RRB Nr. 425/2013
Anfrage Barbara Schaffner, Otelfingen, Eva Gutmann und Beni Schwarzenbach, Zürich, betreffend Subventionen im Brandschutz, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 58/2013
Sitzung vom 17. April 2013
425. Anfrage (Subventionen im Brandschutz) Die Kantonsrätinnen Barbara Schaffner, Otelfingen, und Eva Gutmann, Zürich, sowie Kantonsrat Beni Schwarzenbach, Zürich, haben am 18. Februar 2013 folgende Anfrage eingereicht: Mit Regierungsratsbeschluss 105/2013 beschliesst der Regierungsrat eine Änderung der Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherungsanstalt an den Brandschutz. Neu sollen Subventionen an Brandmeldeanlagen (bisher 20%), bauliche Verbesserungen und automatische Löschanlagen (bisher 30%) einheitlich 40% der Erstellungskosten betragen. Aus dem Regierungsratsbeschluss ist keine Begründung für die Erhöhung der Subventionsbeiträge ersichtlich. Diesbezüglich stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
Erwägungen
1. Mit welcher Begründung werden die Subventionen erhöht?
2. Wieso braucht es überhaupt Subventionen im Bereich Personenschutz? Ist es nicht so, dass Vorschriften zum Personenschutz unabhängig von den Kosten durch den Gebäudeeigentümer zwingend umgesetzt werden müssen?
3. Sind die bestehenden Vorschriften im Bereich Personenschutz nicht streng genug, dass über die Vorschriften hinausgehende Massnahmen wünschenswert sind – und deshalb subventioniert sein müssen?
4. In welchem Verhältnis steht der Verwaltungsaufwand der Gebäudeversicherung Zürich (GVZ) für Antrag, Prüfung, Kontrolle und Auszahlung der Subventionen zur Höhe der ausbezahlten Subventionen?
5. Ist es nicht so, dass schon heute durch mit Einheitssatz erhobene Brandschutzabgaben eine Quersubventionierung von Gebäuden mit höheren Schäden zu Lasten vor allem der Besitzer von Wohngebäuden stattfindet (siehe dazu Statistik GVZ-Geschäftsbericht 2011, Seite 47)? Inwieweit ist vor diesem Hintergrund die Subventionierung von Brandschutzmassnahmen, die typischerweise nicht an Wohnhäuser ausgerichtet werden, überhaupt vertretbar?
6. Welche anderen Ausgabeposten werden aus den Brandschutzabgaben finanziert? Wir bitten um eine tabellarische Aufstellung der Einnahmen- und Ausgabeposten über die letzten 3 Jahre.
7. Gemäss der Beilage zur Jahresrechnung der GVZ wird die Brandschutzabgabe 2013 zu Gunsten der Versicherungsprämie von 10 Rappen auf 7 Rappen gesenkt. Das heisst, die Einnahmen aus der Brand- schutzabgabe werden um 30% sinken, während die Ausgaben für Subventionen auf knapp 20% der heutigen Einnahmen steigen werden. Wie wird in dieser Situation die Finanzierung der übrigen Tätigkeiten gemäss Punkt 6 sichergestellt? Bitte beantworten Sie die Frage insbesondere auch mit Blick auf die in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils 6–7 Mio. Franken gesunkenen Brandschutzreserven (GVZ- Geschäftsbericht 2011, Seite 37), denen der Regierungsrat Mittel für die Erhöhung der Subventionen entnehmen will.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Barbara Schaffner, Ottelfingen, sowie Eva Gutmann und Beni Schwarzenbach, Zürich wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes hat die zuständige Behörde die Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) anzuwenden (§ 1 Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz vom 8. Dezember 2004; VVB, LS 861.12). Gemäss Art. 2 Abs. 2 der Brandschutznorm sind bestehende Bauten und Anlagen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden oder wenn die Gefahr für Personen besonders gross ist. Im Rahmen der periodischen Kontrolltätigkeit von Gebäudenutzungen mit erhöhtem Brandrisiko stellt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) immer wieder brandschutztechnische Mängel, auch im Bereich von Fluchtwegen, fest. Die Behebung solcher Mängel erfordert vielfach bauliche Eingriffe mit teilweise erheblichen Kostenfolgen. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit können solche Mängel oftmals erst bei einem grösseren Umbauvorhaben behördlich verfügt werden. Die Subventionierung ist deshalb ein wichtiges Instrument zur raschen und freiwilligen Behebung von Mängeln. Mit der beschlossenen Erhöhung und dem vereinheitlichten Subventionssatz soll der Anreiz, brandschutztechnische Mängel zur Verbesserung des Personenschutzes zu beheben, verstärkt werden. Zu Frage 3: Gemäss § 1 der Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherungsanstalt an den Brandschutz vom 18. September 1991 (LS 861.21) gewährt die GVZ Subventionen an freiwillig erstellte und vorschriftsgemässe Brandschutzmassnahmen. Die GVZ subventioniert ausschliesslich Massnahmen, die zur Abdeckung des geforderten gesetzlichen Minimums gemäss den Brandschutzvorschriften der VKF notwendig sind. «Luxuslösungen» oder nur wünschenswerte Massnahmen werden nicht subventioniert. Zu Frage 4: Zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 richtete die GVZ rund Fr. 9 731 000 an Subventionen für den vorbeugenden Brandschutz aus. Die Aufwendungen für die Gesuchsprüfung, Abnahme und Abrechnung der Geschäfte beliefen sich auf insgesamt 4355 Stunden. Pro aufgewendete Arbeitsstunde konnten also Fr. 2235 an Subventionen ausgerichtet werden. Zu Frage 5: Gemäss § 42a des Gesetzes über die Gebäudeversicherung vom
2. März 1975 (GebVG, LS 862.1) wird eine zweckgebundene Brandschutzabgabe zur Finanzierung der staatlichen Brandschutzaufgaben erhoben. Eine risikobedingte Differenzierung bei der Erhebung dieser Abgabe sieht das Gesetz nicht vor; sie wäre aus Gründen der Verfahrenseffizienz auch nicht gerechtfertigt. § 13 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 (FFG, LS 861.1) sieht ausdrücklich vor, dass Brandschutzmassnahmen subventioniert werden können. Die Subventionierung von Brandschutzmassnahmen wirkt bei Gebäuden mit einem höheren Schadenpotenzial nachhaltig schadenmindernd und ist deshalb sinnvoll. Zu Frage 6: Erträge und Aufwendungen in Tausend Franken 2012 2011 2010 Brandschutzabgaben 45 504 44 765 44 025 Zins auf Brandschutzreserven 341 1 982 1 721 Löschbeiträge 6 993 6 590 6 622 Verschiedene Erträge 9 028 8 581 9 000 Total Bruttoertrag 61 865 61 919 61 367 Betriebsbeiträge / Subventionen Feuerwehr –10 369 –8 896 –11 387 Subventionen an Wasserversorgung –7 081 –6 807 –6 744 Subventionen an Brandschutzmassnahmen –2 923 –2 211 –4 374 Aufwand Prüfung technischer Anlagen –1 285 –1 508 –905 Aufwand Ausbildung –4 161 –4 949 –4 183 Personalaufwand Brandschutz –9 196 –8 918 –8 335 Übriger Aufwand / Verwaltung –13 200 –12 567 –11 465 Abschreibungen –5 374 –4 459 –3 509 Total Aufwand –53 588 –50 316 –50 902 Ertragsüberschuss 8 277 11 603 10 465
Zu Frage 7: Die Brandschutzreserven sind entgegen der Annahme der Fragestellenden in den vergangenen Jahren gestiegen. Sie betrugen Ende 2010 79,3 Mio. Franken, Ende 2011 90,9 Mio. Franken und Ende 2012 99,2 Mio. Franken. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Brandschutzreserven von gegen 100 Mio. Franken Ende 2012 ist die Finanzierung der Tätigkeiten des Brandschutzes sichergestellt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi