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Gemeinde Hausen am Albis, Zusammenschluss Wasserversorgung Hausen mit Wasserversorgungs-Genossenschaft Kappel, Zusammenschluss, Subvention, Zusicherung

RRB Nr. 416/2018 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 16. Mai 2018

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Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 416/2018

Gemeinde Hausen am Albis, Zusammenschluss Wasserversorgung Hausen mit Wasserversorgungs-Genossenschaft Kappel, Zusammenschluss, Subvention, Zusicherung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Mai 2018

416. Wasserversorgung Hausen a. A. und Kappel a. A.

Erwägungen

(Zusammenschluss, Subvention)

Sachverhalt Die Gemeindewasserversorgung Hausen a. A. (WV Hausen) ersetzt das 120 Jahre alte Reservoir Ebertswil. Der Neubau wird auf der gleichen Höhenlage wie das bestehende Reservoir Huserberg erstellt, um die Versorgungssicherheit zu verbessern und die Löschwasserversorgung an die heutigen Anforderungen anzupassen. Um einen zweckmässigen Betrieb der beiden Behälter zu ermöglichen, sind leistungsfähige Leitungsverbindungen dazwischen, unter anderem über das Leitungsnetz der benachbarten Wasserversorgungs-Genossenschaft Kappel am Albis (WVG Kappel), notwendig. Das Reservoir der WVG Kappel liegt auf dem Gemeindegebiet Hausen und ist über eine rund 2 km lange Ableitung mit dem Dorf Kappel verbunden. Bei einem Störfall an der Leitung oder im Reservoir bricht die Wasserversorgung im Dorf Kappel zusammen. Es könnte lediglich über eine wenig leistungsfähige Notverbindung Wasser von Hausen bezogen werden. Durch die projektierten Anlagen sollen die beiden Wasserversorgungen miteinander verbunden werden. Es sollen Synergien für einen effizienteren und sichereren Betrieb beider Versorgungen genutzt werden. Langfristig könnten auch die Wasserversorgungs-Genossenschaften Hauptikon und Uerzlikon (Gemeinde Kappel a. A.) sowie Rossau (Gemeinde Mettmenstetten) von der verbesserten Versorgungssituation in Kappel profitieren. Die Gemeinde Hausen und die WVG Kappel ersuchten mit Eingabe vom 2. Februar 2018 um Zusicherung eines Subventionsbeitrags an die auf Fr. 7 350 000 (einschliesslich MWSt) veranschlagten Baukosten. Die Gemeinde Hausen und die WVG Kappel haben das Projekt und ihre jeweils erforderlichen Ausgaben durch entsprechende Beschlüsse der Stimmberechtigten bzw. der Generalversammlung bewilligt. Die Baudirektion hat das Bauprojekt im Rahmen des koordinierten Baubewilligungsverfahrens (BVV 17-2940) positiv beurteilt.

Erwägungen Der projektierte Neubau des Reservoirs Ebertswil mit den betrieblich erforderlichen Leitungsbauten ist von regionaler Bedeutung. Mit den geplanten Anlagen wird die Versorgungssicherheit in den Gemeinden

Hausen und Kappel a. A. entscheidend verbessert. Die Anlagendisposition ist zudem so ausgelegt, dass langfristig die ganze Region von der verbesserten Versorgungssituation profitieren kann. Gemäss § 34 Abs. 1 des Wasserwirtschaftsgesetzes (LS 724.11) können Massnahmen der Gemeinden und Dritter zugunsten der Wasserversorgung gefördert werden, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt. Dieses ist im vorliegenden Fall gegeben, da es sich beim Bauvorhaben um die Ersterstellung von Anlagen der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung mit überkommunaler Bedeutung handelt (§ 6 Abs. 2 lit. a Verordnung über die Wasserversorgung [WsVV, LS 724.41]). Die Bauwerke entsprechen dem Stand der Technik und verbessern zudem die Löschwassersituation in den beiden Gemeinden. In Anlehnung an das Schreiben der Baudirektion vom 13. April 2015 ist deshalb eine Subvention von 30% zuzusichern. Es handelt sich um eine Subvention nach § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) und daher um eine gebundene Ausgabe.

Subvention

Kosten (einschliesslich MWSt) in Franken Kostenvoranschlag 7 350 000 Anrechenbare Kosten 5 508 600 Voraussichtlicher Subventionsbeitrag gemäss § 7 WsVV: 30% von Fr. 5 508 600 = Fr. 1 652 580, höchstens 1 700 000 Die Auszahlung erfolgt in Teilzahlungen, je nach Baufortschritt, von etwa Fr. 560 000 pro Jahr, verteilt auf voraussichtlich drei Jahre ab 2018. Der Betrag ist im Budget 2018 enthalten und im KEF 2018–2021 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Gemeinde Hausen a. A. und der Wasserversorgungs-Genossenschaft Kappel am Albis werden an die subventionsberechtigten Ausgaben für das Projekt «Zusammenschluss WV Hausen mit WVG Kappel» eine Subvention von 30%, höchstens jedoch Fr. 1 700 000, zugesichert. Die definitive Festsetzung des Betrages erfolgt nach Vollendung der Anlage. Massgebende Nebenbestimmungen: 1. Aufwendungen wie zum Beispiel für Verwaltung, Bau- und Kapitalzinsen, Gebühren, Provisorien, Abbrucharbeiten, Reparaturen und Renovationen an bestehenden Werkteilen sowie Kosten für nur kommunalen Zwecken dienende Objekte sind nicht beitragsberechtigt.

2. Die Zusicherung enthält keine abschliessende Aussage über den Subventionsanteil der einzelnen im Gesuch aufgeführten Kostenpositionen. Die Ausscheidung nicht subventionsberechtigter Kosten in der Schlussabrechnung bleibt vorbehalten. 3. Bei Nichteinhaltung der Auf‌lagen oder bei Projektänderungen ohne Zustimmung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) kann die Ausrichtung des Subventionsbeitrages verweigert oder bei übersetzten Preisen der Beitrag angemessen verringert werden. 4. Die Zusicherung wird erteilt unter dem Vorbehalt, dass bei Baubeginn eine rechtsgültige Baubewilligung vorliegt. 5. Das AWEL ist zur Abnahme des Werkes einzuladen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an – den Gemeinderat Hausen am Albis, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis – den Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis – die Gemeinde Hausen am Albis, Abteilung Tiefbau und Werke, Wasserversorgung, Zugerstrasse 6, 8915 Hausen am Albis (ES) – die Wasserversorgungs-Genossenschaft Kappel, c/o Markus Wyss, Kappelermatte 4, 8926 Kappel am Albis (E) – die Finanzdirektion und die Baudirektion

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zitiert in