RRB Nr. 460/2024
Anfrage Nadia Koch, Rümlang, und Stefanie Huber, Dübendorf, betreffend Deutschkenntnisse nach Abschluss der Volksschule, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 56/2024
Sitzung vom 15. Mai 2024
460. Anfrage (Deutschkenntnisse nach Abschluss der Volksschule) Die Kantonsrätinnen Nadia Koch, Rümlang, und Stefanie Huber, Dübendorf, haben am 26. Februar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Wir stellen fest, dass sich die PISA-Ergebnisse im Lesen seit 2018 nicht verbessert, sondern nochmals um einen Punkt verschlechtert haben. Gute Deutschkenntnisse bilden die Grundlage, um sich Wissen und Kompetenzen anzueignen und somit im Berufsleben bestehen zu können. Der Anteil von leistungsschwachen Schülern liegt gemäss dem neusten, im Dezember 2023 veröffentlichten PISA-Test bei 25 Prozent. Ein Viertel aller 15-Jährigen kann also kurz vor dem Ende der obligatorischen Schulausbildung nur ungenügend lesen. Die Wirtschaft und insbesondere Lehrbetriebe fordern seit längerem, dass diese Problematik prioritär angegangen werden muss. Die bisher getroffenen Massnahmen scheinen nicht wirksam zu sein oder nicht angewendet zu werden. Bereits im Jahr 2015 reagierte der Regierungsrat auf die dannzumal erst 20% 15-Jährigen mit ungenügenden Lesekompetenzen. In seinem Beschluss vom 2. Dezember 2015 verfügte er eine grosszügige Dispensationsregelung von einzelnen Fächern zugunsten von mehr Deutsch- und Mathematikunterricht. Was bisher als Sondermassnahme bloss in Einzelfällen gewährt wurde, sollte neu vermehrt als Fördermassnahme eingesetzt werden. Leider wurde diese neue Regelung nach unserer Kenntnis nur in Einzelfällen, jedoch nie in der geforderten und nötigen Breite (20% der Jugendlichen) umgesetzt. Auf Grund von zahlreichen Gesprächen vermuten wir, dass Lehrpersonen und Führungspersonen an Schulen vor grossflächigen Dispensationen zurückschrecken, weil sie Bedenken haben, dass den Schülerinnen und Schülern der weitere Berufsweg damit verbaut werden könnte. Mitarbeitenden an Volksschulen ist oft nicht bekannt, dass für zahlreiche Berufslehren heute Französisch und teilweise sogar Englisch keine Voraussetzungen mehr sind und somit eine Dispensation möglich wäre. Fragen:
Erwägungen
1. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass die beschlossene Massnahme nicht im beabsichtigten Rahmen umgesetzt wird?
2. Ist der Regierungsrat in Anbetracht der erneut schlechten PISA- Deutsch-Resultate bereit, Massnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung des Beschlusses vom 2.12.2015 an den Zürcher Volksschulen zu forcieren?
3. Falls ja, welche Massnahmen plant der Regierungsrat (i. e. Handreichung zur Umsetzung, Bewilligung von Stellenprozenten für den zusätzlichen Deutschunterricht, Schulungen, Informationskampagne)?
4. Ist der Regierungsrat bereit, im Rahmen der bereits lancierten Sprach- Austauschprogramme auch Sprachaufenthalte zu ermöglichen für Jugendliche, welche während ihrer obligatorischen Schulzeit von einer Fremdsprache dispensiert wurden und nun eine Berufsbildung anstreben, in welcher Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden?
5. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat zur Verbesserung der Situation?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nadia Koch, Rümlang, und Stefanie Huber, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss § 29a der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101) können Gemeinden Schülerinnen und Schüler ausnahmsweise vorübergehend oder dauernd von bestimmten Fächern oder Teilen davon dispensieren. Im Beschluss vom 2. Dezember 2015 betreffend Änderung der VSV führte der Regierungsrat dazu aus, dass die restriktive Formulierung den Bedenken, die in der Vernehmlassung geäussert wurden, Rechnung trage, wonach die Dispensation nicht zum Regelfall werden dürfe (RRB Nr. 1133/2015, S. 7). Gemäss Bildungsstatistik ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in ein bis zwei Promotionsfächern vom Erreichen der Mindestanforderungen des Regellehrplans befreit sind, zwischen 2014 und 2022 von 1,9% auf 2,7% kontinuierlich gewachsen. Zu Frage 2: Den Gemeinden sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen bekannt und sie entscheiden, abgestimmt auf die jeweilige Situation der Schülerinnen und Schüler, über die notwendigen individuellen Fördermassnahmen. Eine dauernde oder befristete Dispensation von einem Fach ist nur eine von vielen Möglichkeiten. Um auf allen Schulstufen die Förderung der schulsprachlichen Kompetenzen zu unterstützen, setzt die Bildungsdirektion mit Lehrplan, Lehrmitteln sowie Überprüfung der Schulqualität die Rahmenbedingungen und sorgt für ein breites Angebot an Materialien, Programmen und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Zu Frage 3: Die Bildungsdirektion entwickelte im Verlauf der letzten Jahre verschiedene Strategien, Empfehlungen und Produkte rund um die Sprachförderung. Zahlreiche Schulen arbeiten in Projekten mit, die unter anderem im Bereich der Sprachförderung bestimmte Zielsetzungen verfolgen. Die Förderung der Sprachkompetenzen ist eine Aufgabe aller Fachbereiche. Informationen für Schulen zur Sprachförderung im Unterricht lassen sich der folgenden Webseite entnehmen: zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-volksschule/volksschule-schulinfo-unterricht/volksschule-schulinfo-unterrichtsentwicklung.html#- 2101394497. Im Folgenden werden die wichtigsten Angebote im Kanton Zürich aufgeführt: Lehrmittel «Deutsch»: Mit dem obligatorischen Lehrmittel «Deutsch» des Lehrmittelverlags Zürich liegt bis zum Schuljahr 2026/2027 ein neues Lehrmittel für den Deutschunterricht vom Kindergarten bis zur 3. Sekundarklasse vor. Zu allen Kapiteln stehen umfangreiche Materialien und Hinweise für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bereit. Das Lehrmittel «Deutsch Zwei» hat den Preis als «Bildungsmedium des Jahres 2024» des Leibniz-Instituts für Bildungsmedien erhalten. Die Pädagogische Hochschule Zürich führt für Lehrpersonen die Kurse zur Einführung des Lehrmittels durch. Weitere Informationen: www.lmvz.ch/schule/ deutsch. Lernfördersysteme Lernlupe und Lernpass plus: Die Lernfördersysteme Lernlupe und Lernpass plus sind Online-Plattformen für die individuelle Förderung in verschiedenen Fachbereichen. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler im 2. und 3. Zyklus bei der Arbeit an ausgewählten schulischen Kompetenzen des Lehrplans 21, darunter Deutsch. Weitere Informationen: www.lmvz.ch/wissen/lernlupe. DaZ: Alle Kinder und Jugendlichen mit nicht deutscher Erstsprache erhalten bei Bedarf Unterricht in DaZ. Die DaZ-Angebote unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Aufbau ihrer Deutschkompetenzen, damit sie erfolgreich im Regelunterricht lernen können. Mithilfe des Instrumentariums «sprachgewandt» können Lehrpersonen auf allen Stufen der Volksschule erheben, wie gut die Unterrichtssprache «Deutsch» beherrscht wird. Die Verwendung des Instrumentariums «sprachgewandt» ist obligatorisch. 2018 erschien das für die Sekundarstufe I neu konzipierte Lehrmittel «startklar – Deutsch für Jugendliche». Das Lehrmittel baut bereits im
Anfangsunterricht konsequent schulsprachliche Kompetenzen auf, die auch für andere Fächer grundlegend sind. Weitere Informationen: zh.
ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-volksschule/ volksschule-schulinfo-besonderer-bildungsbedarf/volksschule-angeboteregelschule/volksschule-schulinfo-deutsch-als-zweitsprache-daz.html. Programm QUIMS: Im Programm QUIMS (Qualität in multikulturellen Schulen) verstärken Schulen mit ausgeprägt multikultureller Zusammensetzung die Förderung der Sprache, des Schulerfolgs und der sozialen Integration. QUIMS-Schulen werden für diese Aufgabe fachlich und finanziell unterstützt. Aktueller Schwerpunkt ist «Beurteilen und Fördern, mit Fokus auf Sprache». Weitere Informationen: phzh.ch/weiterbildung/weiterbildung-fuer-die-volksschule/schulentwicklung/quims/. Materialien des Volksschulamtes im Fachbereich Sprache: Das «Fachkonzept Integrierte Sprachförderung auf der Kindergarten- und Primarstufe» bietet Regelklassenlehrpersonen Grundlagen und Informationen zu einer umfassenden und integrierten Sprachförderung, welche Schülerinnen und Schüler mit DaZ, mit besonderem Sprachförderbedarf oder besonderer Sprachbegabung mitberücksichtigt. 2022 wurden Empfehlungen für den Umgang mit Lese-Rechtschreib- Störungen in der Schule erarbeitet. Mit Diagnoseinstrumenten können die Schwierigkeiten genauer analysiert werden und sonderpädagogische Massnahmen (wie z. B. Integrative Förderung und Logopädie) eingeleitet werden. Die Fachbroschüre «Lernorientierte Zusammenarbeit» zeigt an Beispielen aus dem 1. und 2. Zyklus, wie zwei Regelklassenlehrpersonen ihren Sprachunterricht gemeinsam planen, durchführen und reflektieren können. Zudem sind Grundlagen und Elemente eines sprachbewussten Unterrichts zusammengestellt sowie eine Checkliste zur Zusammenarbeit im Team bezüglich Sprachförderung. «Schule + Kultur Kanton Zürich» – Fokus Sprache: Jedes Jahr bietet «Schule + Kultur Kanton Zürich» das Programm «Literatur aus erster Hand» an. Es richtet sich an alle Schulstufen. Das Programm umfasst ein reichhaltiges Angebot an Lesungen zu Themen wie Freundschaft, Nachhaltigkeit, Anderssein u. v. m. Schulen können auch verschiedene Workshops buchen, in denen Schülerinnen und Schüler selber aktiv werden können. Die Angebote von Schule und Kultur stellen einen Bezug zum Schulstoff und zu den Kompetenzen im Zürcher Lehrplan 21 her und lassen sich in den Unterricht einbetten. Weitere Informationen: schuleundkultur.zh.ch/angebot/sparten/literatur/literatur-aus-ersterhand. Zu Frage 4:
Sprachaustausche stehen grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen. Eine Dispensation von einer Fremdsprache ist kein Ausschlussgrund für die Teilnahme an einem Sprach- und Austauschprogramm.
Zu Frage 5: Zu den langfristigen Zielen des Regierungsrates gehört, dass alle Kinder und Jugendlichen während der obligatorischen Schule eine Grundbildung erwerben, die den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ermöglicht (Legislaturperiode 2023– 2027, langfristiges Ziel LFZ 2.2). Die in der Beantwortung der Frage 3 aufgeführten Angebote werden laufend überprüft und weiterentwickelt. Zudem wird im ämterübergreifenden Programm «Volksschule–Berufsbildung (VSBB)» der gelingende Übergang von der Volksschule in die Berufsbildung unterstützt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli