RRB Nr. 439/2016
Kantonspolizei, Ersatz Ausbildungsanlage „Cheibenwinkel“ Flughafenareal Zürich, Landübertragung „Trockenloo“ in Regensdorf vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Neubau, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2016
439. Kantonspolizei, Ausbildungsanlage «Trockenloo», Regensdorf (Ersatz «Cheibenwinkel»; Landübertragung vom Finanzins Verwaltungsvermögen und Neubau, Ausgabenbewilligung)
1.Ausgangslage Rund 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich sind bewaffnet (alle Korpsangehörigen, Sicherheitsassistentinnen und -assistenten sowie einzelne Zivilangestellte mit einer individuellen Waffentragbewilligung). Während der Grundausbildung an der Zürcher Polizeischule bzw. der internen Grundausbildung für Sicherheitsassistentinnen und -assistenten erfolgt die Ausbildung an der persönlichen Waffe (Pistole). Hinzu kommt für alle Korpsangehörigen die Ausbildung an der Maschinenpistole. Anschliessend finden regelmässige Trainings statt, wobei das Schweizerische Polizei-Institut mindestens drei Schiesstrainings pro Jahr empfiehlt. Weit häufiger und mit zusätzlichen Waffen trainieren Angehörige von Spezialformationen sowie ausgewählter Spezialdienste. Damit absolvieren während des ganzen Jahres beinahe täglich 50–60 Waffenträgerinnen und -träger eine Schiessausbildung. Für die Grundausbildung und das schulmässige Schiessen steht der Kantonspolizei ein Schiesskeller im Kriminalpolizeigebäude zur Verfügung, der nach Bezug des PJZ durch einen Schiesskeller im dortigen Gebäude ersetzt wird. Für die Ausbildung und das Training des für den Polizeidienst wichtigen angewandten Schiessens benutzt die Kantonspolizei Schiessanlagen auf dem Waffenplatz Reppischtal und auf dem Areal des Flughafens Zürich. Wegen der militärischen Belegung und der beschränkten Anzahl Schiesstage kann allerdings nur ein kleiner Teil der Schiessausbildung auf dem Waffenplatz Reppischtal durchgeführt werden. Zentrale Bedeutung hat deshalb bisher die Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel» auf dem Flughafenareal. Sie erlaubt das Schiessen auf drei Bahnen, und gleichzeitig können im Mehrzweckgebäude am gleichen Standort Selbstverteidigung trainiert und theoretische Ausbildung vermittelt werden. Damit können sinnvolle Ausbildungshalbtage oder -tage durchgeführt werden, die auch die Zeit für die Hin- und Rückfahrt rechtfertigen.
Wegen Eigenbedarfs des Flughafens kann die Schiessanlage «Cheibenwinkel» seit Ende vergangenen Jahres nicht mehr genutzt werden. Wegen vorgesehener Standplatzerweiterungen wird in absehbarer Zeit auch das Mehrzweckgebäude nicht mehr benutzbar sein. Die Schusswaffe ist im Polizeidienst das letzte und schwerste Einsatzmittel, sie darf nur in gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen eingesetzt werden (§ 17 Polizeigesetz vom 23. April 2007). Ein Schusswaffeneinsatz bedeutet immer eine latente Gefahr für Leib und Leben sowohl der Gegenseite als auch für unbeteiligte Dritte. Mangelhafte Fertigkeiten im Umgang mit Schusswaffen bergen zudem das Risiko von unbeabsichtigten Schussabgaben, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellen. Eine regelmässige und einsatzgerechte praktische Schiessausbildung der Polizeiangehörigen ist unerlässlich, damit im Ernstfall verhältnismässig und rechtskonform gehandelt wird. Ein mangelhaftes Schiesstraining ist angesichts des möglichen Schadens an Leib und Leben nicht zu verantworten. Die notwendigen Trainingsmöglichkeiten in Schiessanlagen müssen zwingend verfügbar sein. Die Kantonspolizei hat deshalb Bedarf für einen Ersatz für die Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel». Da eine neue Anlage innerhalb des Flughafenperimeters nicht verwirklicht werden kann, kommt nur ein Standort infrage, der von den Mitarbeitenden der Flughafenpolizei rasch erreicht werden kann und auch für alle anderen waffentragenden Mitarbeitenden der Kantonspolizei verkehrsmässig günstig liegt. Die neue Anlage soll wiederum mit einer Kombination von Schiessanlagen und Selbstverteidigungstrainings- sowie Theorieräumen eine effiziente Ausbildung ohne zeitaufwendige Verschiebungen zwischen verschiedenen Ausbildungsstandorten ermöglichen. Nach Bekanntwerden des Eigenbedarfs des Flughafens am Areal der heutigen Schiessanlage «Cheibenwinkel» wurden unverzüglich verschiedene mögliche Ersatzstandorte in Flughafennähe vertieft geprüft. Konkret weiterverfolgt wurde das Projekt für einen Ersatzbau in Opfikon, über das der Stadtrat informiert wurde und mit dem er sich vorbehältlich behördlicher, insbesondere baurechtlicher und allfälliger parlamentarischer Entscheide grundsätzlich einverstanden erklärte. Vor Inangriffnahme der Detailprojektierung machte die Stadt
Opfikon zusätzliche, die weitere Planung und Realisierung so erschwerende Auflagen, die 2015 zum Abbruch dieses Projektes führten. In Zusammenarbeit mit dem Immobilien- und Hochbauamt wurde unverzüglich ein Einsatzstandort gesucht. Als geeigneter Standort erweist sich einzig das Areal «Trockenloo» in Regensdorf. Das Land befindet sich bereits im Eigentum des Kantons Zürich (zurzeit im Finanzvermögen). Hier kann 1 : 1 ein Ersatz für die Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel» geschaffen werden. Wie in der Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel» sollen drei Schiessbahnen, ein Trainingsraum für Selbstverteidigung, Theorieräume und die erforderlichen Nebenräume erstellt werden. Aus Immissionsgründen, die heute im Flughafenareal keine Rolle spielten, und um auch am neuen Standort die Anlage jederzeit ganzjährig benutzen zu können, werden die Schiessbahnen in geschlossene Hallen verlegt. Der Gemeinderat Regensdorf ist über das Vorhaben orientiert und mit der Erstellung, vorbehältlich behördlicher Entscheide, einverstanden. In einem Planerwahlverfahren des Hochbauamtes wurde dem Architekturbüro Moos. Giuliani. Herrmann. Architekten in Andelfingen der Zuschlag für die Planung erteilt. Das Vorprojekt wurde Ende 2015 abgeschlossen. Für die baulichen Massnahmen hat das Hochbauamt einen Kostenvoranschlag zusammengestellt. Die weiteren Kosten (Mobilien, Informatik usw.) wurden durch die Kantonspolizei zusammengestellt. Die gesamten Investitionen belaufen sich auf brutto rund 14,1 Mio. Franken (einschliesslich Landübertragung). Die Flughafen Zürich AG hat mit Schreiben vom 6. November 2015 verbindlich zugesichert, für die Ausbildungsanlage «Trockenloo» als Ersatz für die aufgegebene Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel» auf dem Flughafenareal einen Beitrag von höchstens 3 Mio. Franken zu leisten. Damit ergibt sich eine zu genehmigende Investition von netto rund 11,1 Mio. Franken (einschliesslich Landübertragung). Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 1. Dezember 2014 wurde für die Projektierung eine gebundene Ausgabe von Fr. 575 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2015 wurde dieser Projektierungskredit um Fr. 140 000 auf insgesamt Fr. 715 000 erhöht. Diese Ausgaben sind Teil der Gesamtausgaben von netto Fr. 11 051 000 und die entsprechenden Verfügungen sind aufzuheben.
Erwägungen
2. Ausgabenbewilligung für die Landübertragung vom Finanzins Verwaltungsvermögen Das Grundstück «Trockenloo» in Regensdorf, Kat.-Nr. 7935, befindet sich in der Zone G 3.5 und weist eine Fläche von 10 412 m2 auf. Hinsichtlich der Umstellung der kantonalen Rechnungslegung nach IPSAS wurden sämtliche Liegenschaften des Finanz- und des Verwaltungsvermögens am Stichtag 1. Januar 2009 neu bewertet. Dabei gilt nach IPSAS 16 das Verkehrswertprinzip für das Finanzvermögen sowie gemäss IPSAS 17 die Bewertung nach Anschaffungskosten für das Verwaltungsvermögen. Immobilien des Finanzvermögens sind nach § 11 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung (RLV) zum aktuellen Buchwert in das Verwaltungsvermögen zu übertragen. Der aktuell im Finanzvermögen geführte Buchwert der Liegenschaft beträgt gegenwärtig Fr. 4 157 000. Das vorliegende Projekt beansprucht rund 3650 m2 der Gesamtfläche, was einem Buchwert von Fr. 1 457 000 entspricht. Die Kosten für Erschliessung und Altlastenbereinigung sowie Gebühren betragen Fr. 299 000. Hierfür und für die Landübertragung ist eine Ausgabe von Fr. 1 756 000 zu bewilligen. Die Teilübertragung bzw. Parzellierung ist auf den Termin der Baubewilligung geplant.
3. Bauprojekt In der neu geplanten Ausbildungsanlage «Trockenloo» in Regensdorf werden drei Gruppen mit acht bis zehn Teilnehmenden gleichzeitig in der Waffen- und Schiesstechnik sowie eine Klasse mit etwa 30 Teilnehmenden in der Selbstverteidigungstechnik ausgebildet. Zu den drei 25m- Schiesshallen mit je acht Drehscheibenanlagen, einem unterteilbaren Mehrzweckraum für die Theorieausbildung und dem «Dojo» (Trainingsraum für Selbstverteidigung) gehören die entsprechenden Nebenräume: ein Waffenraum, ein Munitionsraum, zwei Materialräume und ein Instruktorenbüro. Die Hauptnutzungen werden ergänzt durch Nasszellen, Garderoben für Männer, Frauen, Instruktorinnen und Instruktoren, einen Putzraum sowie den notwendigen Räumen für die Haustechnik. Das flache Gebäude wird ohne Untergeschoss gebaut und die Lasten werden über Einzel- und Streifenfundationen auf den standfesten Boden übertragen. Eine Bauzeitminimierung wird zusätzlich durch Vorfabrikation von massgebenden Gebäudeteilen angestrebt. Dabei erfordern die grossen Spannweiten des Daches über die stützenfreien rund 11 m breiten und 30 m langen Schiesshallen eine Konstruktion mit vorgespannten Betonhohldielen-Elementen. Im Bereich der Akustik stellen die zwingend einzuhaltenden Lärmschutznormen erhöhte Anforderungen an Gebäudehülle und Haustechnik. Um die Raumluft vom Abrieb und den toxischen Dämpfen, die durch den Schiessbetrieb entstehen, zu reinigen, ist ein angepasstes und leistungsstarkes Lüftungssystem notwendig.
4. Finanzielles Für die Landübertragung und die baulichen Massnahmen sowie für die Einrichtung und den Betrieb der neuen Ausbildungsanlage «Trockenloo» ergeben sich folgende gebundenen Ausgaben:
Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Sachkonto Total Ausgabe in Franken in Franken 0 Grundstück (Fr. 1 457 000, ein- 1 756 000 5000 0 00000 1 756 000 schliesslich Erschliessung und Altlastensanierung sowie Gebühren Fr. 299 000) 1 Vorbereitungsarbeiten 6 000 6 000 2 Gebäude 8 138 000 8 138 000 3 Betriebseinrichtungen 395 000 395 000 4 Umgebung 192 000 192 000 5 Baunebenkosten und 1 897 000 1 897 000 Übergangskonten 6 Reserve 1 600 000 1 600 000 1–6 Total Anlagekosten 12 228 000 5040 0 00000 12 228 000 9 Ausstattung, Mobiliar usw. 67 000 5060 0 00000 67 000 0–9 Total einmalige Ausgaben, 14 051 000 14 051 000 brutto (Investitionsrechnung; einschliesslich MWSt) Abzüglich Beitrag der Flughafen 3 000 000 Zürich AG (vgl. Ziff. 5) zu bewilligende einmalige 11 051 000 Ausgabe, netto Die einmaligen Ausgaben für bauliche Massnahmen betragen brutto insgesamt rund Fr. 14 051 000, unter Berücksichtigung des erwähnten, verbindlich zugesicherten Beitrags der Flughafen Zürich AG von 3 Mio. Franken, netto insgesamt rund Fr. 11 051 000. Sie gelten als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611; CRG), da weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Diese geringe Handlungsfreiheit ist insbesondere dadurch bedingt, – dass zeitlich die bisher durch die Polizeiangehörigen intensiv genutzte Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel» seit Ende 2015 nicht mehr zur Verfügung steht und dass die Polizeiangehörigen zwingend und raschestmöglich wieder eine regelmässige und einsatzgerechte praktische Schiessausbildung absolvieren müssen (Empfehlung des Schweizerischen Polizei-Instituts: regelmässige und einsatzgerechte praktische Schiesstrainings, mindestens dreimal pro Jahr), – dass sich örtlich, hinsichtlich Nähe zum Flughafen und Erreichbarkeit für alle Mitarbeitenden der Kantonspolizei, einzig das Areal «Trockenloo» in Regensdorf als geeigneter Standort erwies, – dass aus Immissionsgründen nur Schiessbahnen in einer geschlossenen Halle mit speziellem Lüftungssystem ganzjährig eine tägliche, intensive Benutzung erlauben.
Die Gesamtkosten betragen brutto Fr. 14 051 000. Davon wurden den Rechnungen 2014 und 2015 insgesamt Fr. 715 000 belastet. Der Restbetrag von brutto Fr. 13 336 000 ist im KEF 2016–2019, Budget 2016 und Planjahr 2017, eingestellt und wird der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Tabelle 2: Investitionen Gesamtprojekt Investitionen (in Franken) 2014 2015 2016 2017 Landerwerb 1 756 000 Bau (einschliesslich Projektierung, 65 000 650 000 5 595 000 5 985 000 Installationen usw.) Total Fr. 14 051 000 brutto, davon: 65 000 650 000 7 351 000 5 985 000 Neben den Kapitalfolgeaufwendungen von jährlich rund Fr. 430 121, die sich aus Fr. 311 658 für Abschreibungen und Fr. 118 463 für Zinsen zusammensetzen, fallen weitere jährliche Betriebskosten von rund Fr. 200 000 für Reinigung, Wartung, Heizung, Strom, Wasser usw. an. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben von insgesamt Fr. 630 918 sind im Budget 2016 und im KEF 2016–2019 eingestellt. Im Übrigen fallen keine weiteren, auch keine personellen Folgekosten an. Die Wirtschaftlichkeit ist mit der bis Ende 2015 genutzten Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel» auf dem Flughafenareal vergleichbar. Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Grundstück* 1 750 000 12,5 26 250 26 250 Hochbauten Rohbau 1 4 161 043 29,6 80 52 013 31 208 83 221 Hochbauten Rohbau 2 1 512 380 10,8 40 37 809 11 343 49 152 Hochbauten Ausbau 2 915 633 20,8 30 97 188 21 867 119 055 Hochbauten Installationen 3 638 944 25,8 30 121 298 27 292 148 590 Ausstattung, Mobilien 67 000 0,5 20 3 350 503 3 853 Total aktivierbare Kosten 14 045 000 100,0 311 658 118 463 430 121 Nicht aktivierbare Kosten 6 000 * Notar und Gebühren Total Kosten, brutto 14 051 000 Abzüglich Beitrag 3 000 000 der Flughafen Zürich AG (vgl. Ziff. 5) Total Kosten, netto 11 051 000
5. Beitrag der Flughafen Zürich AG Als Ersatzleistung für die aufzugebende Ausbildungsanlage «Cheibenwinkel» auf dem Flughafenareal wird sich die Flughafen Zürich AG gemäss Schreiben vom 6. November 2015 mit höchstens 3 Mio. Franken beteiligen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Grundstück Kat.-Nr. 7935, Regensdorf, wird ein Anteil von 3650 m2 zum Buchwert von Fr. 1 457 000 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen. Es wird vorgemerkt, dass die Teilübertragung bzw. Parzellierung auf den Termin der Baubewilligung geplant ist.
II. Für die Teilübertragung des Grundstücks, die Kosten der Erschliessung und der Altlastenbereinigung, Gebühren und für bauliche Massnahmen und die Betriebseinrichtung der neuen Ausbildungsanlage «Trockenloo» wird eine gebundene Nettoausgabe von Fr. 11 051 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.
III. Der Betrag für die Baukosten wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Baukostenindex ZH, Basis 1939; Stand: 1. April 2015: 1053,2)
IV. Die Verfügungen der Sicherheitsdirektion vom 1. Dezember 2014 über Fr. 575 000 und vom 11. Dezember 2015 über Fr. 140 000 für die Projektierungskosten von insgesamt Fr. 715 000 werden aufgehoben.
V. Die Baudirektion wird mit der Landübertragung einschliesslich Parzellierung sowie mit der Ausführung der baulichen Massnahmen und die Sicherheitsdirektion mit der Veranlassung der speziellen Installationen und Einrichtungen (Ausstattung, Mobiliar usw.) beauftragt.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi