RRB Nr. 445/2024
Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Isabel Garcia, Zürich, betreffend Fragen zum Staatsarchiv, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 114/2024
Sitzung vom 15. Mai 2024
445. Anfrage (Fragen zum Staatsarchiv) Die Kantonsrätinnen Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Isabel Garcia, Zürich, haben am 8. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Dienstleistungen des kantonalen Staatsarchivs sind seit Jahren sehr gefragt. Dies bringt einen regelmässigen Aufwandüberschuss mit sich. Im Budget 2024 ist ein Aufwandüberschuss von rund CHF 11,2 Mio. vorgesehen. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Werden private Unternehmen durch den Regierungsrat offiziell als Dienstleister für Archivdienstleistungen für öffentliche Organe anerkannt? Wenn nein, weshalb nicht?
2. Wie oft wurden die kantonalen Archivdienstleistungen in den letzten fünf Jahren öffentlich ausgeschrieben? Wie viele Angebote sind dazu eingegangen?
3. Falls keine öffentlichen Ausschreibungen stattgefunden haben, weshalb nicht?
4. Wie viele Gemeinden archivieren aktuell beim Staatsarchiv?
5. Wie viele Gemeinden archivieren aktuell bei externen Anbietern?
6. Wie viele Gemeinden sind in den letzten zehn Jahren neu Kunden des Staatsarchivs geworden? Sind dem Regierungsrat die Hauptbeweggründe für diese Wechsel bekannt? Wenn ja, um welche handelt es sich?
7. Wie viele Gemeinden haben in den letzten zehn Jahren vom Staatsarchiv zu einem privaten Anbieter gewechselt? Sind dem Regierungsrat die Hauptbeweggründe für diese Wechsel bekannt? Wenn ja, um welche handelt es sich?
8. Existieren bei den Archivierungskonditionen Unterschiede zwischen dem Staatsarchiv und privaten Anbietern? Wenn ja, welche? Wie schätzt der Regierungsrat eine mögliche Konkurrenzierungssituation privater Anbieter durch das Staatsarchiv ein?
9. Welches sind die Beweggründe, dass mittels Zielvorgaben ein tieferer Aufwand für Dienstleistungen Dritter angestrebt wird?
10. Wie viele Meter (analog) stauen sich aktuell beim Staatsarchiv?
11. Wie viele Stunden (digital) stauen sich aktuell beim Staatsarchiv?
12. Welche Vollkosten generiert ein Archivar/eine Archivarin (FTE) beim Staatsarchiv? Bitte um tabellarische Aufstellung der letzten fünf Jahre.
13. Wann und in welcher Form plant der Regierungsrat den nächsten Ausbauschritt im Staatsarchiv? Wie schätzt der Regierungsrat angesichts der stetig zunehmenden Menge an zu archivierenden Materialien sowie der fortschreitenden Digitalisierung ganz generell die Entwicklung des Staatsarchivs ein? Kann sich der Regierungsrat in diesem Zusammenhang auch eine restriktivere Auslegung der Voraussetzung für die Archivierung von Akten vorstellen? Wenn nein, warum nicht?
14. Wie setzt sich aktuell die Archivkommission zusammen? Bitte um tabellarische Aufstellung von Namen, Funktionen und Amtsdauern.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Isabel Garcia, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Private Anbietende im Archivbereich unterstehen keiner Bewilligungspflicht durch das Staatsarchiv. Deshalb gibt es auch keine Bedingungen, die sie erfüllen müssen. Gemäss § 6 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 24. September 1995 (LS 170.6) müssen Gemeinden eigene Archive führen. Sie entscheiden selber, ob sie die damit verbundenen Aufgaben selbst erfüllen oder durch Dritte ausführen lassen. Zu Fragen 2 und 3: Die Aufgaben des Staatsarchivs ergeben sich aus dem Archivgesetz und werden nicht ausgeschrieben. Ob und wie weit die Gemeinden ihre eigenen Archivierungsaufgaben ausschreiben, entzieht sich der Kenntnis des Regierungsrates. Zu Fragen 4–9: Das Staatsarchiv führt keine Gemeindearchive. Entsprechend gibt es auch keine Wechsel vom Staatsarchiv zu privaten Anbietenden. Über die Erfüllung der kommunalen Archivierungsaufgaben durch die Gemeinden führt der Kanton keine Übersicht. Die Gemeinden wählen ihre Dienstleistenden autonom. Seit 2014 haben 39 Gemeinden das Staatsarchiv beauftragt, für sie die Aufgaben im Bereich Integrierte Informationsverwaltung zu erfüllen. (vgl. zh.ch/de/politik-staat/wie-behoerden-informationen-verwalten/wiegemeinden-archive-fuehren.html#-1529528570).
Zu Frage 10: Der Umfang an unerschlossenen Akten im Staatsarchiv beträgt rund neun Laufkilometer. Zu Frage 11: Der Regierungsrat verfügt über keine Angaben in der Masseinheit digitale Stunden. Zu Frage 12: Wissenschaftliche Archivarinnen und Archivare sind in der Lohnklasse 19 eingestuft. Zu Frage 13: Gemäss aktuellen Hochrechnungen muss Bau 4 des Staatsarchivs voraussichtlich ungefähr 2040 in Betrieb gehen. Vor dem Hintergrund der neusten Entwicklung ist damit zu rechnen, dass auch Bau 4 noch vollständig mit Magazinen für analoge Akten ausgestattet werden muss. Aktuelle Erhebungen des Staatsarchivs zeigen, dass in den nächsten 20 Jahren noch rund 20 Laufkilometer analoge Akten ins Staatsarchiv kommen werden. Zu Frage 14: Die Archivkommission ist seit rund sechs Jahren nicht mehr operativ. Aufgabe und Zusammensetzung der Archivkommission werden überprüft und ihre Tätigkeit bis auf Weiteres sistiert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli