RRB Nr. 412/2019
Anfrage Sonja Gehrig, Urdorf, Jonas Erni, Wädenswil, und Martin Neukom, Winterthur, betreffend Strategie zur Minimierung von Klimarisiken bei der BVK, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 74/2019
Sitzung vom 24. April 2019
412. Anfrage (Strategie zur Minimierung von Klimarisiken bei der BVK) Kantonsrätin Sonja Gehrig, Urdorf, sowie die Kantonsräte Jonas Erni, Wädenswil, und Martin Neukom, Winterthur, haben am 25. Februar 2019 folgende Anfrage eingereicht: Die BVK verwaltet als zweitgrösste Pensionskasse der Schweiz für die kantonalen Angestellten ein Vermögen von fast 30 Mia. Franken. Durch die bewusste Vermögensallokation in nachhaltige Anlagen hat die 2. Säule zusammen mit der gesamten Finanzbranche das Potenzial, Märkte und Wirtschaftssysteme klimafreundlich und zukunftsfähig zu gestalten. Wenn aufgrund von Klimamassnahmen weniger fossile Energie gefördert werden kann, bedeutet dies für Firmen, die fossile Energie fördern, aufbereiten oder handeln einen Wertverlust und somit für die Anleger ein finanzielles Risiko, das auch bekannt ist unter den Stichworten Stranded Assets oder Kohlenstoffblase (Carbon Bubble). Im Herbst 2015 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zum ersten Mal die Kohlenstoffrisiken des Schweizer Finanzplatzes abgeschätzt und dabei festgehalten, dass der Schweizer Aktienfondmarkt Emissionen in der Höhe von 50 Megatonnen CO 2 finanziert. Im Februar 2019 hat der WWF und Inrate das zweite Pensionskassenrating 2018/19 publiziert. Die BVK schneidet im Vergleich zu den 20 beurteilten Pensionskassen der Schweiz überdurchschnittlich gut ab, was uns freut. Während sich viele Pensionskassen im Vergleich zum ersten WWF Pensionskassen-Rating 2015/2016 verbessert haben, blieb die Performance des verantwortungsvollen Anlegens von Kapital durch die BVK jedoch fast gleich und verbesserte sich nur punktuell. Zudem legen nur vier Pensionskassen aktuell eine relativ detaillierte Strategie zum Umgang mit Klimarisiken, die Kapitalanlagen betreffen, offen. Die BVK gehört nicht dazu. Nur eine Kurzfassung einer Strategie zum Umgang mit Klimarisiken ist öffentlich verfügbar. Und auch die Auswirkungen einzelner Anlageklassen auf das Klima wird nicht oder nur ungenügend ausgewiesen.
Wir bitten den Regierungsrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Ist sich der Regierungsrat der Klimarisiken für die BVK bewusst?
2. Nimmt der Regierungsrat bzw. der Kanton Zürich über seine Arbeitgebervertretungen Einfluss auf die Anlagestrategie um diese weniger Klimarisiken auszusetzen?
3. Befürwortet es die Regierung, wenn die BVK einen Absenkungspfad der Klimaemissionen und der finanziellen Klimarisiken implementiert? Müsste es aus Sicht des Regierungsrats – in Linie mit der Auffassung des Bundesrats, der auf Freiwilligkeit setzt – nicht Ziel sein, dass die BVK ihren Anteil leistet, damit unser Land die eingegangenen Verpflichtungen des Pariser Abkommens erreicht?
4. Ist die BVK bereit, eine detailliertere Strategie zur Reduktion der Klimarisiken zu erarbeiten und den Versicherten in der vollen Länge öffentlich zugänglich zu machen? Ist sie bereit, ihre Anlagestrategie noch konsequenter auf solche sogenannten Klimarisiken auszurichten, d. h. Investitionsrisiken in Firmen, die fossile Energien fördern, aufbereiten oder handeln zu reduzieren? Falls Nein, weshalb nicht?
5. In der Antwort auf die Anfrage 70/2017 schreibt die BVK, dass sie es sich vorstellen kann nach der Ratifizierung des Pariser Abkommens, ihre Screening-Kriterien zu reflektieren und die Ziele des Abkommens entsprechend umzusetzen. Inzwischen hat die Schweiz das Pariser Abkommen ratifiziert. Wird die BVK nun ihre Anlagestrategie konsequent auf die übergeordneten Nachhaltigkeitsziele des Pariser Klimaabkommens ausrichten und entsprechende konkrete CO 2 -Absenkziele in der Anlagestrategie umsetzen?
6. Aufgrund der CO2 -Risikoanalyse hat sich die BVK erfreulicherweise entschieden, Kohleproduzenten aus den weltweiten Aktienportfolios auszuschliessen. Soll dieser Ausschluss aufgrund Klimarisiken und zur Dekarbonisierung des Immobilien- und Aktienportfolios in Zukunft noch auf andere Unternehmen resp. Branchen mit hoher CO 2 - Intensität (z. B. Erdöl- oder Erdgasförderung, -aufbereitung oder -handel) ausgedehnt werden? Gibt es noch weitere geplante Massnahmen zur Minimierung von Klima- und Umweltrisiken im Anlageprozess?
7. Kann sich die BVK vorstellen, zugunsten von nachhaltigem Investment vom indexnahen Investieren abzuweichen und entsprechend auch eine Nachhaltigkeitsstrategie unabhängig von der globalen Marktkapitalisierung zu verfolgen?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sonja Gehrig, Urdorf, Jonas Erni, Wädenswil, und Martin Neukom, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Thematik der Klimaerwärmung und der Klimarisiken («Carbon Bubble», «Stranded Assets», Reputationsrisken usw.) wird in der Finanzbranche, den Medien, der Öffentlichkeit und der Politik seit Längerem diskutiert. Der Regierungsrat hat davon Kenntnis und ist sich der Klimarisiken generell und auch für die BVK bewusst. Zu Fragen 2 und 3: Die Anlagestrategie («Asset Allocation») der BVK wird von ihrem Stiftungsrat festgelegt. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Dabei sind die gesamthaften Risiken sowie die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen. Die Einflussmöglichkeiten des Regierungsrates bzw. des Kantons sind gering. Es gilt insbesondere zu beachten, dass die Mitglieder des Stiftungsrates gemäss Art. 51b Abs. 2 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40) ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Versicherten in guten Treuen wahren müssen. Dabei hat der Stiftungsrat eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken einschliesslich deren Interaktionen zu beachten, auch von Klimarisiken. Der Regierungsrat begrüsst die bisherigen und geplanten Bestrebungen der BVK, die Klimarisiken in ihrer Anlagestrategie zu berücksichtigen. Zu Fragen 4–7: Die BVK nimmt mit Schreiben vom 26. März 2019 an die Finanzdirektion zu den Fragen 4–7 wie folgt Stellung: «Zu Frage 4: Das Anlagevermögen der BVK ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, wie z. B. Zins-, Inflations- und geopolitischen Risiken. Die Sicherheit und die Risikoverteilung stehen bei der Bewirtschaftung der Vermögensanlagen in Vordergrund (Art. 50 BVV2). Es ist Aufgabe des obersten Organs, im Falle der BVK des Stiftungsrates, eine langfristige Anlagestrategie zu definieren, welche unter Berücksichtigung all dieser Risikofaktoren die langfristige Finanzierungssicherheit der Pensionskasse gewährt. Die angesprochenen ‹Klimarisiken› äussern sich neben den physischen Risiken primär durch Transitionsrisiken, welche aus dem angestrebten Wechsel zu einer low-carbon Ökonomie resultieren. Diese Transitions- risiken stehen in grosser Abhängigkeit zu möglichen regulatorischen Änderungen, sprich z. B. dem Verbot oder der Einschränkung eines Abbaus
fossiler Energieträger und dem möglichen Wertverlust entsprechender Vorräte (Thematik ‹stranded assets›). Vergleichbare regulatorische Änderungen und damit zusammenhängende Transitionsrisiken evaluiert und überwacht die BVK in beinahe allen Anlagesektoren. Vergleichbare ‹stranded assets› Risiken bestehen zum Beispiel bei Immobilienanlagen (stranded shopping mall), Beteiligungen an Nahrungsmittelproduzenten (stranded brands) oder Pharma. Die Gesamtheit dieser Risiken – und deren Interdependenzen und Diversifikationseigenschaften – definieren das Risikobudget der BVK. Die Ausrichtung der Anlagestrategie auf einen einzelnen Risikofaktor wie z. B. ‹stranded brands› oder ‹stranded carbon reseserves› würde das Anlagevermögen der BVK hohen, undiversifizierten direktionalen Marktrisiken aussetzen. Die BVK hat den Risikofaktor Klima früh berücksichtigt und zum Beispiel Kohleproduzenten aus den weltweiten Aktien- und Anleihenportfolios ausgeschlossen. Die BVK plant für 2019 weitergehende Informationen bezüglich der verantwortungsbewussten Kapitalanlage (inklusive Klimarisiken) zu publizieren. Wie das viel beachtete PK-Rating des WWF gezeigt hat, ist die BVK im Bereich der Umsetzung führend. Die BVK hat sich zum Ziel gesetzt, die getroffenen Massnahmen und die gewählten Ansätze noch transparenter zu kommunizieren. Zu Frage 5: Die BVK stützt ihre Umsetzung der verantwortungsbewussten Kapitalanlage auf geltendes Schweizer Recht und internationale Konventionen, welche von der Schweiz ratifiziert wurden. Das Pariser Klimaabkommen wurde am 6. Oktober 2017 durch die Schweiz ratifiziert. Der Bund hat bis anhin keine nationale Umsetzungsgesetzgebung erlassen. Weiter sieht der Bund für die Finanzindustrie einen freiwilligen Beitrag vor. Die BVK hat auf freiwilliger Basis Engagement-Prozesse mit CO2 -intensiven Unternehmen gestartet, um wie erwähnt, aktiv Einfluss auf die Unternehmen zu nehmen und damit einen aktiven Beitrag an die Transition zu leisten. Durch Portfolioverschiebungen, zum Beispiel durch den Verkauf der Aktien von Kohleproduzenten wird kein CO 2 eingespart, da lediglich der Eigentümer der Aktie ändert, nicht aber die Menge oder die Art des Kohleabbaus. Portfolio-Verschiebungen verringern daher die CO2 -Produktion nicht. Devestitionen stehen daher nicht im Vordergrund. Den grössten direkten Beitrag zur CO 2 -Reduktion kann die BVK im
Immobilienbereich leisten. Gemäss Artikel 6 Abs. 2 lit. d des Anlagereglements der BVK ‹richtet die BVK ihr Immobilienportfolio auf eine nachhaltige Entwicklung aus›. In Übereinstimmung mit diesem Anlagegrundsatz analysiert und optimiert die BVK ihr Immobilienportfolio.
Vergleiche dazu auch die Medienmitteilung der BVK vom 30. Januar 2019 mit folgender Aussage: ‹Mit ihrem Portfolio gehört die Pensionskasse zu den mittelgrossen Immobilienunternehmen. Seit 1990 konnte durch Anwendung der jeweils neusten Standards die Energieeffizienz bei den Liegenschaften bereits um 50% gesteigert werden. Dieser Weg wird von der BVK konsequent weitergeführt. Schönbächler: Wir wollen das Klimaziel 2030 deutlich unterbieten – und das werden wir auch schaffen.› Zu Frage 6: Zur Analyse der Anlagerisiken setzt die BVK verschiedene Tests, Methoden und Tools ein, wie die Ermittlung von Value at Risk Daten, Szenarioanalyse, die Berechnung von Short Fall Risiken oder die Wahrscheinlichkeiten, gewisse Erfolgsrechnungs- oder Bilanzkennzahlen zu erreichen resp. zu verfehlen. Bis anhin haben die Risikoanalysen keine Indikation gegeben, dass weitere Ausschlüsse die Risiko-/Renditecharakteristik des Portfolios verbessern würden. Neben einem umfassenden Risikomanagement setzt die BVK im Bereich der verantwortungsbewussten Kapitalanlage auf ein periodisches Portfolioscreening und auf die aktive Wahrnehmung von Aktionärsrechten. Darauf aufbauend setzt die BVK auf die Massnahmen der Stimmrechtswahrnehmung und auf ein aktives Engagement. Weiter wird, wie weiter oben erwähnt, im Bereich der Immobilienanlage eine direkte Reduktion der CO 2 -Emissionen vorangetrieben. Mit diesen Massnahmen kann die BVK einen aktiven Beitrag an eine Reduktion von CO 2 -Emissionen leisten. Zu Frage 7: Die Umsetzung der Anlagestrategie basiert bei der BVK auf den im Anlagereglement vom 24. Februar 2016 unter Artikel 6 lit. 1 und 2 definierten Prinzipen der Vermögensanlage. Als Pensionskasse ist die BVK verpflichtet, für ihre Destinatäre eine aus Risiko- und Ertragssicht möglichst optimale Anlagestrategie zu verfolgen. Gemäss Artikel 6 lit. 2 c investiert BVK bei Kapitalmarktanlagen grundsätzlich indexnah. Ebenso ist sich die BVK gemäss lit. 2 g des gleichen Artikels ihrer ethischen, ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und berücksichtigt dies bei ihrem Investitionsverhalten. Somit steht eine nachhaltige, verantwortungsbewusste Umsetzung der Anlagestrategie keinesfalls in Konflikt mit dem Ziel, ein aus Risiko- und
Ertragssicht möglichst optimales Portfolio zu erreichen. Nur als Investorin kann die BVK aktiv Einfluss auf die Investitionsentscheide der Portfoliounternehmen nehmen. Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie, die bewusst gewisse Sektoren ausschliesst, würde sich die BVK aus ihrer Verantwortung stehlen und zudem über ein aus Risikosicht schlechter diversifiziertes Anlageportfolio verfügen.
Dies bedeutet aber auch, dass die BVK bereit ist, Anlagesektoren auszuschliessen, wenn zum Beispiel Gefahr besteht, dass das Geschäftsmodell aufgrund der bestehenden Klimarisiken obsolet wird. Aus diesem Grund hat die BVK im Mai 2016 entschieden, Kohleproduzenten auszuschliessen. Dabei handelt es sich um einen rein ökonomisch basierten Entscheid.»
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli