RRB Nr. 386/2019
Postulat Barbara Schaffner, Otelfingen, Ronald Alder, Ottenbach, und Jörg Mäder, Opfikon, betreffende Selbstfahrende Autos als Teil des öffentlichen Verkehrs, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 46/2019
Sitzung vom 17. April 2019
386. Postulat (Selbstfahrende Autos als Teil des öffentlichen Verkehrs)
Erwägungen
Kantonsrätin Barbara Schaffner, Otelfingen, sowie die Kantonsräte Ronald Alder, Ottenbach, und Jörg Mäder, Opfikon, haben am 4. Februar 2019 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass selbstfahrende Autos Teil des öffentlichen Verkehrs werden. Dabei sollen insbesondere Massnahmen geprüft werden, damit selbstfahrende Autos gemeinschaftlich in einem Sharing-Modell genutzt werden. Begründung: Der Autoverkehr ist in vielen Gebieten des Kantons Zürichs eines der drängendsten Probleme für die lokale Bevölkerung. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung des Verkehrs durch selbstfahrende Autos und Online-Sharing-Modelle die Chance, diesen Teil der Mobilität neu auszurichten und dabei den öffentlichen Strassenraum effizienter zu nutzen. Wie grossflächige Tests in den USA und in Asien zeigen, erobern selbstfahrende Autos immer mehr unsere Strassen. Auch in der Schweiz laufen bereits verschiedene Pilotprojekte, wie zum Beispiel seit diesem Jahr im Kanton Zug. Dass sich auch im Kanton Zürich selbstfahrende Autos durchsetzen werden, wird wohl nur noch eine Frage der Zeit sein. Mit selbstfahrenden Autos besteht die Gefahr, dass mehr Wege gefahren werden, wenn z. B. nur eine Person auf dem Hinweg transportiert wird, und das Auto anschliessend leer zurückfährt. Andererseits könnten dieselben Autos zu einer verbesserten Effizienz insbesondere des innerstädtischen Verkehrs beitragen, wenn die Autos besser ausgelastet werden und weniger Stehzeit (d. h. Parkplatzbedarf) aufweisen. Gleichzeitig bietet eine komfortable Kombination von S-Bahn mit selbstfahrenden Autos auf der letzten Meile einen Anreiz zum Umstieg auf den öV. Wie Studien aufgezeigt haben, könnte durch eine geschickte Regelung und Gestaltung des Verkehrs mit selbstfahrenden Fahrzeugen zum Beispiel auf bis zu 80% der städtischen Privatautos verzichtet werden. Das schont das Portemonnaie und die Umwelt. Profitieren würden zudem alle Verkehrsteilnehmenden, weil der öffentliche Verkehrsraum effizienter genutzt wird, und dadurch die Stauzeiten massiv reduziert werden.
Auf diesem Hintergrund ergibt sich, dass selbstfahrende Autos möglichst nicht im Privatbesitz von Einzelpersonen gehalten resp. betrieben werden sollten. Durch Vermietung (Sharing) von verschiedenen Privatpersonen oder Firmen können selbstfahrende Autos einem grossen Kreis von Nutzenden zur Verfügung stehen. Die Stadt und der Kanton Zürich sind innovative Zentren in der Schweiz und nehmen dies auch für sich in Anspruch. Es ist daher wichtig und richtig, wenn die Chancen von selbstfahrenden Autos für eine bessere Ausnutzung der Infrastruktur auf unseren Strassen genutzt werden. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Kanton Zürich zum Beispiel auch bei einer gesetzlichen Regelung die Rolle eines Vorreiters einnimmt. Wie schnell es geht, bis selbstfahrende Autos die Zürcher Strassen befahren, kann niemand voraussagen. Aber Gesetzgebung braucht Zeit, und es ist ein Gebot der Stunde, sich für diese Zeit vorbereiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Barbara Schaffner, Otelfingen, Ronald Alder, Ottenbach, und Jörg Mäder, Opfikon, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat anerkennt die Chancen, aber auch die Herausforderungen, die sich mit der rasch fortschreitenden Digitalisierung und dem gesellschaftlichen Wandel ergeben – insbesondere bei der Herausbildung neuer Mobilitätsformen. Allerdings ist die künftige Entwicklung, trotz mehreren Studien und Praxistests im In- und Ausland, aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht voraussagbar. Es ist aber davon auszugehen, dass neue intermodale Mobilitätsangebote entstehen werden, bei denen die Grenzen zwischen individuellem und öffentlichem Personenverkehr zunehmend verschwimmen. Persönlich massgeschneiderte Mobilitätslösungen werden vermehrt das Mobilitätsangebot bereichern. Angetrieben durch die Digitalisierung und den gesellschaftlichen Wertewandel gewinnt auch die «Sharing Economy» an Stellenwert. Autobesitz und Autonutzung werden sich zunehmend entkoppeln, auch wenn der private Fahrzeugbesitz weiterhin dominieren wird. Gleichzeitig gewinnen Taxidienste, Carsharing- und Carpooling- Angebote an Bedeutung. Parallel dazu sind auch tiefergreifende Änderungen im Mobilitätsverhalten zu erwarten. Wie rasch diese Entwicklungen stattfinden werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Unter den derzeitigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen muss davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz Angebotskonzepte, die mittels gesetzlicher Rahmenbedingungen private Eigentümerinnen und Eigentümer von Fahrzeugen zu
Sharing-Modellen verpflichten sollen, in naher Zukunft kaum Akzeptanz finden werden. Umso wichtiger sind deshalb umfassende und verkehrsträgerübergreifende Strategien, um ein funktionierendes Gesamtverkehrssystem aufzubauen. Mit dem kantonalen Gesamtverkehrskonzept verfolgt der Kanton Zürich eine Strategie des wesensgerechten Verkehrsmitteleinsatzes. Kapazitätsengpässe werden, sofern sie nicht dem Angebotskonzept entsprechen, gezielt mittels baulicher und betrieblicher Massnahmen behoben. Darunter fallen Verkehrs- und Mobilitätsmanagement sowie Massnahmen zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr, aber auch Anreize, den Besetzungsgrad im motorisierten Individualverkehr zu erhöhen. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung bietet diesbezüglich vielversprechende Möglichkeiten. Sie ermöglicht neben einem immer höheren Automatisierungsgrad des Verkehrsablaufs auch zunehmend nutzerfreundlichere Informations-, Reservierungs- und Bezahlsysteme. Das Postulat KR-Nr. 47/2019 betreffend Zukünftige Verkehrsgestaltung mit innovativen Mobilitätsformen zielt in eine vergleichbare Richtung wie das vorliegende Postulat. Es ist jedoch weiter gefasst. Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat KR-Nr. 47/2019 entgegenzunehmen, um neue Formen des Verkehrs, die Auswirkungen der zunehmenden Automatisierung des Strassenverkehrs auf das Verkehrsaufkommen und die Auslastung der Infrastruktur zu untersuchen. Für darüber hinausgehende Arbeiten sieht der Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 46/2019 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli