RRB Nr. 459/2024
Hangenmoos AG, Anteile Kanton Zürich, Verkauf, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
459. Hangenmoos AG, Anteile Kanton Zürich
Erwägungen
(Verkauf, Ermächtigung) 1966 beteiligte sich der Kanton Zürich an der Wohnbaugenossenschaft Hangenmoos in Wädenswil. Aus der Wohnbaugenossenschaft wurde mittlerweile die Hangenmoos AG (Hangenmoos) und der Kanton Zürich hält zurzeit 8,33% am Aktienkapital. Per 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der Beteiligung an der Hangenmoos 6,7 Mio. Franken. Die Beteiligung wird im Finanzvermögen geführt. Mit Beschluss Nr. 668/ 2019 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, eine Veräusserung der Beteiligung an der Hangenmoos zu prüfen. Die Finanzdirektion hat die Wüest Partner AG beauftragt, eine Wertermittlung der Immobilien vorzunehmen und davon eine Bewertung der Beteiligung des Kantons Zürich an der Hangenmoos abzuleiten. Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Due Diligence, sondern um eine Einschätzung auf der Grundlage der verfügbaren Daten. Das Resultat ist eine mögliche Verkaufspreiserwartung von rund 8–11 Mio. Franken, die einen Illiquiditätsabschlag von 20–40% berücksichtigt. Die Finanzdirektion hat mit der Stadt Wädenswil Kontakt aufgenommen, um deren Interesse an einem Erwerb der Beteiligung zu ermitteln. Dabei kam eine Übereinkunft bezüglich des Verkaufspreises von 10 Mio. Franken zustande, wobei die Dividende aus dem Geschäftsjahr 2023 der Stadt Wädenswil zugutekommt. Die Hangenmoos hat der Transaktion ebenfalls zugestimmt. Sie beabsichtigt, 50% der vom Kanton an die Stadt Wädenswil verkauften Aktien zu gleichen Konditionen zu übernehmen und im Rahmen einer Kapitalherabsetzung zu vernichten. Die Finanzdirektion soll ermächtigt werden, den kantonalen Anteil an die Stadt Wädenswil zu veräussern.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, die kantonale Beteiligung an der Hangenmoos AG im Sinne der Erwägungen an die Stadt Wädenswil zu veräussern.
II. Mitteilung an die Stadt Wädenswil, Präsidiales, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, die Hangenmoos AG, Gerbestrasse 2, 8820 Wädenswil, sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli