbetriebnahme durchgeführt wird.
Da es sich beim vorliegenden Projekt um geringfügige Anpassungen an der Strassenoberfläche handelt, verzichtete das Tiefbauamt der Stadt Zürich auf das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG. Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 633 vom 23. Juni 2021 wurde der Kredit bewilligt und das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erschliessung der Swiss Life Arena an die Bernerstrasse Süd betragen voraussichtlich Fr. 2 240 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 150 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erschliessung der Swiss Life Arena an die Bernerstrasse Süd in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes und im Sinne der Erwägungen genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli