RRB Nr. 380/2023
Allfällige Volksabstimmung über eine befristete Verlängerung von ausgewählten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes, Schreiben an die KdK
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2023
380. Allfällige Volksabstimmung über eine befristete Verlängerung
Erwägungen
von ausgewählten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes (Stellungnahme zuhanden der KdK) Nach dem Willen von Bundesrat und Parlament werden einzelne Bestimmungen des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie vom 25. September 2020 (Covid-19-Gesetz; SR 818.102) bis im Sommer 2024 verlängert, weil trotz der weitgehenden Normalisierung der Lage Unsicherheiten bestehen bleiben. Dem trägt die Verlängerung ausgewählter Bestimmungen Rechnung. So wird gewährleistet, dass bewährte Instrumente zur Pandemiebewältigung über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung stehen. Gegen die befristete Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Sofern das Referendum zustande kommt, findet die Volksabstimmung am 18. Juni 2023 statt. Die auf interkantonaler Ebene federführende Gesundheitsdirektorenkonferenz befürwortet die Vorlage und hat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 9. Februar 2023 beantragt, im Hinblick auf die Volksabstimmung im Namen der Kantone Position zu beziehen. Aufgrund der erheblichen Betroffenheit der Kantone hat der Leitende Ausschuss der KdK vom 10. Februar 2023 dem Antrag stattgegeben und beschlossen, der Plenarversammlung einen Positionsbezug mit einfacher Behördeninformation gemäss Konzept «Behördeninformation» vom 28. Juni 2019 zu beantragen. Der Leitende Ausschuss hat zudem einen Entwurf für einen Positionsbezug verabschiedet, der mit Schreiben vom 9. März 2023 den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 9. März 2023, mit dem Sie uns eingeladen haben, zum Positionsbezug der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Volksabstimmung über die befristete Verlängerung von ausgewählten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:
Wir sind einverstanden, dass die KdK zu dieser Abstimmungsvorlage einen Positionsbezug verabschiedet. Dem Entwurf des Positionsbezugs vom 9. März 2023 (gemäss Beilage zu Ihrem Schreiben) stimmen wir ohne Ergänzungs- oder Änderungsanträge zu.
II. Dieser Beschluss ist bis zum Zirkularbeschluss der KdK nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung der Stellungnahme der KdK), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli