RRB Nr. 404/2019
Lotteriefonds des Kantons Zürich, Allgemeine Fondsbeiträge, Beiträge 2019, 1. Serie
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2019
404. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 1. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2019 wurden bis anhin keine Beiträge bewilligt. Da gestützt auf RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2019 somit noch Fr. 19 800 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 1. Serie 2019 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:
Erwägungen
1. Stiftung für Menschen mit seltenen Krankheiten Bereiche Gesundheit, Bildung Gesuchstellende Stiftung für Menschen mit seltenen Krankhei- Organisation ten: Die Stiftung besteht seit 2011. Sie betreibt Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Genetik, um Menschen mit genetisch bedingten seltenen Krankheiten zu helfen. Ausgangslage Die Stiftung verfügt über ein Zentrum, das auf dem Gebiet der medizinischen Molekulargenetik in der (universitären) Lehre und in der labormedizinischen Aus- und Weiterbildung tätig ist. Dort werden Krankheitsursachen erforscht sowie neue Methoden bzw. Therapieansätze entwickelt. An diesem Zentrum bestehen acht Aus- und Weiterbildungsplätze. Schweizweit sind solche Ausbildungsplätze rar, u. a. weil sie eine entsprechend spezialisierte Infrastruktur und eine zeitaufwendige Betreuung der Studierenden erfordern. Das Zentrum möchte die Anzahl der Plätze um zwei erhöhen, um damit dem grossen Bedarf angemessener entsprechen zu können (am Zentrum werden laufend Matura-, Master- und Doktorarbeiten vergeben bzw. betreut).
Projektziel Einrichten bzw. Ausbau von hochspezialisierten Aus- und Weiterbildungsplätzen am Genetikzentrum der Stiftung Projektbeschrieb Die Ausbildungsplätze werden erweitert und so ausgerüstet, dass es möglich wird, Genom-Daten zu generieren. Somit können alle 25 000 bekannten menschlichen Gene sowohl qualitativ als auch quantitativ untersucht werden. Hinzu kommt die Anschaffung von spezialisierten Datenverarbeitungssystemen für das bioinformatische Auswerten von humangenetischen Rohdaten sowie der Kauf von spezialisierten Laboranalysegeräten (Hochdurchsatz-Sequenzierer) und von Messinstrumenten zur Prüfung von Gewebeproben. Die neuen bzw. besser ausgerüsteten Plätze kommen Studierenden zugute, die an einer Bildungsinstitution des Kantons Zürich eine spezialisierte molekularbiologische Aus- oder Weiterbildung erhalten. Kosten Fr. 1 000 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 100 000, von Stiftungen werden Fr. 400 000 erwartet. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds finanziert werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In den vergangenen Jahren hat die Genetik grosse Fortschritte gemacht. Mit dem vorliegenden Projekt kann der prekären Situation von Aus- und Weiterbildungsstellen auf dem Gebiet der Genetik im Kanton Zürich Rechnung getragen werden. Dadurch gewinnt auch der Ausbildungskanton Zürich an Attraktivität. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000
2. Gemeinde Rifferswil, Jubiläumsprojekt Bereich Feste Gesuchstellende Gemeinde Rifferswil Organisation Ausgangslage Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes Rifferswil geht zurück auf das Jahr 1019. Dieses Ereignis wird im laufenden Jahr unter dem Titel «1000 Jahre Rifferswil» gefeiert: Im Auftrag des Gemeinderates hat ein Organisationskomitee ein Jahresprogramm mit mehreren Aktivitäten ausgearbeitet. Die Kosten für die gesamten Jubiläumsaktivitäten sind mit Fr. 133 000 budgetiert. Die Gemeinde leistet einen Beitrag von Fr. 50 000. Projektziel Im Dorf soll mit einem nachhaltigen Vorhaben, das dem Zusammenleben zugutekommt, an das Jubiläum erinnert werden. Projektbeschrieb Neben mehreren Festen umfasst das Jubiläumsprogramm auch den Bau eines modernen Holzbackofens im heute leer stehenden Feuerwehrhäuschen des Dorfes. Der Ofen wird der Öffentlichkeit kostenlos (auch nach dem Jubiläumsjahr) zur Verfügung stehen und soll das soziale Leben im Dorf anregen. Er wird durch einen im Dorf ansässigen Hafner erstellt. Eigentümerin des Ofens ist die Politische Gemeinde Rifferswil. Für den Betrieb ist ein Verein zuständig. Der Unterhalt wird durch den Verkauf des zu nutzenden Holzes finanziert. Kosten für das Ofenprojekt Fr. 67 600 Gewünschter Beitrag Fr. 49 000 Übrige Finanzierung Von Sponsoren wird ein Beitrag von Fr. 18 600 erwartet. Da die Gemeinde die Jubiläumsaktivitäten insgesamt mit Fr. 50 000 unterstützt, ist kein separater Gemeindebeitrag zugunsten des Teilprojektes «Holzbackofen» ausgewiesen. Der offene Betrag zugunsten des Projektes soll über einen Jubiläumsbeitrag aus dem Lotteriefonds gedeckt werden.
Würdigung Dem eigentlichen Vorhaben kommt keine regionale Bedeutung zu. Da es sich beim vorliegenden Anlass um ein ausgewiesenes Jubiläum handelt und die Investition langfristig nutzbar sein dürfte, ist es gerechtfertigt, das Jubiläumsprojekt «Holzbackofen» mit einem Investitionsbeitrag zu unterstützen. Bewilligter Beitrag Fr. 49 000
3. Pilotprojekt «Schuldenprävention Kanton Zürich» Bereiche Soziales, Bildung Gesuchstellende Verein Schuldenberatung Kanton Zürich: Der Organisation Verein besteht seit 1991. Er unterstützt öffentliche und private Stellen bei der Bearbeitung von Schuldenproblemen. Zudem informiert er die Öffentlichkeit über Schuldenfragen und berät u. a. überschuldete Personen oder solche, denen Überschuldung droht. Der Verein blickt auf eine langjährige, erfolgreiche Tätigkeit zurück. Ausgangslage Überschuldung führt bei den Betroffenen oft zu einem Gefühl der Ausweglosigkeit, was die Entstehung einer Krankheit oder einer Sucht begünstigen kann. Dadurch entstehen der Allgemeinheit höhere Kosten u. a. bei Sozialdiensten und im Gesundheitswesen. Deshalb ist Schuldenprävention ein nachhaltiger Ansatz. Für die Stadt Zürich besteht bereits eine Stelle für Schuldenprävention, für den restlichen Teil des Kantons gibt es kein entsprechendes Angebot. Der Verein beabsichtigt, auch im Kanton ein Angebot «Schuldenprävention» aufzubauen, er möchte dieses Angebot im Rahmen eines Pilotprojektes testen. Projektziel Senkung der Anzahl von überschuldeten Personen durch den Aufbau einer bedarfsorientierten und adressatengerechten Schuldenprävention im Kanton Zürich mit dem Schwerpunkt auf Wissensvermittlung
Projektbeschrieb Das Pilotprojekt umfasst einerseits Schulungen, Informationsveranstaltungen und Workshops für Multiplikatoren (Personen in der Schulsozialarbeit, Lehrpersonen, Eltern usw.) und Risikogruppen (Alleinerziehende, Migrantinnen und Migranten, Jugendliche bzw. junge Erwachsene) und anderseits das Erarbeiten von Informationsmaterialien. Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre angelegt und wird über seine gesamte Laufzeit durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) begleitet. Rückmeldungen aus den Veranstaltungen werden laufend ausgewertet, sodass angebotsseitig rasch reagiert werden kann. Im ersten Jahr wird das Projekt von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter mit einem 80%-Pensum betreut, ab dem zweiten Jahr stehen 140 Stellenprozente zur Verfügung. Nach positiver Evaluation (wiederum in Zusammenarbeit mit der ZHAW) und allfälligen Anpassungen sollen die Präventionsangebote in eine dauernde Dienstleistung übergeführt werden. Im Rahmen des Pilotprojektes sind die Details der Finanzierung des Dauerangebotes zu klären. Kosten Fr. 480 000 Gewünschter Beitrag Fr. 240 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 64 000. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von Fr. 51 000 erwartet, von Stiftungen und Sponsoren eine Beteiligung mit Fr. 125 000. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Im Bereich Schuldenberatung besteht Handlungsbedarf. Zudem dürfte es zur Verringerung von Aufwendungen der öffentlichen Hand beitragen. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, was seine Erfolgsaussichten vergrössert. Bewilligter Beitrag Fr. 240 000
4. Albanifest Winterthur, Sicherheitskonzept Albanifest 2019 Bereich Sicherheit Gesuchstellende Albanifest-Komitee: Das als Verein organisierte Organisation Komitee besteht seit 1970. Es bezweckt die Durchführung des jährlich stattfindenden Albanifestes in der Winterthurer Innenstadt. Ausgangslage Im Jahre 1264 stellte Rudolf von Habsburg am Festtag des hl. Albanus (22. Juni) der kyburgischen Stadt Winterthur den Freiheitsbrief aus. Im Laufe des 20. Jahrhundert wurde die Jungbürgerfeier in Winterthur auf den Albanus-Tag gelegt. Hinzu kamen kleinere Quartierfeste, aus denen sich der heutige Grossanlass entwickelte, der seit 1971 jeweils am letzten Wochenende im Juni durchgeführt wird. Am Fest beteiligen sich mittlerweile rund 80 lokale Vereine, mehr als 80 Bands und DJs, 35 Boulevard-Restaurants und rund 230 Marktfahrer-, Buden- und Chilbigeschäfte. Der Anlass wird jeweils von mehr als 100 000 Personen besucht. Das bisherige Sicherheitskonzept und die Organisationsstruktur genügten nicht mehr. Deshalb verlangte der Stadtrat Winterthur in den vergangenen Jahren im Rahmen der Bewilligungserteilung ein angemessenes Sicherheitskonzept. Projektziel Erarbeitung und Anwenden eines professionellen Sicherheitskonzeptes, das den erhöhten Anforderungen des heutigen Festbetriebes entspricht Projektbeschrieb Nach der Analyse des Albianifestes 2017 erarbeitete das Komitee in Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen ein Grob-Sicherheitskonzept, das am Fest 2018 getestet wurde, sodass für 2019 das definitive Sicherheitskonzept ausgearbeitet werden konnte. In Ergänzung zum Konzept 2018 umfasst das neuste Konzept eine verbesserte Platzierung der Stände, eine umfassendere Schulung der eingesetzten Personen, die gezieltere Anwendung von Checklisten sowie eine Beschilderung der Fluchtwege.
Kosten Für die gesamte Erarbeitung des Konzeptes Fr. 170 000 Gewünschter Beitrag Fr. 70 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 20 000. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 70 000, von Sponsoren werden Beiträge von insgesamt Fr. 10 000 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Hinweis Das Gesuch wurde dem Lotteriefonds bereits 2017 eingereicht. Wegen besonderer Umstände konnte das Gesuchsdossier erst gegen Ende 2018 vervollständigt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Dem Albanifest kommt regionale Bedeutung zu. Für diesen Anlass ist ein professionelles Sicherheitskonzept notwendig. Bewilligter Beitrag Fr. 70 000
5. Neubau Ausstellungsraum Villa Sträuli, Stiftung Sulzberg, Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Stiftung Sulzberg: Die Stiftung besteht seit 1999. Organisation Sie fördert kulturelle Aktivitäten durch den Betrieb eines Begegnungszentrums in der stiftungseigenen Villa Sträuli. So unterstützt sie u. a. internationale Künstlerinnen und Künstler, indem sie ihnen Ateliers und Ausstellungsmöglichkeiten bietet. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt die Stiftung mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 30 000. Ausgangslage Ein zur Villa gehörendes, baufälliges Waschhaus soll abgebrochen und an seiner Stelle ein Ersatzneubau mit Ausstellungsraum errichtet werden. Damit soll vor allem für die von der Stiftung Sulzberg geförderten Kunstschaffenden eine bessere Möglichkeit für die Präsentation ihrer Arbeiten geschaffen werden. Projektziel Bau eines multifunktional nutzbaren Ausstellungsraumes.
Projektbeschrieb Der geplante Neubau umfasst einen Ausstellungsraum mit Nebenraum. Die Ausstellungsfläche beträgt 49 m². Der Raum kann als Seminarraum und als Atelier für Kunstschaffende genutzt werden. Zudem ist die Zürcher Hochschule der Künste bezüglich Raumnutzung an einer Kooperation mit der Stiftung Sulzberg interessiert. Kosten Fr. 415 000 Gewünschter Beitrag Fr. 175 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 120 000. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 70 000, von Stiftungen werden Fr. 50 000 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ist aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen, es ist zweckmässig und fügt sich gut in die bestehende Umgebung ein. Die veranschlagten Kosten sind plausibel. Mit einem zusätzlichen, flexibel zu nutzenden Raum werden die Aktivitäten der Stiftung Sulzberg aufgewertet. Der Ausstellungsraum wird u. a. auch zur Präsentation von Arbeiten internationaler Artists in Residence genutzt werden, was durch Beiträge des Lotteriefonds grundsätzlich nicht unterstützt wird. Es kommt hinzu, dass die Stadt Winterthur das Vorhaben mit einem weit kleineren Betrag unterstützt. Es erfolgt deshalb eine Kürzung am nachgesuchten Betrag. Bewilligter Beitrag Fr. 140 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass der Atelierraum behindertengerecht erschlossen und gestaltet wird.
6. Schweizerische Trachtenvereinigung; Mitwirkung am Marché- Concours 2019 in Saignelégier Bereich Kultur Gesuchstellende Schweizerische Trachtenvereinigung (STV): Die Organisation STV besteht seit 1926. Sie hat ihren Sitz in Bubikon. Sie bezweckt Erhalt, Pflege und Erneuerung der Volkstrachten, der Volksmusik und des Volksliedes.
Ausgangslage Die STV wurde von den Organisatoren des Marché-Concours für 2019 als Ehrengast nach Saignelégier eingeladen. Die STV möchte sich dort als gesamtschweizerische, viersprachige Freizeit- und Kulturorganisation sowie mit Tracht und Brauchtum der einzelnen Kantone vorstellen. Projektziel Präsentation von kantonalem Brauchtum am Marché-Concours 2019 Projektbeschrieb Der diesjährige Marché-Concours findet vom
9. bis 11. August statt. Das Motto des STV-Auftritts lautet «Trachten – Kulturelle Vielfalt». Der Auftritt der 26 STV-Kantonalvereinigungen umfasst den Betrieb eines Präsentationszeltes, mehrere Auftritte sowie einen Umzug mit rund 600 Mitwirkenden. Aus dem Kanton Zürich werden alle Trachten gezeigt, zudem ist die Zürcher Sektion des STV mit einer Reiterdelegation der Zunft Riesbach und einer Volkstanzgruppe vertreten. Kosten Fr. 450 000 Gewünschter Beitrag Fr. 14 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 105 000. Saignelégier leistet einen Beitrag von Fr. 110 000. Der Bund wurde um eine Unterstützung von Fr. 90 000 angefragt. Die anderen Kantone (ohne Zürich) wurden um einen Beitrag von Fr. 61 000 ersucht. Von Privaten und Stiftungen wird ein Beitrag von Fr. 70 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Im Rahmen des STV-Gesamtauftritts besteht die Möglichkeit, dass sich auch der Kanton Zürich mit einzelnen Brauchtumselementen präsentieren kann. Bewilligter Beitrag Fr. 14 000 Auflagen Die Auszahlung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Auszahlung erfolgt, sofern sich mindestens 15 andere Kantone mit einem Beitrag von insgesamt mindestens Fr. 40 000 am Auftritt der STV beteiligen. – Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, entfällt die Beitragsleistung des Kantons Zürich.
7. Publikation «Mutters Museum» Bereich Kulturgeschichte Gesuchstellende Verlag hier+jetzt: Der Verlag besteht seit 1998. Organisation Er veröffentlicht vor allem Sachbücher zur Schweizer Kultur und Geschichte. Ausgangslage Das Oberhaus in Feldbach wurde 1743 von einer Familie Bühler erbaut und dann über sieben Generationen von dieser Familie bewohnt. Das Haus wurde selten geräumt. So hat sich eine Fülle von schriftlichen Dokumenten und Gegenständen erhalten, aus der sich viel zur politischen, sozialen und wirtschaftlichen Geschichte herauslesen lässt. Rosmarie Bühler-Wildberger († 2016), hat diesen Fundus inventarisiert, geordnet und darüber hinaus die Geschichte der Objekte und den Bezug zu den ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern erforscht. Der grosse Fundus ergibt eine einmalige Quellenlage zur regionalen Frauen- und Geschlechter-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Diese Quellen werden durch eine Historikerin und einen Historiker aufgearbeitet, wobei für die Objekte und Dokumente der jüngeren Geschichte auch mit Interviews und Methoden der Oral History gearbeitet wird. Projektziel Herausgabe der Biografie von Rosmarie Bühler bzw. der Geschichte des Bauernhauses mit zahlreichen Querbezügen Projektbeschrieb Die Quellenlage erlaubt neben der Biografie von Rosmarie Bühler eine Familiengeschichte mit Einbettung in den historischen Hintergrund der letzten 300 Jahre. Jede Generation, die das Oberhaus bewohnt hat, wird in einem Rückblick beleuchtet. Das Buch gliedert sich in sieben Teile, von denen jeder einerseits einen Teil der Biografie von Rosmarie Bühler wiedergibt, anderseits einen historischen Rückblick enthält. Das Buch hat einen Umfang von rund 290 Seiten und wird 80 Abbildungen aufweisen. Es erscheint in einer Auflage von 1500 Exemplaren im Verlag hier+jetzt. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 39. Die gesamten Kosten für das Buch (Projektstudie, Recherchen und Schreiben, Bildbeschaffung und Herstellung) betragen Fr. 194 400. Der Anteil der Herstellungskosten beträgt Fr. 50 399.
Kosten Fr. 50 399 Gewünschter Beitrag Fr. 20 000 Übrige Finanzierung Aus dem Verkauf wird ein Ertrag von Fr. 18 250 erwartet. Die Eigenleistung der Herausgeber für das gesamte Projekt beträgt Fr. 68 000. Von der Standortgemeinde ist ein Beitrag von Fr. 3500 zugesichert. Von Stiftungen werden Fr. 84 650 erhofft. Der offene Betrag als Beitrag an die Herstellungskosten soll über den Lotteriefons gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Beim Projekt handelt es sich um einen spannenden und lesefreundlichen Zugang zu einem Untersuchungsgegenstand, der durch Originalquellen gut belegt ist. Die Geschichte der Region Zürichsee spielt in «Mutters Museum» eine zentrale Rolle (u. a. ist das Oberhaus ein exemplarisches Beispiel für die sogenannten Bauernkönige, die in der Landwirtschaft und der Politik der Region Zürichsee wie auch in der kantonalen Politik eine zentrale, aber bis heute nur wenig erforschte Rolle gespielt haben). Bewilligter Beitrag Fr. 20 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass dem Kanton gratis fünf Belegexemplare abgegeben werden.
8. Verein Theater Rigiblick, Erneuerung der Infrastruktur (Soundanlage, Video) Bereich Kultur Gesuchstellende Der 1980 gegründete Verein Theater Rigiblick Organisation bezweckt die Förderung, Erhaltung und Pflege sowie den Betrieb des Theaters Rigiblick. Ausgangslage Das Theater Rigiblick hat 180 Plätze und ist auf Musikproduktionen spezialisiert. Die vielen Produktionen, welche zum Teil über lange Zeit im Repertoire bleiben, bedingen häufig wechselnde Bühnenbilder, was die Technik stark beansprucht. Um den zudem über die Jahre gestiegenen Produktionsansprüchen gerecht zu werden, müssen die veraltete Beschallungsanlage erneuert, die
Projektionstechnik ersetzt und die Bühnentechnik den technischen Bedürfnissen angepasst werden. Die Fachstelle Kultur unterstützt das Theater mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 100 000. Für das vorliegende Projekt leistet sie aber keinen Investitionsbeitrag. Projektziel Erneuerung der Ton- und Videoanlage, Ersatz der Scheinwerferaufhängung Projektbeschrieb Dank einer neuen Soundanlage soll das Risiko eines Ausfalls der alten Anlage vermieden und die Tonqualität insbesondere für die vordersten Zuschauerreihen verbessert werden. Mit neuen Mikrofonen für klassische Instrumente fällt die sonst nötige Anmietung externer Geräte weg. Für die täglich wechselnden Aufführungen werden wartungsärmere und leistungsstärkere Beamer für Videoprojektionen als Bühnenbildersatz oder -ergänzung angeschafft. Da im denkmalgeschützten Raum des Theaters Scheinwerfer nicht aufgehängt werden dürfen, müssen sie mit sogenannten Gassenstativen gestellt werden. Diese müssen der heute geltenden Normierung entsprechen und daher neu angeschafft werden. Zudem soll ein Kabelwagen angeschafft werden, der u. a. eine Arbeitsfläche und eine übersichtlichere Organisation für die Verkabelung bietet. Kosten Fr. 285 000 Gewünschter Beitrag Fr. 150 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 5000, die Standortgemeinde leistet Fr. 50 000 und von Stiftungen werden Fr. 80 000 erwartet. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds finanziert werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplanten Massnahmen sind sinnvoll und notwendig, um einen zweckmässigen Betrieb zu gewährleisten, der den Ansprüchen der zahlreichen Besucherinnen und Besucher sowie auftretenden Theater- und Musikschaffenden gerecht wird. Bewilligter Beitrag Fr. 150 000
9. Verein Lia Rumantscha, Jubiläumsfest «100 Jahre Lia Rumantscha» Bereiche Kultur, Bildung, Feste Gesuchstellende Die Lia Rumantscha ist die Dachorganisation Organisation der romanischen Sprachgemeinschaft. Der 1919 gegründete Verein unterstützt, fördert und koordiniert die Arbeiten der regionalen Organisationen zugunsten der romanischen Sprache und Kultur. Ausgangslage Zum 100-jährigen Bestehen plant die Lia Rumantscha ein Sprach- und Kulturfestival in Zuoz. Projektziel Der Anlass will aufzeigen, welche Bedeutung die Mehrsprachigkeit für die Schweiz hat. Dabei sollen auch die Herausforderungen thematisiert werden, vor die sich das Romanische gestellt sieht. Projektbeschrieb Im Rahmen des Sprach- und Kulturfestivals, das vom 1. bis 18. August 2019 stattfinden soll, möchte die Lia Rumantscha die Bandbreite ihrer Aktivitäten zeigen. Neben Thementagen zu den zentralen Anliegen wie Sprachpolitik, Schule, Medien und Kultur bildet eine eigens für das Jubiläum erarbeitete Theaterproduktion das Herzstück der Feierlichkeiten. Mit einer Ausschreibung wurde die Gemeinde Zuoz als Veranstaltungsort gewählt. Während des Festivals soll das Dorfbild durch eine temporäre Rauminstallation des Bündner Architekten Men Duri Arquint ergänzt werden und dem Festival eine markante Sichtbarkeit verleihen. Der Raum, der 200 Zuschauerinnen und Zuschauern Platz bietet, dient neben der Eröffnungsfeier für Theateraufführungen, Referate, Tagungen und Konzerte. Kosten Fr. 975 000 Gewünschter Beitrag Fr. 6 000 Übrige Finanzierung Der Gesuchsteller erbringt Fr. 295 000 Eigenleistung. Von Standortgemeinde und Region werden Fr. 85 000, von Stiftungen und Privaten Fr. 115 000 und von Sponsoren Fr. 170 000 erwartet. Der Bund soll Fr. 80 000 an das Projekt beitragen. Von den Kantonen werden insgesamt Fr. 230 000 angefragt. Der Kanton Zürich soll daran einen Beitrag von Fr. 6000 leisten.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Lotteriefonds. Zwar findet der Anlass nicht im Kanton statt, mit dem Beitrag leistet der Kanton als «zweitgrösste rätoromanische Gemeinde» aber einen Solidaritätsbeitrag an die romanische Sprachgemeinschaft und Kultur. Bewilligter Beitrag Fr. 6 000
10. Pilotprojekt «Peer to Peer» des Vereins mensch-zuerst schweiz Bereich Soziales Gesuchstellende Verein mensch-zuerst schweiz: Der Verein be- Organisation steht seit 2014. Er bezweckt die aktive Förderung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung. Insbesondere ermöglicht er Menschen mit Lernschwierigkeiten eine barrierefreie Teilhabe an Gesellschaft und Gemeinwesen. Ausgangslage Der Verein – vorwiegend von Menschen mit einer Beeinträchtigung geführt – war anfänglich vor allem im Kanton St. Gallen aktiv. Inzwischen hat er in Zürich ebenfalls ein Büro und möchte im Kanton im Rahmen eines Pilotprojektes eine Peer-to-Peer-Ausbildung für Betroffene im Kanton Zürich konzipieren, die es ihnen ermöglichen soll, andere Betroffene zu beraten, zu unterstützen und auszubilden. Das Pilotprojekt soll 2019 starten und drei Jahre dauern. Projektziel Aufbau eines Peer-to-Peer-Ausbildungsangebotes für den Kanton Zürich Projektbeschrieb Das Projekt umfasst den Aufbau und die Durchführung einer 32-tägigen Peer-Ausbildung sowie eines sechstägigen Vertiefungskurses. Im Anschluss an die Ausbildung werden die Beratungsangebote in Institutionen getestet. Mithilfe einer externen Evaluation soll während des Pilotprojektes geklärt werden, welche (zürcherischen) Rahmenbedingungen mitberücksichtigt werden müssen, um das Angebot langfristig sicherstellen zu können (Organisation, Bedarf an welchen Ausbildungsmodulen, Finanzierung). Vom Pilotprojekt sollen 16–20 Betroffene und mindestens 16–20 Fach- oder Bezugspersonen der Teilnehmenden profitieren. mensch-zuerst geht für die gesamte Projektphase von einem Aufwand von rund Fr. 740 000 aus. Ein grosser Teil davon sind Personalkosten.
Kosten Fr. 739 667 Gewünschter Beitrag Fr. 468 067 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 90 000. Die Kursteilnehmenden sollen sich insgesamt mit Fr. 11 600 beteiligen. Von Stiftungen, Sponsoren usw. werden Fr. 120 000 erwartet, von der Stadt Zürich eine Beitragsleistung von Fr. 50 000. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Pilotprojekt geht vom Gedanken der Inklusion und Selbstbestimmung aus. Es anerkennt Menschen mit Beeinträchtigung als Expertinnen und Experten in eigener Sache. Im Kanton besteht bislang soweit ersichtlich kein vergleichbares Angebot. Mit dem Projekt ist es möglich, weitere Kreise der Gesellschaft für den inklusiven Ansatz zu sensibilisieren. Das Projekt ist aus sozialpolitischer Sicht unterstützungswürdig. Der ersuchte Betrag wird jedoch als hoch erachtet, weshalb er gekürzt werden soll. Bewilligter Beitrag Fr. 390 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Beitrag wird in vier Tranchen ausbezahlt (drei Jahrestranchen zu je höchstens Fr. 117 000, Tranche vier nach Vorliegen des Rechenschaftsberichtes). – Die erste Tranche wird nach Gewährung des Beitrages ausbezahlt. – Der Verein muss die Sicherheitsdirektion jährlich mit einem Zwischenbericht über den Stand des Projektes informieren und ihr gleichzeitig eine Abrechnung über die erfolgten Aktivitäten unterbreiten, ebenso das Budget für das folgende Jahr. Die Sicherheitsdirektion prüft die Unterlagen und beantragt dem Lotteriefonds die Auszahlung der nächsten Beitragstranche. – Mit dem ersten Zwischenbericht müssen der Evaluationsplan und ein definitives Konzept, wie das Angebot nach Ablauf des Pilotprojektes finanziert werden kann, eingereicht werden.
11. Stiftung Netzwerk, Investitionen für Bogen F Bereich Soziales Gesuchstellende Die Stiftung Netzwerk besteht seit 1998. Sie be- Organisation zweckt die Unterstützung von sozial benachteiligten Menschen. Im Rahmen sozialer Prävention veranstaltet sie auch Sport- und Kulturprojekte. Ausgangslage Die Stiftung betreibt unter anderem den Bogen F im Viadukt in der Stadt Zürich, wo sie Konzerte und Kulturanlässe veranstaltet. Das dort gebotene, vielfältig kuratierte, gute Programm des Konzertbetriebs im Bereich Pop/Jazz mit rund 60 Konzerten pro Jahr zieht durchschnittlich rund 10 000 Besucherinnen und Besucher an. Projektziel Anschaffung von Licht- und Soundanlage, Erweiterung der Infrastruktur, Anschaffung Mobiliar Projektbeschrieb Die zu Beginn erstandene bescheidene Grundausstattung im Technikbereich genügt nicht mehr und muss mit gemietetem Material ergänzt werden. Aufgrund der Pensionierung des Geschäftsinhabers der Vermieterin der Anlagen, welcher bisher neben den Gerätschaften auch sein Knowhow zur Verfügung gestellt hatte, muss die Stiftung eine neue, langfristige Lösung suchen. Sie benötigt eine möglichst einfach bzw. von verschiedenen Personen zu bedienende Licht- und Soundanlage. Wegen der gesteigerten Nachfrage von Bands für die Umsetzung komplexer Lichtinstallationen/Visuals soll zudem ein Beamer gekauft werden. Schliesslich ist für die Bestuhlung bei Konzerten/Podien/musikalischen Lesungen der Kauf stapelbarer Stühle geplant. Kosten Fr. 136 000 Gewünschter Beitrag Fr. 75 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 16 000, die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 40 000, von Stiftungen und Privaten werden Fr. 5000 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden.
Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplanten Anschaffungen sind sinnvoll und notwendig, um einen zeitgemässen und zweckmässigen Betrieb zu gewährleisten. Da der Beitrag der Standortgemeinde Fr. 40 000 beträgt und es der Stiftung ausserdem zuzumuten ist, mehr Drittmittel zu beschaffen, ist eine Herabsetzung des beantragten Betrages um Fr. 10 000 vorzunehmen. Bewilligter Beitrag Fr. 65 000
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken 1. Stiftung für Menschen mit seltenen Krankheiten Investitionsbeitrag zum Ausbau der Aus- und Weiterbildungsplätze 500 000 2. Gemeinde Rifferswil Jubiläumsbeitrag für den Einbau eines Holzbackofens 49 000 3. Verein Schuldenberatung Kanton Zürich Beitrag für Pilotprojekt «Schuldenprävention» 240 000 4. Verein Albanifest-Komitee Beitrag zur Ausarbeitung eines Sicherheitskonzeptes 70 000 5. Stiftung Sulzberg Neubau eines Ausstellungsraumes 140 000 6. Schweizerische Trachtenvereinigung Auftritt am Marché-Concours 2019 in Saignelégier 14 000 7. Verlag hier+jetzt Druckkostenbeitrag an Publikation einer Biografie bzw. Bauernhaus- 20 000 und Familiengeschichte 8. Verein Theater Rigiblick, Investitionsbeitrag für die Erneuerung der Infrastruktur (Soundanlage, Video) 150 000 9. Verein Lia Rumantscha Beitrag an Jubiläumsfest «100 Jahre Lia Rumantscha» 6 000 10. Verein mensch-zuerst schweiz Beitrag für Pilotprojekt zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung 390 000 11. Stiftung Netzwerk Investitionsbeitrag für die Erneuerung der Licht- und Soundanlage Bogen F 65 000 Total 1 644 000
II. Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger werden im Sinne einer Auflage verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.
III. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auflagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem der Lotteriefonds den Schlussbericht akzeptiert hat.
IV. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstrecken.
V. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli