RRB Nr. 386/2024
Wachstum 2050, Auftrag, Stellenplan, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024
386. Wachstum 2050 (Auftrag, Stellenplan, neue Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Kanton Zürich steht vor bedeutenden Herausforderungen. Laut den Bevölkerungsszenarien des kantonalen Statistischen Amtes sowie des Bundesamtes für Statistik werden 2050 gegen 2 Mio. Personen im Kanton Zürich leben. Dies bedeutet gegenüber 2020 einen Anstieg von rund 450 000 Personen. Der Zuwachs wird voraussichtlich zu 49% aufgrund der Zuwanderung aus dem Ausland, zu 44% aufgrund des Geburtenüberschusses und zu 7% aufgrund der Zuwanderung aus anderen Kantonen erfolgen. Die prognostizierte Wachstumsrate fällt im Kanton Zürich mit 28% deutlich höher aus als im Schweizer Durchschnitt mit 20%. Die Kantone des Metropolitanraums Zürich weisen vergleichbare Wachstumsraten wie der Kanton Zürich auf. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum zeugt von der hohen Attraktivität, wirtschaftlichen Prosperität und Standortqualität des Kantons. Die Gestaltung des Wachstums und der Umgang mit den Folgen sind ein Schwerpunkt der Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027. Es sind strategische Entscheide erforderlich, wie mit dem zunehmenden Bedarf an Arbeitskräften, Wohn- und Arbeitsflächen, Gesundheitsleistungen, Infrastrukturen sowie Mobilität umgegangen werden soll.
2. Ziele des Projekts «Wachstum 2050» Das Projekt « Wachstum 2050» soll aufzeigen, welche grundsätzlichen Handlungsfelder und Fragestellungen mit dem prognostizierten Wachstum verbunden sind. Es soll klar werden, welche Vorgehensweise geeignet ist, die anstehenden Herausforderungen strategisch anzugehen und eine konsolidierte gesamtkantonale Zielsetzung mit entsprechenden Massnahmen zu erarbeiten. Das Thema betrifft alle Politikbereiche, weshalb direktions- und ämterübergreifend zusammenzuarbeiten ist. Es ist auch ein strukturierter Einbezug von Gemeinden, Regionen und weiteren Stakeholdern vorgesehen. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sowie die gemeinsam erarbeitete Zielsetzung werden in einem Bericht publiziert. Darauf aufbauend wird eine Umsetzungsagenda ausgearbeitet.
3. Laufzeit und Arbeitsphasen Das direktionsübergreifende Projekt «Wachstum 2050» beginnt im Sommer 2024. Die Laufzeit beträgt rund drei Jahre. Bericht und Umsetzungsagenda sollen bis Ende der laufenden Legislatur und somit bis Frühjahr 2027 vorliegen. Die Projektabwicklung erfolgt anhand der nachfolgend genannten Arbeitsschritte. Falls im Laufe des Projekts ein zweckmässigerer Weg der Erarbeitung definiert werden kann oder Anpassungen notwendig werden, kann von diesem Vorgehen abgewichen werden. Die Resultate jeder Phase werden der Projektsteuerung (siehe nachfolgend 4. Projektorganisation) vorgestellt und zur Beratung übergeben. Die Projektsteuerung trifft zu Beginn jeder neuen Phase einen Richtungsentscheid. Damit wird der direktionsübergreifende Konsens sichergestellt. Arbeitsphase 1: Ausgangslage klären Mit einer umfassenden Analyse wird eine Einschätzung der Bedeutung und der Wirkung allgemeingültiger Trends für den Kanton Zürich vorgenommen. Dazu sind bereits vorliegende Grundlagen sowie die strategischen Planungen der kantonalen Verwaltung zu untersuchen und einer Gesamtschau zu unterziehen. Die Erarbeitung der im Laufe des Projekts vertieft zu behandelnden Themen sowie der dafür notwendige Einbezug von verwaltungsinternen Fachspezialistinnen und -spezialisten sind integraler Bestandteil dieser Arbeitsphase. Zur Klärung einzelner Aspekte werden Studien in Auftrag gegeben und Fachexpertisen eingeholt. Mit dieser umfassenden Analyse der Ausgangslage wird eine fundierte Grundlage für die nachfolgenden Arbeitsschritte geschaffen. Arbeitsphase 2: Szenarien entwickeln Durch eine Gegenüberstellung der Trends mit unterschiedlichen Entwicklungsannahmen lassen sich die konkreten Herausforderungen für den Kanton ermitteln. Die Erarbeitung unterschiedlicher Szenarien dient zudem der Darstellung von Wirkungsketten und möglichen Handlungsfeldern. Die Szenarien sollen auch aufzeigen, welche Auswirkungen allfällige Eingriffe auf die einzelnen Politikbereiche haben. Zudem sind sie hinsichtlich ihres Einflusses auf die Standortfaktoren, die Lebensqualität und somit auf die Attraktivität des Kantons Zürich zu bewerten. Die Vor- und Nachteile jedes Szenarios werden evaluiert und dokumentiert. Arbeitsphase 3: Zielsetzung definieren Die Szenarien legen eine wichtige Grundlage für die Definition der angestrebten Entwicklung. Mittels eines iterativen Vorgehens, in dem
Wechselwirkungen eingehend untersucht werden, soll das vorteilhafteste Szenario ermittelt und zu einer handlungsorientierten Strategie weiterentwickelt werden.
Arbeitsphase 4: Massnahmen und Umsetzungsagenda In der letzten Arbeitsphase werden Massnahmen definiert, die zur Erreichung der angestrebten Entwicklung umzusetzen sind. Dabei ist zu klären, welche Politikbereiche dazu wesentliche Beiträge leisten können. Ebenfalls ist zu definieren, welche Teilaspekte selbstständig durch die jeweiligen Direktionen und Ämter umgesetzt werden können und wo eine weitergehende Abstimmung und Zusammenarbeit notwendig ist. Zudem soll aufgezeigt werden, ob die bestehenden Instrumente und Prozesse ausreichen, damit die formulierten Strategien und Ziele umgesetzt bzw. erreicht werden können, oder ob allenfalls Anpassungen erforderlich sind. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Planungen von Regionen, Gemeinden, Nachbarkantonen, dem Bund und weiteren Institutionen und Organisationen. Es wird aufzuzeigen sein, in welcher Form die Zusammenarbeit zwischen diesen Akteurinnen und Akteuren ausgestaltet werden soll. Abbildung 1: Arbeitsphasen
1. Ausgangslage klären – Zusammenstellung bestehender Grundlagen – Erarbeitung neuer Studien – Definition der zu klärenden Fragen
2. Szenarien entwickeln – Bevölkerungswachstum und räumliche Verteilung – Wirkungsketten analysieren und aufzeigen – Evaluation der Vor- und Nachteile
3. Zielsetzung definieren – Direktionsübergreifende und konsolidierte Definition der anzustrebenden Entwicklung
4. Massnahmen und Umsetzungsagenda – Erarbeitung von Strategien und Massnahmen – Definition der Umsetzung
Umsetzung durch Direktionen und Ämter
4. Projektorganisation a) Politische Ebene Besteller des Projekts ist der Regierungsrat. Er übernimmt die politische Steuerung des Projekts. Der Regierungsrat wird regelmässig über den Verlauf des Projekts informiert, um die politische Akzeptanz zu gewährleisten. b) Strategische Ebene Die Projektsteuerung übernimmt die strategische Führung des Projekts. Das Gremium setzt sich aus den Vorstehenden aller betroffenen Ämter und Abteilungen zusammen und tagt dreimal im Jahr, mindestens aber nach Abschluss jeder Arbeitsphase. Die nachfolgende Auflistung zeigt die vorgesehene Zusammenstellung: – Baudirektion (BD): Amt für Raumentwicklung; Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft; Amt für Landschaft und Natur – Bildungsdirektion (BI): Bildungsplanung – Finanzdirektion (FD): Steueramt – Gesundheitsdirektion (GD): Amt für Gesundheit, Veterinäramt – Direktion der Justiz und des Innern (JI): Statistisches Amt; Fachstelle Integration; Gemeindeamt; Justizvollzug und Wiedereingliederung – Sicherheitsdirektion (DS): Sozialamt; Kantonspolizei – Volkswirtschaftsdirektion (VD): Amt für Wirtschaft; Amt für Mobilität; Zürcher Verkehrsverbund – Staatskanzlei (SK): Regierungscontrolling Als Schnittstelle zwischen strategischer und operativer Ebene ist eine Projektdelegierte bzw. ein Projektdelegierter vorgesehen. Diese Person führt das Projekt strategisch und vertritt es gegen innen und aussen. Als unabhängige Instanz übernimmt sie den Vorsitz der Projektsteuerung. Sie arbeitet eng mit der Projektleitung zusammen. c) Operative Ebene Aufgrund des starken Raumbezugs des Projekts wird die Projektleitung dem Amt für Raumentwicklung übertragen. Die Projektleitung übernimmt die operative Führung des Projekts. Sie nimmt den Vorsitz der Kerngruppe wahr und hat Beisitz in der Projektsteuerung. Die Projektleitung wird durch eine externe Projektunterstützung ergänzt. Diese dient insbesondere der Organisation, Durchführung und Dokumentation der einzelnen Arbeitsphasen.
Die Erarbeitung der Lieferobjekte des Projekts erfolgt verwaltungsintern durch eine acht- bis zehnköpfige Kerngruppe. Bei deren Besetzung ist sicherzustellen, dass Fachspezialistinnen und -spezialisten aus allen Politikbereichen involviert sind. Es ist möglich, dass einzelne Personen sowohl in der Projektsteuerung als auch in der Kerngruppe tätig sind. Zur Klärung einzelner Teilaspekte werden bei Bedarf massgeschneiderte Arbeitsgruppen gebildet, die sich aus Mitgliedern der Kerngruppe und aus weiteren Fachspezialistinnen und -spezialisten der kantonalen Verwaltung zusammensetzen. Ergänzend können auch Regionen, Gemeinden sowie weitere Institutionen und Organisationen beigezogen werden. Für ausgewählte Fragestellungen, für die keine ausreichenden Grundlagen vorliegen, können Studien in Auftrag gegeben werden. Deren Erarbeitung erfolgt hauptsächlich durch externe Auftragnehmende. Die Studien können sowohl Themen einzelner Politikbereiche als auch direktionsübergreifende Fragestellungen behandeln. Die Projektsteuerung wird vor Auftragsvergabe über die vorgesehenen Studien informiert. Für die verwaltungsinterne und direktionsübergreifende Bekanntmachung und Überprüfung von Zwischenergebnissen kann die bereits bestehende Plattform Raumentwicklung genutzt werden. Die Zusammensetzung der Plattform Raumentwicklung ist zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. d) Externe Begleitgremien Die Projektarbeit erfordert den Einbezug der nachgelagerten Planungsträger. Diesem Zweck dient eine Behördenbegleitgruppe, die sich aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Regionen sowie von deren Verbänden zusammensetzt. Diese Begleitgruppe tagt nach Bedarf. Es wird angestrebt, dass die Einbindung der Gemeinden auch über die Plattform «Gemeinden 2030» erfolgt, da sich dort bereits eine Arbeitsgruppe mit der Wachstumsthematik beschäftigt. Ein weitergehender Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern dieser Arbeitsgruppe in die Projektorganisation ist zu prüfen. Über den Einbezug weiterer Interessengruppen ist im Laufe des Projekts zu entscheiden. Die Projektstruktur und deren personelle Besetzung können bei Bedarf angepasst und von den dafür zuständigen Gremien der Projektorganisation festgesetzt werden. Um den Aufwand der anderen Direktionen und den Einsatz personeller Mittel in einem vertretbaren Mass
zu halten, soll sich erstens deren Einbezug auf das Notwendigste beschränken und zweitens bei Bedarf eine Stellvertretung entsandt werden können. Die Projektleitung erstellt ein für alle Akteurinnen und Akteure verbindliches Projekthandbuch.
Abbildung 2: Projektorganisation
Besteller Gesamtregierungsrat
Projektsteuerung Projektdelegierte/r (Vorsitz) Vorsitzende der relevanten Ämter oder Fachstellen Projektleitung (Beisitz)
Behördenbegleitgruppe Gemeinden und Regionen sowie deren Verbände
Projektdelegierte/r N.N.
Projektleitung Externe Stabsstelle Amt für Raumentwicklung N.N.
Kerngruppe Projektleitung (Vorsitz) Fachspezialistinnen und -spezialisten aus allen relevanten Ämtern und Abteilungen
Arbeitsgruppe 1 Arbeitsgruppe 2 Arbeitsgruppe …
5. Finanzierung Für die Dienstleistungen Dritter fallen nach heutigem Kenntnisstand Kosten von bis zu Fr. 1 800 000 einschliesslich MWSt an. Insgesamt werden folgende Kosten veranschlagt: – Externe Projektunterstützung: Fr. 800 000 – Projektdelegierte/r: Fr. 300 000 – Studien und Fachexpertisen: Fr. 640 000 – Workshops, Tagungen und Kommunikationsmassnahmen: Fr. 60 000 Dieser Gesamtbetrag ist abschliessend und es sind keine weiteren finanziellen Beiträge der Direktionen vorgesehen. Je nach Anzahl und Umfang der zu erarbeitenden Studien oder durchzuführenden Workshops können sich die Kosten unter den veranschlagten Positionen verschieben bzw. reduzieren. Bei den Kosten handelt es sich um eine neue Ausgabe, die gestützt auf Art. 101 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (KV, LS 101; Raumplanung), Art. 104 KV (Verkehr), Art. 107 KV (Wirtschaft), Art. 113 KV (Gesundheit), Art. 114 KV (Integration), Art. 116 KV (Öffentliche Schulen) sowie § 10 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (LS 700.1; Leitbilduntersuchungen) zu erbringen ist.
Die Kosten für das Projekt «Wachstum 2050» sind im Budget 2024 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, nicht enthalten und können innerhalb der Leistungsgruppe nicht kompensiert werden. Abhängig von den im Jahr 2024 anfallenden Kosten wird ein Nachtragskredit zu beantragen sein. Die weiteren Kosten ab 2025 sind in den KEF 2025–2028 aufzunehmen.
6. Personalbedarf Die Durchführung dieses Projekts ist mit grossem zusätzlichem Aufwand verbunden. Das Amt für Raumentwicklung kann die Aufgaben der Gesamtprojektleitung und die Bearbeitung mehrerer Teilprojekte nur zum Teil mit bestehenden personellen Mitteln bewältigen. Der Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung ist deshalb befristet mit Wirkung ab 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2027 wie folgt zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO Für die 1,0 Stellen ist mit jährlichen Kosten von insgesamt Fr. 180 000 (Lohn und Lohnnebenkosten) zu rechnen. Diese jährlichen Kosten sind im Budget und im KEF 2024–2027 der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, nicht enthalten. Für das Jahr 2024 können diese Kosten kompensiert werden, für die Folgejahre werden sie im KEF 2025– 2028 eingestellt. Es handelt sich um eine Stellenaufstockung, die keiner Einreihungsüberprüfung bedarf.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, das Projekt «Wachstum 2050» im Rahmen einer amts- und direktionsübergreifenden Zusammenarbeit und mit dem Einbezug weiterer Akteurinnen und Akteure gemäss Projektorganisation durchzuführen.
II. Der Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung wird mit Wirkung ab 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2027 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO
III. Für Dienstleistungen Dritter im Rahmen des Projekts «Wachstum 2050» wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, bewilligt.
IV. Mitteilung an die Mitglieder und die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli