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Kulturförderung, Verleihung des Kulturpreises des Kantons Zürich 2017

RRB Nr. 45/2017 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 25. Jan. 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-45-2017/de/kulturforderung-verleihung-des-kulturpreises-des-kantons-zurich-2017

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 45/2017

Kulturförderung, Verleihung des Kulturpreises des Kantons Zürich 2017

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2017

45. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises

Erwägungen

des Kantons Zürich 2017) Mit dem mit Fr. 50 000 dotierten Kulturpreis werden Persönlichkeiten oder kulturelle Initiativen, die sich in besonderem Masse für das kulturelle Leben im Kanton Zürich verdient gemacht haben, ausgezeichnet (vgl. RRB Nr. 854/2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis des Kantons Zürich 2017 Lucien Leitess, Gründer und Leiter des Unionsverlages Zürich, zu verleihen. Lucien Leitess, geboren 1950, gründete 1975 den Unionsverlag. Was auf einem Dachboden in Zürich mit dem ersten Band der Arbeiterdichterin Lisel Bruggmann begann, ist heute Heimat für Autorinnen und Autoren aus der ganzen Welt. In den über 40 Jahren seit der Gründung hat der Verlag zahlreiche herausragende Autorinnen und Autoren entdeckt, ihre Werke ins Deutsche übersetzt und publiziert. Zu diesem internationalen Programm, das weit über den deutschsprachigen Raum hinaus für Aufmerksamkeit sorgt, gehören beispielsweise die beiden Literaturnobelpreisträger Nagib Machfus und Mo Yan sowie Yşar Kemal, Assia Djebar, Tschingis Aitmatow und Jury Rytchëu. Die Literatur aus dem Maghreb und dem ganzen arabischen Raum bildet innerhalb dieses internationalen Programms einen besonderen thematischen Schwerpunkt. Mit diesem Engagement für zeitgenössische Literatur aus anderen Sprach- und Kulturräumen leisten Leitess und sein Unionsverlag einen wichtigen Beitrag zu einem Austausch zwischen den Kulturen, sie sensibilisieren für kulturelle Feinheiten anderer Kulturräume und legen so den Boden für ein besseres gegenseitiges Verständnis. Daneben ist aber auch schweizerisches Kulturgut beim Verleger Lucien Leitess in besten Händen: So erschienen z. B. sämtliche Werke Friedrich Glausers, der unbestritten zu den bedeutendsten Schweizer Autoren gehört, im Unionsverlag. Insgesamt sind seit der Verlagsgründung 795 Erstausgaben erschienen. Für das qualitativ hochstehende Verlagsprogramm und sein unermüdliches Engagement für die Verlagsförderung erhielten Leitess und der Unionsverlag 2015 den Hauptpreis der Pro Litteris. Zudem wählte ihn das Branchenmagazin «BuchMarkt» im gleichen Jahr zum «Verleger des Jahres».

In der deutschsprachigen Literatur- und Verlagsszene ist der Unionsverlag eine wichtige Stimme. Die Bedeutung seiner Arbeit soll mit dieser Auszeichnung gewürdigt werden. Für die erlesene Auswahl an Weltliteratur, das offene Kulturverständnis, das der Unionsverlag mit seinem literarischen Programm pflegt, und das sorgfältige und weitsichtige Verlagsmanagement soll Lucien Leitess mit dem Kulturpreis des Kantons Zürich ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförderungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kulturförderungsverordnung [KFV, LS 440.11]). Die Ausgabenbewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2017 der Fachstelle Kultur enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2017 wird Lucien Leitess, Gründer und Leiter des Unionsverlages, verliehen.

II. Der Beschluss ist bis zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Preisträger nicht öffentlich.

III. Mitteilung an den Preisträger und die Mitglieder der Kulturförderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi