RRB Nr. 401/2023
Anfrage Bettina Balmer, Zürich, und Andreas Juchli, Russikon, betreffend Versorgungssicherheit von Medikamenten in der Pädiatrie und generell im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 49/2023
Sitzung vom 5. April 2023
401. Anfrage (Versorgungssicherheit von Medikamenten in der Pädiatrie und generell im Kanton Zürich) Kantonsrätin Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, und Kantonsrat Andreas Juchli, Russikon, haben am 6. Februar 2023 folgende Anfrage eingereicht: Von verschiedenen niedergelassenen Kinderärzten wurde in den letzten Wochen darauf aufmerksam gemacht, dass relevante Medikamente in der Pädiatrie fehlen. Wenige Tage später waren auch die Medien voll mit diesen Nachrichten und der Bund hat, von aussen betrachtet, in einer «Hau-Ruck-Übung» ein Gremium ins Leben gerufen, welches die dringlichsten Probleme rund um die Versorgungssicherheit von Medikamenten in der Schweiz nun lösen soll. Die Situation ist insbesondere in der Pädiatrie, aber auch generell wirklich besorgniserregend. So ist zum Beispiel der Antibiotikasirup gegen febrile Harnwegsinfekte respektive Nierenbeckenentzündungen für Kinder (Podomexef) nicht mehr erhältlich und es muss auf ein anderes Antibiotikum ausgewichen werden, welches ebenfalls nicht immer in Praxen und Apotheken in Sirupform erhältlich ist. Oder aber es wird berichtet, dass eines der gängigsten Schmerzmittel der Pädiatrie (Algifor/Irfen Suspension) über Wochen im Kanton Zürich kaum erwerbbar ist, hingegen im Nachbarkanton Thurgau problemlos verfügbar sei. Die KSSG hat sich bereits vor längerer Zeit im Rahmen von Vorstössen mit der Versorgungssicherheit beschäftigt und Handlungsbedarf auf nationaler Ebene geortet. Leider ist seither wenig passiert, die Lage hat sich im Gegenteil verschärft und die Versorgungssicherheit mit Medikamenten ist gerade bei den niedergelassenen Kinderärzten im Kanton Zürich kaum gegeben, wenn Antibiotika und Schmerzmittel fehlen. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Situation, dass wesentliche Medikamente im Kanton Zürich weiterhin fehlen?
2. Hat der Regierungsrat die Absicht, beim Bund (erneut) vorstellig zu werden und auf die Problematik der Versorgungssicherheit von Medikamenten im Kanton Zürich aufmerksam zu machen?
3. Sieht der Regierungsrat sonstige Handlungsmöglichkeiten durch den Kanton bei dieser dringlichen Problematik?
4. Kann sich der Regierungsrat erklären, warum die Versorgung mit grundlegenden Medikamenten in der Pädiatrie von Kanton zu Kanton verschieden ausfällt, obwohl die Versorgung mit Medikamenten in der Schweiz national sichergestellt wird? Sind lediglich Zwischenlager und Einkäufe von Privaten die Gründe hierfür?
5. Ist der Regierungsrat bereit, bei einer weiteren Verschärfung der Versorgungssituation von lebenswichtigen Medikamenten Massnahmen zu prüfen, wie bei diesen Medikamenten eine sinnvolle Verteilung erreicht werden kann, so dass diese dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen entwickeln (bspw. bei Kindermedikamenten in den pädiatrischen Notfallstationen und Arztpraxen)? Falls ja: wie? Falls nein: warum nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, und Andreas Jauchli, Russikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–5: Bei der Lieferung von und der Versorgung mit Arzneimitteln treten in der Schweiz, aber auch global betrachtet, zunehmend Engpässe auf. Die Situation hat sich über die letzten Monate aufgrund von verschiedenen Faktoren verschärft und auch den ambulanten Bereich (z. B. niedergelassene Ärzteschaft oder Apotheken) erreicht. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um ein internationales Problem aufgrund der zunehmenden Konzentration von Produktionsstandorten und Anbietenden sowie unterbrochenen Lieferketten im Bereich der Arzneimittelversorgung. Der Bund ist sich der Situation bereits seit längerer Zeit bewusst und arbeitet in verschiedenen Gefässen an Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit von Arzneimitteln. Im Bericht «Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln in der Schweiz: Situationsanalyse und zu prüfende Verbesserungsmassnahmen» des Bundesamtes für Gesundheit vom 1. Februar 2022 wurden von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (vgl. z. B. Motion 20.3166 betreffend Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen) geforderte Massnahmen aufgegriffen (vgl. https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/ dokumente/biomed/heilmittel/versorg-beri-feb2022.pdf.download.pdf/
Jüngst hat der Bund zudem die Versorgungslage im Fachbereich «Heilmittel» als problematisch eingestuft und eine entsprechende «Task Force Engpass Medikamente» geschaffen. In diesem Rahmen werden zusätzliche Sofortmassnahmen evaluiert. Eine der Massnahmen umfasst die Abgabe von Teilmengen bei Arzneimittel mit einer anhaltenden Mangellage. Zu diesem Zweck führt der Bund die «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe», abrufbar seit dem 23. März 2023 unter (https://www.bwl.admin. stoerungen.html). Die Wirkstoffliste führt auf, bei welchen Arzneimitteln eine Mangellage herrscht und eine Abgabe von Teilmengen sinnvoll und machbar ist. Auch der Kantonsrat hat sich an seiner Sitzung vom 13. März 2023 im Rahmen der Debatte zur parlamentarischen Initiative KR- Nr. 172/2020 betreffend Standesinitiative zur Sicherung der Versorgung mit Medikamenten und Wirkstoffen bereits ausführlich mit dem Thema Medikamentenengpässe befasst. Die Standesinitiative hat er aber mehrheitlich abgelehnt. Grundsätzlich sind die Beschaffung und die Lagerung von Arzneimitteln Aufgabe der Leistungserbringenden und erfolgen im freien Markt. Es kann daher verschiedene Gründe haben, weshalb die Versorgung mit grundlegenden Medikamenten in den Kantonen unterschiedlich ausfällt. Um die Situation im Kanton Zürich zu verbessern, steht die Gesundheitsdirektion im Austausch mit den betroffenen Akteuren wie z. B. dem Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ), der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) sowie dem Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK). Dabei zeigt sich, dass in der Regel mit viel Zusatzaufwand eine individuelle Lösung durch die behandelnde Ärztin und den behandelnden Arzt oder durch die Apothekerin und den Apotheker gefunden werden kann. Der Ausbau von Zusatz- und Pflichtlagern bei den Leistungserbringern ist wenig sinnvoll, da im Vorfeld nicht klar ist, welche der zahlreichen in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel von einem Engpass betroffen sein könnten. Dafür bereitet sich der Kanton im Rahmen des Projekts «Vorratshaltung Gesundheitsgüter» auf definierte Szenarien mit einem erwarteten Mehrbedarf spezifischer Güter vor wie z. B. ein Erdbeben oder eine erneute Pandemie (vgl. RRB Nr. 1546/2021). Für den Fall einer schweren Mangellage mit lebenswichtigen Medikamenten kommt dem Bund bzw. dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) gemäss dem Landesversorgungsgesetz (LVG;
SR 531) eine subsidiäre Versorgungsaufgabe zu. Gestützt darauf kann das BWL verschiedene Interventionsmassnahmen vorsehen z. B. bezüglich Zuteilung, Verwendung und Verbrauch von Gütern (Art. 31 ff. LVG).
Ein solcher Markteingriff muss aber gut überlegt sein. In diesem Zusammenhang kommen schnell auch ethische Fragen auf sowie Grundsatzfragen wie z. B. die Einschränkung der Therapiefreiheit einer Ärztin oder eines Arztes. Daher müsste eine Zuteilung von Medikamenten zwingend nach national definierten Kriterien stattfinden. Damit die vom Bund bzw. der von ihm eingesetzten Taskforce empfohlene Sofortmassnahme zur Verschreibung und Abgabe von Teilmengen bei Arzneimitteln mit Mangellage im Kanton Zürich rasch umgesetzt werden kann, hat die Kantonale Heilmittelkontrolle ein Merkblatt erarbeitet, in dem die Rahmenbedingungen für die Abgabe von Teilmengen aus Originalpackungen gemäss Taskforce konkretisiert werden. Damit wird neben den Apotheken insbesondere auch den selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzten eine Abgabe von Teilmengen von Medikamenten ermöglicht (vgl. Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion vom 4. April 2023, zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/04/kantonzuerich-ermoeglicht-arztpraxen-mit-selbstdispensations-bewilligungdie-teilabgabe-von-medikamenten.html). Um weitere, konkrete Massnahmen für den Kanton Zürich zu prüfen, hat die Gesundheitsdirektion zudem die verschiedenen Akteure (AGZ, AVKZ, VZK sowie das Universitäts-Kinderspital Zürich) auf den 6. April 2023 zu einem runden Tisch eingeladen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli