RRB Nr. 419/2021
Anfrage Florian Heer, Winterthur, und Beat Bloch, Zürich, betreffend eCall im Kanton Zürich – Notrufsystem für Unfallautos funktioniert nicht, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 98/2021
Sitzung vom 21. April 2021
419. Anfrage (eCall im Kanton Zürich – Notrufsystem für Unfallautos funktioniert nicht) Die Kantonsräte Florian Heer, Winterthur, und Beat Bloch, Zürich, haben am 29. März 2021 folgende Anfrage eingereicht: «eCall» ist das seit 2018 in der Schweiz und der EU obligatorische Notrufsystem in Neuwagen. Das Notrufsystem eCall soll bei Verkehrsunfällen automatisch Hilfe organisieren und stellt bei schwereren Unfällen automatisch eine Sprachverbindung zwischen Fahrerinnen und Fahrern und Notrufzentrale her. Dabei übermittelt es auch einen sogenannten Mindestdatensatz, der Informationen zum Unfallort, zum Auto und zur Anzahl Insassen enthält. Der Standort ist mittels installierter SIM-Karte eruierbar. Gemäss dem Bundesamt für Strassen funktioniert das System in der Schweiz weitestgehend noch nicht. Es schrieb bereits im Jahre 2018, dass die zuständigen Polizeien sich darauf vorbereiten würden. Das Bundesamt für Kommunikation bestätigte gegenüber der Zeitschrift K-Tipp, dass lediglich eine von schweizweit 54 polizeilich betriebenen Notrufzentralen mit eCall Empfängern ausgerüstet ist. Somit können eCall-Unfalldaten bei einem Notruf auch im Kanton Zürich nicht flächendeckend empfangen und ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie sind die Notrufzentralen im Kanton Zürich in Bezug auf eCall ausgerüstet?
2. Empfangen die Zürcher Notrufzentralen die akustischen Notverbindungen aus den Unfallwagen? Wenn nein, warum nicht?
3. Funktioniert im Kanton Zürich die Übermittlung des Mindestdatensatzes zwischen Unfallwagen und Notrufzentralen? Wenn nein, warum nicht?
4. Weshalb waren die Notrufzentralen im Kanton Zürich bei Einführung der obligatorischen Notrufsysteme in Neuwagen nicht bereit?
5. Bis wann sind die Notrufsysteme im Kanton Zürich in der Lage, flächendeckend eCall zu empfangen und auszuwerten?
6. Wie viele Fahrzeuge, welche im Kanton Zürich zugelassen sind, verfügen über den technischen Standard von eCall? Und wie viele davon sind in den vergangenen 3 Jahren in Unfälle verwickelt gewesen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Florian Heer, Winterthur, und Beat Bloch, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Nach dem 30. März 2018 neu typengeprüfte Fahrzeuge müssen mit eCall ausgerüstet sein. eCall (Emergency Call) ist ein Notrufsystem in Fahrzeugen und beruht auf der europäischen Notrufnummer 112. Registrieren im Fahrzeug eingebaute Sensoren einen schweren Aufprall, wird automatisch ein Notruf über das Mobilfunknetz ausgelöst. Der Notruf geht in der Schweiz über die Polizeinotrufnummer 112 bei den polizeilichen Notrufzentralen ein. Er enthält zugleich einen sogenannten minimalen Datensatz, der durch die Systeme der Notrufzentralen decodiert wird. Übermittelt werden dabei Koordinaten des Fahrzeugstandortes, Datum und Uhrzeit, Anzahl Insassinnen und Insassen, Fahrtrichtung, Antriebsart des Fahrzeugs, Fahrzeugkategorie und Fahrzeugidentifikationsnummer. Nach der Datenübermittlung wird die Sprechverbindung zum Auto freigeschaltet und ermöglicht der Einsatzdisponentin oder dem Einsatzdisponenten der Zentrale nach wenigen Sekunden eine Kontaktaufnahme mit der Lenkerin oder dem Lenker bzw. den Fahrzeuginsassinnen und -insassen. Das Bundesamt für Strassen legt die fahrzeugseitigen Anforderungen an eCall fest, während die Ausrüstung und der Betrieb der Notrufzentralen in der Zuständigkeit der Zentralenbetreiber, somit in der Regel der Polizei, liegen. Zu Fragen 1–5: Im Kanton Zürich werden insgesamt vier polizeiliche Notrufzentralen betrieben. Bei der Kantonspolizei sind dies die Einsatzzentrale Zürich und die Verkehrsleitzentrale Letten, bei denen die polizeilichen Notrufe 112, 117 und eCall aus ihrem Dispositionsgebiet (ganzer Kanton Zürich, ohne die beiden Städte Zürich und Winterthur) eingehen. Auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur abgesetzte Polizeinotrufe einschliesslich eCall gehen direkt bei den dortigen Einsatzzentralen der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur ein. Die beiden Notrufzentralen der Kantonspolizei nahmen die notwendigen technischen Anpassungen rechtzeitig vor und können seit dem 1. April 2018 eCall-Notrufe samt dem Mindestdatensatz empfangen und auswerten.
Auch in den städtischen Polizeieinsatzzentralen können automatisch ausgelöste eCall-Notrufe als Anrufe auf die Nummer 112 entgegengenommen werden, wodurch eine Sprechverbindung aufgebaut wird. Die Zusatzdaten können dort laut Auskunft ihrer Betreiber jedoch nicht empfangen werden. Zu Frage 6: Fahrzeuge können nur mit gültiger Typengenehmigung des Bundes zugelassen werden. Das Strassenverkehrsamt erfasst bei der Neuzulassung bzw. der Zulassung von Fahrzeugen nicht, ob diese mit eCall ausgerüstet sind, weshalb keine diesbezüglichen Zahlen verfügbar sind. Ebensowenig erhebt die Kantonspolizei bei Verkehrsunfällen, ob die beteiligten Fahrzeuge über eine eCall-Ausrüstung verfügen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli