RRB Nr. 435/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Seniorenzentrum "Im Morgen" Weiningen, neue Statuten, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2010
435. Gemeindewesen (Zweckverband Seniorenzentrum «Im Morgen» Weiningen)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeindegesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a. d. L., Unterengstringen und Weiningen bilden seit 1972 einen Zweckverband für den gemeinsamen Bau und Betrieb eines Alters- und Pflegeheims (RRB Nr. 5784/1972). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden haben den neuen Statuten zwischen dem 23. November und dem 7. Dezember 2009 zugestimmt. Der Bezirksrat Dietikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse der Verbandsgemeinden keine Rechtsmittel erhoben worden sind. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Seniorenzentrum «Im Morgen» Weiningen werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Vorstand des Zweckverbands Seniorenzentrum «Im Morgen» Weiningen, c/o Gemeindekanzlei Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, die Gemeinderäte der Politischen Gemein- den Geroldswil, Huebwiesenstrasse 34, 8954 Geroldswil, Oberengstringen, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen, Oetwil, Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil a. d. L., Unterengstringen, Weiningerstrasse 50, 8103 Unterengstringen, Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, den Bezirksrat Dietikon, Kirchplatz 5, 8953 Dietikon, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi