RRB Nr. 416/2014
Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, Roland Munz und Benedikt Gschwind, Zürich, betreffend mangelnde Grundversorgung im öffentlichen Personenverkehr – Der ZVV im Sparkorsett, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 32/2014
Sitzung vom 2. April 2014
416. Anfrage (Mangelnde Grundversorgung im öffentlichen Personenverkehr – Der ZVV im Sparkorsett) Die Kantonsräte Marcel Burlet, Regensdorf, sowie Roland Munz und Benedikt Gschwind, Zürich, haben am 27. Januar 2014 folgende Anfrage eingereicht: Laut Angebotsverordnung (LS 740.3) haben alle zusammenhängenden, überbauten Siedlungsgebiete des Kantons mit mindestens 300 Einwohnerinnen und Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen Anspruch auf eine Grundversorgung durch den öffentlichen Personenverkehr (§ 4 Angebotsverordnung). Das Mindestangebot umfasst 12 Kurspaare pro Tag (§ 11 Angebotsverordnung). Mehrere Gemeinden stellten in der Vergangenheit wiederholt Anträge zur Einführung oder Ausdehnung des öffentlichen Personenverkehrs auf ihrem Gemeindegebiet – zuletzt im Rahmen des ordentlichen Fahrplanverfahrens 2014/15. Viele dieser Anträge scheiterten an der Finanzierbarkeit, obschon die Gemeinden 50% der Kosten dafür tragen würden (§ 26 PVG, LS 740.1). Vonseiten der SBB- und ZVV-Vertretungen an den regionalen Verkehrskonferenzen hiess es jeweils, es sei kein Geld für die Finanzierung vorhanden. Von Interesse ist hier die Frage, ob auch Anträge abgelehnt wurden, die laut Angebotsverordnung gar nicht hätten abgelehnt werden dürfen, oder – anders formuliert – ob die finanziellen Mittel des Zürcher Verkehrsverbundes ausreichen, um die rechtlich verankerte Erschliessungspflicht zu erfüllen. Tatsache ist, dass der Regierungsrat für den Rahmenkredit 60,4 Mio. Franken oder 7,6% weniger Mittel für den ZVV gegenüber der zweijährigen Vorjahresperiode beantragt hatte. Deshalb ersuchen wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten.
Erwägungen
1. Wie viele Anträge von Gemeinden wurden im Rahmen des Fahrplanverfahrens 2014/15 aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit abgelehnt?
2. In welchen dicht besiedelten Gebieten im Kanton Zürich konnten aus Kostengründen neue Angebote nicht realisiert werden.
3. Wie viele dieser abgelehnten Anträge dienten dazu, die nach § 4 ausstehende Erschliessung oder die nach § 11 mangelnde Erschliessung der Angebotsverordnung zu verbessern?
4. Wie viele zusammenhängende, überbaute Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnerinnen und Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen gibt es im Kanton, die keine oder eine ungenügende Erschliessung aufweisen?
5. Wo befindet sich jedes einzelne dieser Gebiete (Ortsbezeichnung)?
6. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um dort ein Angebot einzuführen bzw. das bestehende Angebot auf mind. 12 Kurspaare pro Tag zu erhöhen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marcel Burlet, Regensdorf, sowie Roland Munz und Benedikt Gschwind, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Mit Beschluss vom 14. Februar 2011 hat der Kantonsrat die Grundsätze über die Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr verabschiedet (Vorlage 4718a). Für die Fahrplanjahre 2012– 2016, die auch die Fahrplanperiode 2014/2015 umfassen, wird laut den Zielsetzungen des Kantonsrates das Angebot dort angepasst, wo Kapazitätsengpässe auftreten und Handlungsspielraum besteht, sowie dort, wo der öffentliche Verkehr Marktpotenzial aufweist. Im dazugehörenden Strategiebericht 2012–2016 wurde dazu ausgeführt, dass die Neuerschliessung bisher nicht durch den öffentlichen Verkehr erschlossener Gebiete aufgrund der zu erwartenden schlechten Wirtschaftlichkeit nicht im Vordergrund steht. Demzufolge war die Beseitigung von Erschliessungslücken im Fahrplanverfahren 2014/2015 keine Stossrichtung. Das Fahrplanverfahren 2014/2015 wurde nach den Grundsätzen der Fahrplanverfahrensverordnung (FVV; LS 740.35) und im Sinne der Grundsätze des Kantonsrates abgewickelt. Laut FVV können Gemeinden, regionale Planungsverbände und Regionale Verkehrskonferenzen (RVK) Begehren, die im Fahrplanverfahren berücksichtigt werden sollen, einreichen. Während des Fahrplanverfahrens werden die Gemeinden immer wieder durch das marktverantwortliche Verkehrsunternehmen direkt in die Planung einbezogen.
Im Fahrplanverfahren 2014/2015 wurden knapp 400 Begehren eingereicht. Die Beurteilung der Begehren erfolgte nach den in den Grundsätzen festgehaltenen Zielen und Erwägungen sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. 94 Begehren konnten erfüllt werden. Bei den nicht erfüllten Begehren wurden 90% zurückgezogen oder im Einverständnis mit den Begehrenstellern nicht umgesetzt. Lediglich drei der knapp 400 Begehren forderten die Beseitigung einer Erschliessungslücke. Zwei dieser drei Begehren bezogen sich auf Gebiete mit weniger als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen und erfüllten daher die Bedingung für eine Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr nicht. Das dritte Begehren wird im nächsten Fahrplanverfahren vertieft geprüft. Zu Fragen 4 und 5: Gemäss neuester Auswertung bestehen im Kanton Zürich 39 Erschliessungslücken. Es handelt sich um folgende Gebiete (Angebote nach § 20 PVG sind nicht berücksichtigt): Gemeinde Siedlungsgebiet Bachenbülach Oberdorf Bassersdorf Störchelwisen Bassersdorf Säget Buchs ZH Pfaffenbüel Dübendorf Gockhausen Embrach Gstein Flurlingen Flurlingen Freienstein Huebwis Geroldswil Büel Hochfelden Büelen Illnau-Effretikon Vogelsang Küsnacht ZH Bethesda Lufingen Augwil Maur Chalen Maur Lohwies Mettmenstetten Gjuch Neftenbach Chämiwisen, Pöschenpüntli Niederglatt Grafschaft Niederhasli Rütisberg Niederweningen Niederweningen Nürensdorf Looren Oetwil a. S. Balm Pfäffikon ZH Auslikon Rafz Oberdorf
Gemeinde Siedlungsgebiet Richterswil Mülenen Schlieren Unterrohr Seegräben Seegräben Seuzach Oberohringen Seuzach Räbhag Turbenthal Sunneberg Unterengstringen Hinterdorf Volketswil Maiacher Wettswil a. A. Chisenblatt Wetzikon Tannenrain Wetzikon Schornäglen Winterthur Brüelberg Zell Rutzen Zürich Looren Zürich Reckenholz
Rund die Hälfte dieser Gebiete liegt nur knapp ausserhalb der definierten Einzugsbereiche um die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (400 Meter um Haltestellen des Feinverteilers, 750 Meter um Haltestellen der S-Bahn, vgl. § 4 Angebotsverordnung). Der öffentliche Verkehr ist damit für die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebiete mit einem etwas längeren Anmarschweg in der Regel immer noch zu erreichen. 46 weitere Siedlungsgebiete sind geografisch erschlossen, weisen aber weniger als zwölf Kurspaare pro Tag auf. Dabei ist vor allem das Angebot am Sonntag ausgedünnt (19 Gebiete). Es handelt sich um folgende Gebiete: Gemeinde Siedlungsgebiet Affoltern a. A., Hedingen Hedigerfeld Bachs Bachs Bertschikon Gundetswil Boppelsen Boppelsen Bülach Soli Bülach, Bachenbülach Industrie Bachenbülach Dachsen Sunneberg Dietikon Silberen Dietlikon Hinental Dietlikon Klimm Dinhard Dinhard Eglisau Wiler Eglisau Seglingen Fehraltorf Zelgli Fehraltorf Morgental Fehraltorf Schrännenbrunnen
Gemeinde Siedlungsgebiet Hinwil Bossikon Illnau-Effretikon Langhag Kleinandelfingen Kleinandelfingen Kloten Werkhof Maschwanden Maschwanden Maur Aesch bei Maur Mettmenstetten Mettmenstetten Niederhasli Oberhasli Oberstammheim Oberstammheim Oberweningen Oberweningen Otelfingen Otelfingen Pfäffikon Berg Pfäffikon Auslikon Pfäffikon Ober Balm Regensdorf Oberdorf Regensdorf Bruggwiesen Schleinikon Schleinikon Schlieren Gaswerk Seuzach Forrenberg Seuzach Erdbüel Steinmaur Obersteinmaur Thalheim a. d. Th. Gütighausen Thalheim a. d. Th. Thalheim a. d. Th. Turbenthal Kehlhof Turbenthal Hutzikon Uetikon a. S. Linden Urdorf Allmend Waltalingen Waltalingen Waltalingen Guntalingen Zollikon Sennhof Zu Frage 6: Die Beseitigung der 39 Erschliessungslücken und der Ausbau des Angebots in den 46 ungenügend erschlossenen Gebieten würden sich auf insgesamt 18 Mio. Franken jährlich belaufen. Die Grundsätze über die Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr werden vom Kantonsrat alle zwei Jahre beschlossen. Mit Beschluss vom 20. Januar 2014 hat der Kantonsrat die eingangs erwähnte Zielsetzung im Angebot für die Fahrplanjahre 2012–2016 (Vorlage 4718a) auch für die Jahre 2016–2019 bestätigt (Vorlage 5005a). Im dazugehörenden Strategiebericht wird wiederum ausgeführt, dass die Aufhebung von Erschliessungslücken nicht prioritär sei.
Die für die Feinerschliessung durch Busse vorhandenen finanziellen Mittel sollen deshalb laut Vorlage 5005a in den nächsten beiden Fahrplanverfahren vor allem in die Aufwertung nachfragestarker Linien sowie in die Anpassung der Buslinien an die zweite und dritte Etappe der 4. Teilergänzungen der S-Bahn fliessen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Beheben von Kapazitätsengpässen und das Schliessen von Taktlücken, sofern es die Nachfrage erlaubt. Ergibt sich aber im Rahmen von Konzeptänderungen die Gelegenheit, eine Erschliessungslücke zu schliessen, wird dies umgesetzt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi