RRB Nr. 400/2016
Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserreinigungsanlage (ARA) Küsnacht- Erlenbach-Zumikon, Statuten, Änderung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2016
400. Gemeindewesen (Zweckverband Abwasserreinigungsanlage [ARA] Küsnacht-Erlenbach-Zumikon)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeindegesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Erlenbach und Küsnacht bilden zusammen seit 1956 und seit 2006 zusammen mit der Politischen Gemeinde Zumikon einen Zweckverband für den Betrieb, Unterhalt und allfälligen Ausbau einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage (RRB Nrn. 1841/ 1956 und 43/2008). Die Statuten wurden 2015 einer Teilrevision unterzogen. Zwischen dem 23. November 2015 und dem 7. Dezember 2015 stimmten die drei Verbandsgemeinden den teilrevidierten Statuten zu. Der Bezirksrat Meilen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Änderungen bestehen im Wesentlichen darin, dass dem Zweckverband die Berechtigung eingeräumt wird, einen Baurechtsvertrag zur Erstellung eines Gebäudes abzuschliessen. Weiter umfassen die Änderungen untergeordnete formelle Anpassungen.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage (ARA) Küsnacht-Erlenbach-Zumikon wird genehmigt.
II. Mitteilung an – die Betriebskommission des Zweckverbands Abwasserreinigungsanlage (ARA) Küsnacht-Erlenbach-Zumikon, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, – Erlenbach, Gemeindeverwaltung, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach, – Zumikon, Dorfplatz, 8126 Zumikon, – den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi