RRB Nr. 388/2023
Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum KEF 2023-2026
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2023
388. Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen
Erwägungen
des Kantonsrates zum KEF 2023–2026 Gemäss § 48 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes (KRG, LS 171.1) kann der Kantonsrat anlässlich der Beratung des Budgets Erklärungen zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) beschliessen. Mit dem Beschluss über eine Erklärung verlangt der Kantonsrat vom Regierungsrat eine Änderung des KEF (§ 48 Abs. 3 KRG). Der Regierungsrat setzt die beschlossenen Erklärungen im nächsten KEF um (§ 49 Abs. 1 KRG). Lehnt der Regierungsrat die Umsetzung ab, erstattet er dem Kantonsrat innert vier Monaten nach dessen Beschlussfassung Bericht (§ 49 Abs. 2 KRG). An seinen Sitzungen vom 12./13. Dezember 2022 überwies der Kantonsrat folgende Erklärungen zum KEF 2023–2026: Nr. Titel Direktion Erstunterzeichner/in Nr. neu alt 5 Bessere Vereinbarkeit von Familie und FD Cristina Cortellini, 6 Beruf: Positive Auswirkungen auf Steuer- Dietlikon einnahmen (Leistungsgruppe Nr. 4910) 9 Beiträge an Krankenkassenprämien GD Esther Straub, Zürich 10 (Leistungsgruppe Nr. 6700) 11 Berufsbildung: Ausbildungsoffensive im BI Monika Wicki, Zürich 14 Pflegebereich (Leistungsgruppe Nr. 7306) 12 Vereinbarkeit von Beruf und Familie als BI Christa Stünzi, Horgen 15 Priorität (Leistungsgruppe Nr. 7501) 15 Abbau Wartefristen Stipendien-Dossier- BI Carmen Marty Fässler, 18 Bearbeitung – endlich! Adliswil (Leistungsgruppe Nr. 7502) 16 Fachpersonal für Expertise und BD Florian Meier, Winterthur 19 Begleitung Tiefenlager (Leistungsgruppe Nr. 8500) 17 Mehr Erneuerbarer Strom im Kanton BD Nicola Siegrist, Zürich 20 Zürich (Leistungsgruppe Nr. 8500)
Nr. Titel Direktion Erstunterzeichner/in Nr. neu alt 18 Erneuerbare Wärme schneller ausbauen BD Nicola Siegrist, Zürich 21 (Leistungsgruppe Nr. 8500) 20 Naturschutz-Flächen BD Harry Brandenberger, 23 (Leistungsgruppe Nr. 8800) Gossau 21 Erhöhung Investitionsausgaben / Um BD Jasmin Pokerschnig, 24 setzung Postulat Wanderhindernisse Zürich KR Nr. 5795 (Leistungsgruppe Nr. 8800) 22 Einführung neue Wirkungsindikatoren BI Karin Fehr Thoma, Uster 26 «Beschäftigungsquote nach Studienabschluss insgesamt und in der Volksschule» (Leistungsgruppe Nr. 9740)
Mit der Umsetzung der KEF-Erklärungen Nrn. 9, 16 und 17 hat sich der Regierungsrat einverstanden erklärt (RRB Nr. 1573/2022). Zusätzlich werden auch die KEF-Erklärungen Nrn. 20 und 21 umgesetzt. Die übrigen überwiesenen KEF-Erklärungen werden nicht umgesetzt.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Zu den vom Kantonsrat am 12./13. Dezember 2022 überwiesenen KEF-Erklärungen wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat setzt die KEF-Erklärungen Nrn. 9, 16, 17, 20 und 21 um. Die KEF-Erklärungen Nrn. 5, 11, 12, 15, 18 und 22 werden aus den folgenden Gründen nicht umgesetzt: Nr. 5 Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Positive Auswirkungen auf Steuereinnahmen (Leistungsgruppe Nr. 4910) Antrag von Cristina Cortellini, Dietlikon, Christa Stünzi, Horgen, und Isabel Garcia, Zürich Saldo: 8481.4 (+60 Mio.) 8670.4 (+80 Mio.)
Stellungnahme des Regierungsrates Diese KEF-Erklärung hängt mit der KEF-Erklärung Nr. 12 zusammen, die in der Leistungsgruppe Nr. 7501 eine Saldoerhöhung von 100 Mio. Franken ab dem Planjahr 2024 und hierzu in der Leistungsgruppe Nr. 4910 eine hypothetische Gegenfinanzierung vorsieht. Allerdings ist ein tatsächlicher Zusammenhang in der entsprechenden Höhe nicht nachgewiesen bzw. erfolgt die Budgetierung der Steuereinnahmen nach einer volkswirtschaftlichen Methodik, die derjenigen der KEF-Erklärung nicht entspricht. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 11 Berufsbildung: Ausbildungsoffensive im Pflegebereich (Leistungsgruppe Nr. 7306) Antrag von Monika Wicki, Zürich alt: –375.6 –390.0 –402.7 neu: –383.3 –397.7 –410.4
Stellungnahme des Regierungsrates Aufgrund der auf Bundes- und Kantonsebene notwendigen Gesetzesanpassungen wird nicht vor 2025 mit einer markanten Erhöhung der Anzahl Auszubildender gerechnet. Erst wenn die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» vorhanden sind, können die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in den KEF aufgenommen werden. Den Auswirkungen der Umsetzung der Pflegeinitiative hinsichtlich der Ausbildungsbeiträge kann im KEF 2024–2027 Rechnung getragen werden. Gemäss KEF 2023–2026, Indikator B1 der Leistungsgruppe Nr. 7306, beträgt der Nettoaufwand Fr. 8770 pro Lernende bzw. Lernenden. Mit der KEF-Erklärung wird eine Budgeterhöhung von 7,7 Mio. Franken jährlich beantragt, was 880 zusätzlichen Auszubildenden entspricht. Dies ist unabhängig von irgendwelchen Vorgaben nicht realisierbar. Die Zunahme von 25% mehr Lernenden ab 2024 ist deutlich zu hoch. Das Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe hat für die neue Leistungsvereinbarung 2024–2028 die Prognose der Lernendenzahlen mitgeteilt und geht von einem Wachstum von rund 2,5% aus. Der Anstieg der Anzahl Lernender wird somit auch von der Anbieterseite deutlich tiefer eingeschätzt. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.
Nr. 12 Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Priorität (Leistungsgruppe Nr. 7501) Antrag von Christa Stünzi, Horgen, Cristina Cortellini, Dietlikon, und Isabel Garcia, Zürich Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine Priorität des Kantons. Eine Mehrheit des Parlamentes hat im letzten Jahr eine langfristige Investition von 100 Mio. beschlossen. Diese gilt es im KEF abzubilden. Aufwand: –331.5 –432 –431.5 –431.5 +100 Mio +100 Mio +100 Mio
Stellungnahme des Regierungsrates Gegenwärtig wird eine Vorlage zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Frühe Kindheit) vorbereitet; das entsprechende Vernehmlassungsverfahren wurde bereits durchgeführt. Neue kantonale Ausgaben zugunsten der institutionellen Kinderbetreuung (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) sind erst auf der Grundlage einer vom Kantonsrat beschlossenen Gesetzesänderung zu planen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 15 Abbau Wartefristen Stipendien-Dossier-Bearbeitung – endlich! (Leistungsgruppe Nr. 7502) Antrag von Carmen Marty Fässler, Adliswil Die Wartefristen für die Bearbeitung der Stipendiendossiers müssen abnehmen. Bei B15 unter P23 soll die Durchlaufzeit der Stipendien- und Darlehensgesuche nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen 50 Tage betragen. Planjahr 2023, B15 Durchlaufzeit der Stipendien- und Darlehensgesuche nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, in Tg. alt: 90 neu: 50 Stellungnahme des Regierungsrates Im KEF 2021–2024 lag die Vorgabe für die Durchlaufzeit für Stipendiengesuche nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen für das Jahr 2021 bei 120 Tagen. Diese wurde mit 108 Tagen eingehalten.
Im KEF 2022–2025 lag der Planungswert für die Durchlaufzeit der Stipendiengesuche nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen für das Jahr 2022 bei 70 Tagen. Mit einer Durchlaufzeit von 139 Tagen wurde diese Zielvorgabe verpasst. Im KEF 2023–2026 wird für das Jahr 2023 mit einer Durchlaufzeit der Stipendiengesuche nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen von 90 Tagen gerechnet und ab dem Planjahr 2024 mit 50 Tagen. Da die ergriffenen betrieblichen, organisatorischen und personellen Massnahmen zum Abbau des Pendenzenüberhangs greifen sollen, ist für 2023 die Zielsetzung einer Durchlaufzeit von unter 90 Tagen realistisch. 50 Tage sind, auch wenn zusätzliche finanzielle oder personelle Mittel zur Verfügung stünden, für das Jahr 2023 nicht realisierbar. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 18 Erneuerbare Wärme schneller ausbauen (Leistungsgruppe Nr. 8500) Antrag von Nicola Siegrist, Zürich W19 Anteil erneuerbare Energie und 32.5 36.5 40.5 44.5 Abwärme an der Wärmeversorgung, in %
Stellungnahme des Regierungsrates Bei den im KEF 2023–2026 aufgeführten Werten für den Indikator W19 handelt es sich um realistische Werte. 2023 bis 2026 wird pro Jahr ein Anstieg des Anteils erneuerbarer Wärme von 2,5% erwartet. Damit netto null CO 2 -Emissionen im Gebäudebereich 2040 erreicht werden können, ist 2027 bis 2040 ein noch schnellerer jährlicher Anstieg nötig. Dies ist möglich, wenn jetzt mit der vorausschauenden Planung von Wärmeverbunden die Weichen dafür gestellt werden. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab. Nr. 22 Einführung neue Wirkungsindikatoren «Beschäftigungsquote nach Studienabschluss insgesamt und in der Volksschule» (Leistungsgruppe Nr. 9740) Antrag von Karin Fehr Thoma, Uster, und Judith Stofer, Zürich Es werden neue Wirkungsindikatoren eingeführt. – Neuer Indikator «Beschäftigung im ersten Jahr nach Studienabschluss in %» – Neuer Indikator «Beschäftigung in der Volksschule im ersten Jahr nach Studienabschluss in %»
Stellungnahme des Regierungsrates Die Beschäftigung ein Jahr nach Studienabschluss wird vom Bundesamt für Statistik alle zwei Jahre erhoben und von diesem jeweils erst nach der Publikation des kantonalen Geschäftsberichts veröffentlicht. So waren für den Geschäftsbericht 2021 erst die Werte für das Jahr 2018 verfügbar (vgl. Leistungsgruppe Nr. 9600, Indikator W6). Daten zur Beschäftigung in der Volksschule ein Jahr nach dem Studienabschluss sind nicht vorhanden und müssten selbst aufwendig erhoben werden. Dafür sind in der Leistungsgruppe Nr. 9740 keine personellen Mittel vorhanden. Allgemein wird geprüft, wie der Jahresbericht der Pädagogischen Hochschule Zürich mit bereits verfügbaren Daten ergänzt und noch informativer gestaltet werden kann. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung dieser Erklärung zum KEF ab.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli