RRB Nr. 384/2016
Interpellation Monika Wicki, Andrew Katumba, Zürich, und Esther Meier, Zollikon, betreffend langfristige Kulturförderung - Wie weiter nach Abschluss der Vorlage 5125, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 97/2016
Sitzung vom 20. April 2016
384. Interpellation (Langfristige Kulturförderung – Wie weiter nach Abschluss der Vorlage 5125?) Kantonsrätin Monika Wicki und Kantonsrat Andrew Katumba, Zürich, sowie Kantonsrätin Esther Meier, Zollikon, haben am 14. März 2016 folgende Interpellation eingereicht: Neben Arbeit und Politik ist die Kultur ein Grundbestandteil menschlicher Tätigkeit und Partizipation. Partizipation – oder mit den Worten Trompenaars: «Ein Fisch spürt erst dann, dass er Wasser zum Leben braucht, wenn er nicht mehr darin schwimmt. Unsere Kultur ist für uns wie das Wasser für den Fisch. Wir leben und atmen durch sie.» An der
Erwägungen
9. Sitzung vom 6. Juli 2015 beschloss der Kantonsrat gemäss Weisung zur Vorlage 5125 den Staatshaushalt um jährlich 9 Mio. Franken durch Mittel aus dem Lotteriefonds zu entlasten. Seit Januar 2016 werden nur zwei Institutionen mit ordentlichen Staatsmitteln finanziert. Alle anderen Förderaktivitäten werden über den Lotteriefonds finanziert. Bis Ende 2021 wird die Kulturfachstelle mit 23 Mio. Franken pro Jahr aus dem Lotteriefond finanziert. Danach ist unklar, wie die Finanzierung der Kultur im Kanton Zürich weiterhin sichergestellt wird. Die Kulturförderung ist sehr unübersichtlich und es fehlt langfristig eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Aufgrund dieser Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat der Regierungsrat eine präzise Vorstellung davon, wie die Kulturförderung nach 2020 stringent finanziert werden soll?
2. Falls der Regierungsrat keine präzise Vorstellung der künftigen Kulturförderung hat, stellt sich die Frage, welche Strategie der Regierungsrat verfolgt, um zu einer solchen Vorstellung zu kommen.
3. Wie viele Mittel setzt der Kanton Zürich für die Kulturförderung im interkantonalen Vergleich ein a. gemessen an seiner volkswirtschaftlichen Leistung pro Kopf? ii. ohne einmalige Beiträge an Bau- oder anderweitige Investitionsprojekte? ii. ohne Zentrumslastenausgleich an die Stadt Winterthur und die Stadt Zürich? b. in Prozent seines Staatshaushaltes?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Monika Wicki und Andrew Katumba, Zürich, sowie Esther Meier, Zollikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die kantonale Kulturförderung stützt sich auf Art. 120 der Kantonsverfassung (LS 101), auf das Kulturförderungsgesetz (KFG, LS 440.1) und die Kulturförderungsverordnung (KFV, LS 440.11). Gemäss § 1 KFV bezweckt sie ein vielfältiges kulturelles Leben zu Stadt und Land und wahrt die Unabhängigkeit des kulturellen Schaffens. Sie umfasst insbesondere die Förderung von Institutionen, Veranstaltungen, Werken und kulturell Schaffenden, die zum Kanton in einer engen Beziehung stehen. Auf diesen Grundlagen berücksichtigt die kantonale Kulturförderung ein breites Spektrum sowohl mit Bezug auf die unterstützten Kultursparten (Literatur, Theater, Tanz, bildende Kunst, Musik, Film usw.) als auch mit Bezug auf die Förderarten (Beiträge an das Opernhaus und etwa 90 weitere Kulturinstitutionen, Unterstützung von Kulturprogrammen der Gemeinden, Projektbeiträge usw.). Der Regierungsrat ist sich der gesellschaftlichen Bedeutung der Kultur sehr bewusst, was er u. a. durch die Festsetzung des Leitbilds Kulturförderung am 25. Februar 2015 deutlich gemacht hat. Deshalb ist es ihm ein wichtiges Anliegen, eine langfristige und verbindliche Finanzierung der Kulturförderung zu gewährleisten. Aus diesem Grund soll eine Studie zur Finanzierung der Kulturförderung ab 2022 die bisherige Kulturfinanzierung umfassend analysieren und mögliche Finanzierungsvarianten aufzeigen. Auf der Grundlage dieser Szenarien und deren Bewertung wird der Regierungsrat seine Strategie mit Bezug auf die Kulturfinanzierung ab 2022 festlegen. Zu Frage 3 a: Einleitend gilt es festzuhalten, dass die Zahlen in Tabelle 1 (Zusammenstellung des Bundesamtes für Statistik [BFS] betreffend Kulturausgaben der Kantone 2013) nur bedingt vergleichbar sind, da sich die Verteilung der Ausgaben zwischen Gemeinden bzw. Städte und Kanton je nach Kanton unterscheiden. Zudem enthalten die Zahlen des BFS neben den Kulturförderungsausgaben im engen Sinne auch Aufwendungen für Denkmalpflege und Heimatschutz und für Massenmedien sowie die Beiträge des Lotteriefonds an die Kultur.
Tabelle 1: Kulturförderungsausgaben im kantonalen Vergleich, Stand Kanton Kulturförderungs- Kulturförderungs- Kulturförderungsausgaben ausgaben in % ausgaben in % in Franken des Pro-Kopf-BIP des Staatsaufwands Zürich 178 668 784 0,13 1,45 Bern 93 759 417 0,12 0,86 Luzern 49 680 413 0,20 1,60 Uri 3 704 777 0,20 0,93 Schwyz 9 573 145 0,11 0,79 Obwalden 3 824 716 0,16 1,23 Nidwalden 4 455 108 0,16 1,34 Glarus 4 522 595 0,18 1,40 Zug 18 586 775 0,10 1,43 Freiburg 45 929 366 0,27 1,40 Solothurn 19 151 782 0,11 0,92 Basel-Stadt 172 338 221 0,55 3,79 (einschliesslich Stadt Basel) Basel-Landschaft 38 494 629 0,21 1,43 Schaffhausen 6 111 047 0,09 0,90 Appenzell A. Rh. 5 795 590 0,19 1,29 Appenzell I. Rh. 1 599 775 0,17 1,11 St. Gallen 48 940 921 0,14 1,18 Graubünden 31 488 060 0,23 1,31 Aargau 61 845 836 0,16 1,31 Thurgau 25 847 336 0,17 1,40 Tessin 42 899 114 0,16 1,06 Waadt 82 545 897 0,16 0,87 Wallis 54 326 677 0,32 1,63 Neuenburg 27 392 662 0,19 1,18 Genf 56 559 890 0,12 0,62 Jura 19 555 520 0,44 2,02 Quelle: BFS
Tabelle 2: Kulturförderungsausgaben der Direktion der Justiz und des Innern (JI), Stand 2015 Kanton Kulturförderungs- 1. Kulturförderungs- 2. Kulturförderungsausgaben ausgaben in % des ausgaben in % in Franken Pro-Kopf-BIP 2013* des Staatsaufwands Kulturförderungsausgaben JI 153 892 174 0,10 1,05 Kulturförderungsausgaben JI 153 800 577 0,10 1,05 ohne Bauvorhaben Kulturförderungsausgaben JI 104 289 781 0,07 0,71 ohne Zentrumslastenausgleich Zürich und Winterthur Quelle: Rechnung Kanton Zürich und Fachstelle Kultur 2015, BFS, Statistisches Amt des Kantons Zürich * neueste Zahl: BIP 2013 pro Kopf (Fr. 96 778)
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi