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Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Geschäftsbericht 2019 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Genehmigung

RRB Nr. 464/2020 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 6. Mai 2020

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Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 464/2020

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Geschäftsbericht 2019 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2020

464. Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Jahresbericht und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für das Jahr 2019 (Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) ist seit dem 1. Januar 2018 eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zürich. Sie untersteht dem Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich vom 11. September 2017 (PUKG, LS 813.17). Gemäss § 16 Abs. 3 lit. b PUKG erstellt die Geschäftsleitung die Rechenschaftsberichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Spitalrates. Der Spitalrat verabschiedet die Rechenschaftsberichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Regierungsrates (§ 15 PUKG), und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 8 lit. b PUKG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 7 lit. e PUKG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinnverwendung aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Genehmigung der Staatsrechnung erfolgt. Die vom Kantonsrat zu genehmigende Jahresrechnung der PUK entspricht im Saldo der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9530 und ist damit Teil der Staatsrechnung. Die Rechnungslegung der PUK erfolgt in Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Der Spitalrat hat den umfassenden Jahresbericht der PUK für das Jahr 2019 mit Beschluss vom 3. April 2020 genehmigt. Darüber hinaus erstattet der Spitalrat der Gesundheitsdirektion Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie des Regierungsrates (§ 13 lit. a PUKG). Gestützt darauf erstellt die Gesundheitsdirektion einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und legt ihn dem Regierungsrat zur Genehmigung vor. Dieser Bericht ist anschliessend ebenfalls vom Kantonsrat zu genehmigen (§§ 7 lit. d und 9 Abs. 1 und 2 PUKG).

Auf operativer Ebene ist aus dem Geschäftsjahr 2019 Folgendes zu berichten: – es resultierte ein Reingewinn (Konsolidierte Erfolgsrechnung) von 2,4 Mio. Franken; – die Erträge aus Patientenbehandlungen im stationären Bereich konnten gesteigert werden; – die Anzahl Pflegetage nahm zu; – bei den Erträgen aus dem ambulanten Sektor ist ein Rückgang zu verzeichnen; – der Betriebsaufwand erhöhte sich; – das neue, einheitlichen Tarifsystem TARPSY 1.0 konnte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgreich eingeführt werden.

B. Geschäftsbericht 2019 im Einzelnen In organisatorischer Hinsicht gründete die PUK auf Mitte des Berichtsjahres die neue Direktion Finanzen und Services. Ihr sind sämtliche Bereiche untergeordnet, die nicht mit der Patientenversorgung im Zusammenhang stehen. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde der Direktionsstab in die Unternehmensentwicklung übergeführt. Darin zusammengefasst sind nun alle Belange von Prozess-, Projekt- und Qualitätsmanagement, das Risk Management sowie das Medizincontrolling. Das Berichtsjahr war geprägt von Aufbruch: Der Startschuss für die digitale Transformation der PUK – ein mehrjähriges Unterfangen – erfolgte mit der Lancierung des Programms DigIT, das unter der Leitung der Unternehmensentwicklung steht und die vier Projekte Strategieentwicklung, Kulturentwicklung, Strukturentwicklung und ICT-Entwicklung umfasst. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die rund 2300 Mitarbeitenden an die Digitalisierung in Administration, Diagnostik und Behandlung heranzuführen. Die Spitalbauten der PUK an vielen verschiedenen stationären Standorten entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Psychiatrie. Im Berichtsjahr wurde die Testplanung für einen Neubau im Gebiet Lengg in Angriff genommen. Damit sollen die Grundlagen für die zu treffenden Entscheidungen im Rahmen der Neubauplanung geschaffen werden. Im September des Berichtsjahres übernahm die PUK die psychiatrische Grundversorgung der Insassinnen und Insassen der Gefängnisse und Vollzugseinrichtungen von Justizvollzug und Wiedereingliederung. Die betroffenen Stellen wurden in die PUK integriert und stehen fortan unter der Leitung der Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP).

Im Vordergrund steht an der PUK die medizinische Versorgung. Die PUK hat einen Leistungsauftrag für die psychiatrische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und des Grossraums Zürich. Sie verantwortet zudem ein überregionales Angebot in den zwei Spezialdisziplinen Integrative Psychiatrie und stationäre forensische Therapie. Sie gliedert sich in die vier Kliniken für Erwachsenenpsychiatrie (Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik [KPPP], Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie [KJPP], Alterspsychiatrie [KAP] und KFP). In der KPPP wurden etwa innovative Neurofeedback-Verfahren entwickelt für die individualisierte Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen, sodass die Patientinnen und Patienten durch moderne Bildgebungsverfahren eine direkte Rückmeldung über ihre Hirnaktivität in gewissen Hirnregionen erhalten. Oder es wurden klinische Studien zur Bekämpfung von depressiven Erkrankungen durchgeführt. In der KJPP wurden u. a. Programme zur Behandlung von Jugendlichen mit Suizidalität und Selbstverletzungen oder mit Zwangsstörungen angeboten. Im Zentrum für Krisenintervention, Notfallabklärung und Triage verzeichnet die PUK seit Jahren eine steigende Zahl von Konsultationen, so auch im Berichtsjahr. Auch das Home Treatment – die Behandlung bei den Patientinnen und Patienten bzw. ihren Familien zu Hause – wurde weiterhin angeboten, und eine wissenschaftliche Evaluation zeigte eine gute Wirksamkeit dieser Behandlungsform. Das psychotherapeutische Angebot in der KAP ist angepasst auf das hervorstechende Merkmal ihrer Patientinnen und Patienten: die Multimorbidität. Schwerpunktmässig ist das Angebot in dieser Klinik auf affektive Erkrankungen und Suchterkrankungen ausgerichtet. In der KFP wurde ein an der PUK entwickeltes Therapieprogramm für Jugendliche mit Sexualdelikten (ThePaS) wissenschaftlich evaluiert. Im Rahmen eines Modellversuchs wurden zwei Therapieversionen entwickelt und angewendet. Die Ergebnisse zeigen, dass das ThePaS insgesamt wirksam ist, aber noch einer Weiterentwicklung bedarf. Der Anteil der Diagnosen in den vier Kliniken variiert stark. In Erwachsenenpsychiatrie waren in allen Versorgungsbereichen die Diagnosen psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F1), Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F2), affektive

Störungen (F3), neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F4) und Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F6) am häufigsten. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie machten Diagnosen aus dem Bereich der Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F9), neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F4) und affektive Störungen (F3) den grössten Anteil aus. In der Alterspsychiatrie dominierten organische psychische Störungen (F0) und affektive Störungen (F3). Die meisten Patientinnen und Patienten der Forensischen Psychiatrie wiesen die Diagnose einer Schizophrenie, schizotypen oder wahnhaften Störung (F2) auf. In der Erwachsenenpsychiatrie und in der Alterspsychiatrie waren Patientinnen und Patienten mit der Diagnose einer affektiven Störung (F3) auffallend häufig in tagesklinischer, mit einer psychotischen Störung (F2) hingegen häufiger in stationärer Behandlung. Kinder und Jugendliche mit einer Verhaltens- und emotionalen Störung mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F9) wurden vergleichsweise häufig ambulant oder tagesklinisch behandelt, im Falle von affektiven Störungen (F3) dagegen häufiger stationär. In der KFP bestand kaum ein Unterschied im Anteil der Diagnosen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung. In der Erwachsenenpsychiatrie blieb die durchschnittliche stationäre Aufenthaltsdauer mit 24,6 Tagen im Vergleich zum Vorjahr (25,5 Tage) weitgehend gleich. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie hat sie sich von 66,2 auf 58,6 Tage deutlich verkürzt (7,6 Tage), während sie in der Alterspsychiatrie von 32,3 auf 36,6 Tage zugenommen hat (4,3 Tage), dies nach einem eher fallenden Trend in den beiden Jahren zuvor. Zuverlässige diagnosespezifische Schätzungen liegen aufgrund ausreichender Fallzahlen nur für die Erwachsenen- und Alterspsychiatrie vor. In beiden Bereichen sind es vor allem Patientinnen und Patienten mit psychotischen Störungen (F2), welche die längste Liegedauer aufwiesen, gefolgt von affektiven Erkrankungen (F3) und Persönlichkeitsstörungen (F6), während Patientinnen und Patienten mit Angsterkrankungen (F4) die kürzeste Aufenthaltsdauer hatten. Die Altersstruktur der Patientinnen und Patienten in den einzelnen Kliniken blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Sie unterscheidet

sich zwischen dem stationären, tagesklinischen und ambulanten Versorgungsbereich der jeweiligen Klinik kaum. Das durchschnittliche Alter in der Erwachsenenpsychiatrie lag bei 40,2 Jahren, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bei 13,3 Jahren und in der Alterspsychiatrie bei 76,8 Jahren. Einzig in der Forensischen Psychiatrie war das Durchschnittsalter im ambulanten Bereich mit 31,3 Jahren niedriger als im stationären Bereich mit 37,7 Jahren. In der Erwachsenenpsychiatrie war der Männer- und Frauenanteil weitgehend ausgeglichen (52,8% Männer). In der Kinder- und Jugendpsychiatrie lag der Anteil der männlichen Patienten bei 52,0%. In der Alterspsychiatrie wurden mehrheitlich Frauen behandelt (63,5%), während in der Forensischen Psychiatrie der Männeranteil klar überwog (87,7%). Die Zufriedenheit mit der stationären Behandlung und dem Aufenthalt wurden anhand entsprechender Subskalen des Zürcher Fragebogens zur Patientenzufriedenheit zum Zeitpunkt des Austritts bei Patientinnen und

Patienten der Erwachsenen- und Alterspsychiatrie erfasst. Insgesamt zeigte sich in beiden Kliniken eine hohe Zufriedenheit mit der Behandlung und dem Aufenthalt. Dabei wurde die Behandlung vor allem in der Erwachsenenpsychiatrie (3,5 von maximal 4 Punkten bei voller Zufriedenheit mit allen Aspekten der Behandlung) überaus positiv beurteilt. Neun von zehn Patientinnen und Patienten der Erwachsenenpsychiatrie und acht von zehn der Alterspsychiatrie würden sich wieder in die PUK in Behandlung begeben, wenn sie Hilfe benötigten. Vergleichbar hoch sind die Anteile, die Klinik einer Freundin oder einem Freund weiter zu empfehlen («eindeutig ja» und «eher ja»: 90,0% in der Erwachsenenpsychiatrie; 80,0% in der Alterspsychiatrie). Am 21. November des Berichtsjahres fand der Nachmittag der Forschung statt. Dieser Anlass brachte den Mitarbeitenden die Vielseitigkeit der laufenden Forschungsprojekte an der PUK vom Kind bis zum Betagten näher. Bereits im ersten Studienjahr werden die Studierenden an der Medizinischen Fakultät Zürich auf die Möglichkeit, sich mit dem Fach Psychiatrie intensiver zu beschäftigen, aufmerksam gemacht. Wer sich in Richtung Psychiatrie vertiefen möchte, kann sich für das Programm mit Studienschwerpunkt Psychiatrie bewerben. Der Studienschwerpunkt Psychiatrie stellt den ersten Studientrack innerhalb des medizinischen Curriculums überhaupt dar. Er ist mittlerweile seit einigen Jahren fest etabliert und Vorbild für weitere Studientracks an der Universität Zürich sowie an anderen medizinischen Fakultäten in der Schweiz. Die Universitäten Luzern und St. Gallen beteiligen sich im Rahmen des Bildungsnetzwerks ab Herbst 2020 ebenfalls am Curriculum des Medizinstudiums. Mit dem Bildungsnetzwerk und der Einführung des Bachelors in Medizin an der ETH Zürich können künftig deutlich mehr Studierende das Medizinstudium absolvieren. Damit sowie durch die Möglichkeit, an zwei weiteren Standorten zu studieren, ist ein wichtiger Schritt zur Nachwuchsförderung in der Medizin und in der Psychiatrie getan. Im Berichtsjahr investierte die PUK ins Employer Branding, also in die Markenbildung der PUK als Arbeitgeberin, dies mit dem Ziel einerseits der Mitarbeiterbindung und anderseits der Mitarbeitergewinnung. 2019 war für die PUK bezüglich Geschäftsentwicklung im Ergebnis ein

erfolgreiches Jahr, denn auch das zweite Geschäftsjahr nach der Überführung der PUK in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt war geprägt von einer wachsenden Nachfrage nach den angebotenen Dienstleistungen. Dank der Steigerung der Nettoerlöse um 11,2 Mio. Franken konnte der Anstieg des betrieblichen Aufwands übertroffen und ein zufriedenstellendes Jahresergebnis von 2,4 Mio. Franken erreicht werden.

Der Betriebsertrag steigerte sich 2019 um 4,7% auf 247,3 Mio. Franken. Die Nettoerlöse mit den Tarifpartnern entwickelten sich vor allem im stationären Bereich der KFP, in dem eine im Vorjahr eröffnete zusätzliche Station mit 13 Betten im Berichtsjahr voll ausgelastet betrieben werden konnte, sowie im ambulanten Bereich der KJPP positiv. Dies bestätigt die hohe Nachfrage nach entsprechenden Angeboten im Kanton Zürich. Die weiteren Behandlungsangebote der Kliniken entwickelten sich mit kleineren Abweichungen im Rahmen des Vorjahres. Nach der erfolgreichen Einführung des neuen Tarifsystems TARPSY 1.0 für die Erwachsenenpsychiatrie 2018 wurde TARPSY auf Anfang des Berichtsjahres auch für die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeführt. Dies hatte wesentliche Prozessänderungen zur Folge, gestaltete sich aber im Wesentlichen ertragsneutral. Der betriebliche Aufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Mio. auf 244,3 Mio. Franken (+2,6%). Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zu 2018 um 5,7 Mio. Franken (+3,1%). Die wichtigsten Gründe hierfür sind der ganzjährige Betrieb der neuen Sicherheitsstation der KFP sowie die Integration des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes in dieselbige, die Erhöhung der Personalmittel in den Ambulatorien der KJPP sowie die Jahresteuerung von 1% auf den Personalkosten. Dank einer leicht höheren Auslastung im stationären Bereich und einer restriktiven Einstellungspraxis verbesserte sich der Personalkostensatz (Personalkosten im Verhältnis zum betrieblichen Ertrag) von 79,7% im Vorjahr auf 78,4%. Die Rekrutierung von medizinischem Fachpersonal ist nach wie vor eine grosse Herausforderung, und fehlendes Pflegepersonal führte periodisch sogar zu Reduktionen im stationären Bettenangebot oder zu längeren Wartefristen in den Ambulatorien. Die gesamte Informatikinfrastruktur weist einen hohen Investitionsnachholbedarf aus, der im Berichtsjahr mit ersten Grossprojekten angegangen wurde. Die PUK verzeichnete infolge der verbesserten Auslastung im stationären Bereich und der 13 zusätzlichen Betten in der KFP eine Steigerung um rund 5000 Pflegetage auf 188 827 Pflegetage. Die Anzahl tagesklinischer Behandlungstage hingegen ging zurück auf 47 030 (–933). Es gab 5533 Austritte (+123). Die Anzahl ambulanter Konsultationen nahm zu auf 150 181 (+1321). Der Personalbestand betrug am 31. Dezember 2019, einschliesslich

Lernender, 1719 Vollzeitstellen (Vorjahr: 1691). Insgesamt beschäftigte die PUK im Berichtsjahr 2282 Personen. Der Anteil weiblicher Beschäftigter lag bei rund 66,5%.

Die gemäss dem Branchenstandard vorgelegte Rechnung zeigt folgende Eckwerte: Der Betriebsertrag lag bei 247,3 Mio. Franken (Vorjahr: 236,1 Mio. Franken). Der Betriebsaufwand erhöhte sich auf 244,2 Mio. Franken (238,0 Mio. Franken). Der Gewinn betrug 2,424 Mio. Franken (0,715 Mio. Franken). Die EBITDA-Marge betrug 7,1% (5,6%). Die Finanzkontrolle testierte die Konzernrechnung der PUK am 3. April 2020.

C. Gewinnverwendung Gemäss § 15 PUKG verabschiedet der Spitalrat den Antrag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur Deckung des Verlusts) zuhanden des Regierungsrates. Der Regierungsrat verabschiedet gemäss § 8 lit. b PUKG den Antrag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur Deckung des Verlusts) zuhanden des Kantonsrates. Die Jahresrechnung der PUK schliesst mit einem Gewinn von rund 2,4 Mio. Franken ab. Das entspricht in der Grössenordnung dem Gewinn im Vorjahr (2,8 Mio. Franken), wenn man im Vorjahr einen Sondereffekt in der Höhe von 2,1 Mio. Franken berücksichtigt. Gestützt auf den Antrag des Spitalrates beantragt der Regierungsrat, den Gewinn von Fr. 2 423 556 den freien Reserven (Eigenkapital) zuzuweisen. Die PUK wurde auf den 1. Januar 2018 verselbstständigt. Damit die PUK das Eigenkapital stärken und damit die anstehenden Investitionen finanzieren kann, wird auf eine Gewinnverwendung zugunsten des Kantons verzichtet (vgl. Weisung zum PUKG, Kapitel 5.4.1 Grundkapital, S. 26). Dadurch wird die finanzielle Struktur der Anstalt während einer Übergangsfrist gestärkt.

D. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Nachdem das vorangegangene Jahr ganz im Zeichen der Verselbstständigung und der Weiterentwicklung der Strategie durch den Spitalrat gestanden hatte, ging es im Berichtsjahr vor allem darum, erste Akzente zu setzen. Im Zentrum der Strategie 2025 stehen unter anderem Themen wie die Positionierung als attraktive Arbeitgeberin, die digitale Transformation, die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Angebote in allen Settings sowie die Verbesserung von Qualität und Rentabilität. Das in verschiedener Hinsicht gute Geschäftsjahr 2019 spiegelt sich nicht zuletzt auch in einem finanziellen Ergebnis, das gegenüber dem Vorjahr signifikant verbessert werden konnte. Der EBITDA der Branche liegt gemäss der neuesten Studie von PwC zum Jahr 2018 bei 6,2%. Mit einer EBITDA-Marge von 7,1% hat die PUK die Vorgabe aus der Eigentümerstrategie erreicht. Auch die Eigenkapitalquote und der Zinsdeckungsgrad liegen mit 53,5% bzw. 4,9% über den Vorgaben.

Die Herausforderungen bei der Erneuerung der Infrastruktur (Lengg und Rheinau) bleiben beträchtlich. Aufgrund der verschiedenartigen Ansprüche in der Lengg müssen die Interessen sorgfältig und unter Einbezug der Gesundheitsdirektion aufeinander abgestimmt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Geschäftsbericht wird zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie wird genehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

III. Mitteilung an die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Lenggstrasse 31, Postfach, 8032 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli