RRB Nr. 427/2016
Strassen, Rifferswil, 383 Albisstrasse, Mettmenstetter- bis Herferswilerstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2016
427. Strassen (Rifferswil, 383 Albisstrasse, Mettmenstetterbis Herferswilerstrasse, km 1.760–2.500; Instandsetzung,
Erwägungen
Ausgabenbewilligung) Die 383 Albisstrasse in Rifferswil ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse von Mettmenstetten über den Albispass und Adliswil nach Zürich. Auf diesem Strassenabschnitt wurde 1979 als letzte Massnahme ein Deckbelag eingebaut. Heute weist der Fahrbahnbelag Ausmagerungen, Spurrinnen und Risse auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Albisstrasse auf dem Teilstück Mettmenstetter- bis Herferswilerstrasse instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet: In der Fahrbahn wird der bestehende Belag abgefräst und eine Binder- und Deckschicht eingebaut; örtlich müssen zusätzlich die Tragschicht und die Fundation ersetzt werden. Gleichzeitig mit den Korrekturen des Fahrbahnrandes werden die Randabschlüsse ersetzt. Die Entwässerung wird instand gestellt und sämtliche Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte werden erneuert. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 23. März 2016 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 170 000 Nebenarbeiten 50 000 Technische Arbeiten 100 000 Total 1 320 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1320000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141080050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (Objekt 84U- 20330), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 383 Albisstrasse, Mettmenstetter- bis Herferswilerstrasse, Rifferswil, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1320000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 23. März 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi