RRB Nr. 388/2015
Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit", Gegenentwurf des Bundesrates, Schreiben an das WBF
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2015
388. Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative
Erwägungen
«Für Ernährungssicherheit» (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 14. Januar 2015 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Vernehmlassungsverfahren zum Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» eröffnet. Der direkte Gegenentwurf nimmt die Anliegen der Ernährungssicherheit auf, anerkennt den Beitrag der inländischen Produktion und bettet diesen in ein umfassendes Gesamtkonzept ein. Dazu gehören neben der nachhaltigen Inlandproduktion auch die Bedeutung der Produktionsgrundlagen (insbesondere des Kulturlandes), der Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette, der Lebensmittelimporte und des ressourcenschonenden Konsums für die Ernährungssicherheit. Die zentralen Anliegen der Volksinitiative sind mit dem bestehenden Landwirtschaftsartikel 104 der Bundesverfassung (SR 101) bereits genügend abgedeckt. Namentlich sind bereits hier die Gesichtspunkte der Versorgungssicherheit durch inländische Produktion, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, eine Qualitätsstrategie sowie die Förderung einer multifunktionellen und nachhaltigen Landwirtschaft mit wirtschaftlichen Anreizen verankert. Umweltrelevante Vorgaben wie die Stärkung von besonders naturnahen, umwelt- und tierfreundlichen Produktionssystemen und der Schutz der Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Hilfsmitteln sind wichtige Anliegen, die gemäss dem bestehenden Verfassungsartikel zu berücksichtigen sind. Die Umsetzung dieser Anliegen mit der vom Bundesrat in Kraft gesetzten Agrarpolitik 2014– 2017 ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der eingereichten Initiativen zur Ernährungssicherheit ist ersichtlich, dass dieses Thema für die Bevölkerung wichtig ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in der Folge die Lage analysiert und die zentralen Herausforderungen für die künftige Sicherstellung der Ernährungssicherheit festgehalten: 1 Erhaltung der landwirtschaftlich nutzbaren Böden in Qualität und Quantität sowie Verminderung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen; 2 Optimierung der Nutzung des natürlichen Produktionspotenzials durch eine standortangepasste und ressourceneffiziente Produktion;
3 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft durch Kostensenkung und Generierung von Wertschöpfung am Markt; 4 ausreichende Importe von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln durch den Zugang der Schweiz zu den internationalen Agrarmärkten und ein breit abgestütztes Portfolio von Herkunftsländern; 5 Reduktion der Ressourcenbeanspruchung durch Verminderung von Food Waste und Food Losses sowie eine ressourcenschonendere Ernährung. Die Analyse des Bundes ist zutreffend und das ihr zugrunde liegende Gesamtkonzept wird grundsätzlich unterstützt. Die Umsetzung soll aber im Rahmen der Agrarpolitik erfolgen und nicht in der Verfassung festgeschrieben werden. Die Verfassung soll nicht der Verankerung von Sonderanliegen dienen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (auch per E-Mail an schriftgutverwaltung@blw. admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» und äussern uns wie folgt: Die zentralen Anliegen der Volksinitiative sind mit dem bestehenden Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung (A.I. 104 BV, SR 101) genügend abgedeckt. Namentlich sind bereits hier die Gesichtspunkte der Versorgungssicherheit durch inländische Produktion, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, eine Qualitätsstrategie sowie die Förderung einer multifunktionellen und nachhaltigen Landwirtschaft mit wirtschaftlichen Anreizen verankert. Umweltrelevante Vorgaben wie die Stärkung von besonders naturnahen, umwelt- und tierfreundlichen Produktionssystemen und der Schutz der Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Hilfsmitteln sind wichtige Anliegen, die gemäss dem bestehenden Verfassungsartikel zu berücksichtigen sind. Wir sehen die Umsetzung dieser Anliegen mit der vom Bundesrat in Kraft gesetzten Agrarpolitik 2014–2017 als weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Der Lageanalyse, die dem Gegenentwurf zugrunde liegt, mit den fünf zentralen Herausforderungen für die künftige Sicherstellung der Ernährungssicherheit kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die Sicherung des Zugangs zu internationalen Märkten kann jedoch zu einem vermehrten Import von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln führen. Bei diesen Lebensmitteln müsste dann ebenfalls auf die Einhaltung eines Mindeststandards bezüglich nachhaltiger Produktionsweise geachtet werden. Die Weiterverfolgung dieser Ziele soll jedoch im gesetzlichen Rahmen erfolgen. Die einzelnen Fragen beantworten wir wie folgt: Frage 1: Befürworten Sie einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»? Nein. Wir vertreten die Ansicht, dass weder Initiative noch Gegenentwurf notwendig ist, da in der Agrarpolitik kein Bedarf für eine Verfassungsänderung besteht. Frage 2: Falls Sie einen direkten Gegenentwurf befürworten, sind Sie mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden? Vgl. Frage 1. Frage 3: Falls Sie nur teilweise einverstanden sind, welche Änderungen beantragen Sie? Sollte es zu einem Gegenentwurf kommen, wäre in Art. 102a Bst. a der Begriff Grundlagen durch natürliche Ressourcen zu ersetzen. Es handelt sich nämlich dabei nicht einfach um Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, sondern um natürliche Ressourcen. Zusätzlich zu den in den Erläuterungen unter Bst. a aufgeführten natürlichen Ressourcen wie Wasser, fossile Energie, Kulturland und mineralischer Phosphor ist auch die Biodiversität eine zentrale natürliche Ressource für die landwirtschaftliche Produktion. Dies gilt es zumindest im erläuternden Bericht entsprechend festzuhalten. Frage 4: Haben Sie weitere Bemerkungen zum Bundesbeschluss oder zum erläuternden Bericht? Die Sicherung des Zugangs zu internationalen Agrarmärkten kann zu vermehrten Importen von landwirtschaftlichen Produkten führen. Bei diesen Gütern, namentlich bei importierten Lebensmitteln, ist ein zu definierender Standard an die nachhaltige Produktionsweise einzuhalten.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi