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Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich: Regelung des Schutzes von Untersuchungsrichtern und Personen bei Einvernahmen, Beantwortung

RRB Nr. 4/2013 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 10. Jan. 2013

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-4-2013/de/anfrage-jacqueline-hofer-dubendorf-betreffend-jugendanwaltschaften-des-kantons-zurich-regelung-des-schutzes-von-untersuchungsrichtern-und-personen-bei-einvernahmen-beantwortung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 4/2013

Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich: Regelung des Schutzes von Untersuchungsrichtern und Personen bei Einvernahmen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 310/2012

Sitzung vom 10. Januar 2013

4. Anfrage (Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich: Regelung des Schutzes von Untersuchungsrichtern und Personal bei Einvernahmen) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 29. Oktober 2012 folgende Anfrage eingereicht: Wie die Kriminalstatistik zeigt, haben sich die Gewalttaten von Jugendlichen auf hohem Niveau eingependelt. Erfahrungen zeigen, dass die Intensität der Gewalt ein neues Bild erfahren hat. Früher nahm man bei Prügeleien Rücksicht auf die am Boden Liegenden. Heute ist dies nicht mehr der Fall. Straffällige Jugendliche schlagen noch weiter, auch wenn das Opfer zu keiner Gegenwehr mehr fähig ist. Gerade der Jugendanwalt oder die Jugendanwältin, welche die Akten prüfen, führen daher bei Bedarf im Beisein und unter Schutz ausgebildeter Polizisten Einvernahmen mit den Tätern durch. Eine Massnahme bei Jugendlichen, bei denen man nicht sicher ist, wie sie reagieren. Insbesondere bei Fällen, die das erste Mal befragt werden und denen eröffnet wird, dass sie ins Gefängnis gehen müssen. Wie man den Medien entnehmen konnte, zieht die Jugendanwaltschaft der Stadt Zürich bei ca. 3% der Befragungen Sicherheitspersonal der PROTECTAS bei. (Siehe Artikel 20 Minuten Online vom 18. Oktober 2012 / Interview mit Jugendanwalt Hansueli Gürber «Jugendliche wissen nicht, wie schlimm Raub ist.»). Ich bitte den Regierungsrat freundlichst um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Aus welchen Gründen wird der Schutz von Untersuchungsrichtern und Personal bei Einvernahmen outgesourct?

2. Seit wann wird bei Sicherheitsaufgaben eine Securityfirma wie PROTECTAS anstelle von ausgebildeten Polizisten beigezogen? Wer ist Entscheidungsträger?

3. Welche Securityfirmen werden zusätzlich zugezogen? Wie gross ist der Pool der Akkreditierten?

4. Nach welchen Kriterien werden die Firmen ausgewählt (Ausbildung, Flexibilität, Kosten, Auflagen, Dauer der Verträge, etc.)?

5. Wie werden die Sicherheitskräfte aufgeboten? Wie ist der Austritt aus dem Dienst geregelt? Sind diese Personen an das Amtsgeheimnis gebunden?

6. Was hält ein Untersuchungsrichter davon, wenn bei Einvernahmen private Sicherheitsleute anwesend sind?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gestützt auf eine Vereinbarung zwischen der Direktion der Justiz und des Innern und der Kantonspolizei werden junge Polizeiangehörige zu Ausbildungszwecken während zwei bis drei Jahren bei den Staatsanwaltschaften als Protokollführerinnen und Protokollführer eingesetzt. Sie sind dabei auch zuständig für die Sicherheitsbelange bei der Befragung von Angeschuldigten und Inhaftierten. Zurzeit sind 54 Korpsangehörige bei den Staatsanwaltschaften im Einsatz. Wegen der angespannten Personalsituation kann die Kantonspolizei allerdings nicht allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten polizeiliche Protokollführerinnen und Protokollführer zur Verfügung stellen. In kritischen Fällen können jedoch Angehörige der stationierten Kantonspolizei oder der Polizeigefängnisabteilung für die Gewährleistung der Sicherheit bei Einvernahmen beigezogen werden. Anders als bei den Staatsanwaltschaften werden bei den Jugendanwaltschaften keine Polizistinnen und Polizisten als Protokollführende eingesetzt. Damit ist nicht sichergestellt, dass bei von der Polizei verhafteten und an die Jugendanwaltschaft zugeführten Jugendlichen anlässlich der Hafteinvernahme eine Polizistin oder ein Polizist anwesend ist. Um auch die Sicherung von Hafteinvernahmen mit Jugendlichen zu gewährleisten, suchte die Oberjugendanwaltschaft im Frühjahr 2012 das Gespräch mit der Kantonspolizei. Wegen der angespannten Personalsituation bei der Kantonspolizei ist es dieser nicht möglich, den Jugendanwältinnen und Jugendanwälten bei allen Hafteinvernahmen eine Polizistin oder einen Polizisten zur Seite zu stellen. Die Kantonspolizei unterstützt die Jugendanwaltschaften immer dann, wenn im konkreten Einzelfall von einer erheblichen Gefährdung auszugehen ist. Ist es der Kantonspolizei aus Kapazitätsgründen nicht möglich, die Anwesenheit von Sicherheitspersonal während einer Hafteinvernahme sicherzustellen, muss eine private Sicherheitsfirma aufgeboten werden.

Zu Fragen 2–5: In den letzten Jahren nahmen die Zahl von bedrohlichen Situationen bei Einvernahmen und deshalb auch das Bedürfnis nach Schutz zu. Bei der Wahl der Firma wurde berücksichtigt, wer mit Aufgaben im Justizbereich bereits Erfahrungen aufweist. Die Mitarbeitenden der Protectas SA werden intern für diese Aufgabe geschult. Sie können schnell – nämlich innert zwei Stunden – aufgeboten werden. Die Kosten eines Einsatzes bis zu drei Stunden belaufen sich auf mindestens Fr. 204 (zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Verträge sind zeitlich nicht begrenzt. Kosten entstehen nur bei tatsächlichem Einsatz der Sicherheitsleute. Die Mitarbeitenden der Sicherheitsfirma werden vor Beginn der Einvernahme ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sie an das Amtsgeheimnis gebunden sind. Zu Frage 6: Im Vordergrund steht der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendanwaltschaften. In den Fällen, in denen die Polizei diesen Schutz nicht gewährleisten kann, müssen andere Lösungen gesucht werden. Der Beizug von privaten Sicherheitsleuten der Protectas SA hat sich in der Praxis bewährt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi