RRB Nr. 393/2021
Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, ZGSZ, Instandsetzung Sporthalle, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021
393. Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Instandsetzung
Erwägungen
Sporthalle (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Das Zentrum für Gehör und Sprache Zürich (ZGSZ) an der Frohalpstrasse 78 in Zürich Wollishofen ist das Kompetenzzentrum in der Deutschschweiz für Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung. Insgesamt besuchen rund 65 bis 70 Schülerinnen und Schüler den Unterricht im ZGSZ. Sie werden in Anlehnung an den Lehrplan der Volksschule des Kantons Zürich unterrichtet. Die schulischen Bedürfnisse der Kinder sind aufgrund von Hörbeeinträchtigungen und/oder anderen Beeinträchtigungen sehr unterschiedlich. Viele Schülerinnen und Schüler weisen Auffälligkeiten im Bewegungsmuster sowie im Krafteinsatz auf. Daher sind wöchentlich drei Lektionen Sportunterricht vorgegeben. Das ZGSZ verfügt dazu über eine aus dem Jahr 1983 stammende Sporthalle, eine kleine Rhythmikhalle und drei Therapieräume. Die aus dem Erbauungsjahr der Sporthalle stammende Gebäudetechnik, die Elektroanlagen, die Gebäudehülle und Bedachung haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und bedürfen dringend einer Instandsetzung. Zudem muss die Sporthalle nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten die Anforderungen an hindernisfreies Bauen und die Brandschutzvorgaben erfüllen.
Projekt Die Sporthalle wird bis auf den Rohbau zurückgebaut, damit die bestehenden gebäude- und brandschutztechnischen sowie energetischen Mängel umfassend behoben werden können. Während der einjährigen Bauphase findet der Sportunterricht wenn möglich im Freien statt. Im Bereich der Bedachung muss in absehbarer Zeit mit undichten Stellen gerechnet werden. Daher werden eine Feuchtigkeitssperre und eine Wärmedämmung eingebaut. Das Flachdach wird begrünt und mit 72 Photovoltaik-Modulen ausgestattet, die einen jährlichen Stromertrag von 25 100 kWh generieren. Die elektrischen Anlagen sind ebenfalls in einem schlechten Zustand und müssen umfassend ersetzt bzw. auf den aktuellen Stand gebracht werden. Weiter sind die Beleuchtung sowie die Stark- und Schwachstrominstallationen instand zu setzen.
Im Bereich der Gebäudetechnik sind Instandsetzungsarbeiten bei der Heizungsverteilung, der Lüftung und den Sanitäranlagen erforderlich. In der Sporthalle müssen die Bodenheizung und der abgenutzte Boden ersetzt werden. Die Lüftung wird optimiert und soll neben den Garderoben und dem Sanitärbereich neu auch die Sporthalle mechanisch belüften. Die Fenster werden mit einer 3-fach-Isolierverglasung ausgestattet und die Aussenfassade mit einer 18 cm starken Dämmung ergänzt. Eine aussen liegende Verschattung soll die Erwärmung der Sporthalle im Sommer verringern. Im Untergeschoss weist das Mauerwerk im Bereich der Sanitäranlagen Feuchtigkeitsschäden auf. Diese sind umfassend zu beheben. Die Sanitäranlagen erfordern aufgrund ihres Alters eine vollständige Instandsetzung. Auf der nördlichen Seite der Sporthalle sind für die hindernisfreie Erschliessung von aussen und zur zusätzlichen statischen Absicherung ein Treppenhaus sowie ein Lift zu errichten. Dadurch können Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung barrierefrei in die Sporthalle im Untergeschoss gelangen. Ein zweiter hindernisfreier Zugang wird über einen unterirdischen Verbindungskorridor zwischen der Sporthalle und der Pausenhalle bzw. dem Hauptgebäude geschaffen. Im Bereich des Brandschutzes ist die bestehende Brandmeldeanlage im Hauptgebäude auf die Sporthalle auszuweiten sowie ein zweiter Fluchtweg ins Freie zu erstellen. Der herkömmliche Hinweiston für die Schülerinnen und Schüler mittels Horn wird mit von überall sichtbaren Blitzleuchten ausgestattet und ergänzt. So kann zwischen Pausengong (weiss), Brandalarm (rot), Amoklauf (blau) und Sonnerie (gelb) unterschieden werden. Der Baubeginn soll im Herbst 2021 erfolgen. Die Bauarbeiten dauern ein Jahr, sodass die Sporthalle nach den Herbstferien 2022 für den Betrieb wieder zur Verfügung stehen wird.
Finanzielles Die Kosten für die Instandsetzung der Sporthalle des ZGSZ belaufen sich auf Fr. 5 487 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 3. Dezember 2020, 1045,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 322 700 2 Gebäude 3 709 300 3 Betriebseinrichtungen 115 000 4 Umgebung 602 800 5 Baunebenkosten 127 700 6 Reserve 499 500 9 Ausstattung 110 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 5 487 000 Die Instandsetzung der Sporthalle ist zur zeitgemässen Ausstattung und Erhaltung der Bausubstanz notwendig. Zudem sind die Anforderungen an das Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) zu erfüllen. Die Kosten von Fr. 5 487 000 sind daher gemäss §§ 36 lit. a und 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 5 487 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 31. Juli 2019 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 500 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 69 000 gehen zulasten des ZGSZ. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 5 418 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 keine Mittel eingestellt. Der Betrag wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 178 248. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 1 282 174 23,3 80 16 027 4 808 20 835 Hochbauten Rohbau 2 788 459 14,4 40 19 711 2 957 22 668 Hochbauten Ausbau 1 808 309 33,0 30 60 277 6 781 67 058 Hochbauten Installationen 1 487 230 27,1 30 49 574 5 577 55 151 Hochbauten Ausstattung, 120 828 2,2 10 12 083 453 12 536 Mobilien, Kunst am Bau Total 5 487 000 100 157 672 20 576 178 248 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Sporthalle des Zentrums für Gehör und Sprache an der Frohalpstrasse 78 in Zürich wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 5 487 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 5 418 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 69 000 zulasten des Zentrums für Gehör und Sprache, Zürich.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 31. Juli 2019 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 500 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli