RRB Nr. 477/2018
Anfrage Konrad Langhart, Oberstammheim, Martin Farner, Oberstammheim, und Stefan Schmid, Niederglatt, betreffend seltsame Amtseinsetzungsfeiern durch die Direktorin der Justiz und des Innern in den Bezirken, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 58/2018
Sitzung vom 23. Mai 2018
477. Anfrage (Seltsame Amtseinsetzungsfeiern durch die Direktorin der Justiz und des Innern in den Bezirken) Die Kantonsräte Konrad Langhart und Martin Farner, Oberstammheim, sowie Stefan Schmid, Niederglatt, haben am 26. Februar 2018 folgende Anfrage eingereicht: Die Direktorin der Justiz und des Innern beabsichtigt vor den Sommerferien in allen Bezirken «würdige» (wie sie selbst schreibt) Amtseinsetzungsfeiern für die neugewählten Gemeindebehörden durchzufuhren. Sie fordert die Gemeindeexekutiven, die Gemeindeschreiber und die Präsidenten der Bezirksräte auf, sich vorbestimmte Daten dafür freizuhalten. Weitere Informationen über den Inhalt und den Ablauf der Feiern werden nicht gegeben. Es wird lediglich auf die «rechtzeitige» Zustellung der Einladung verwiesen. Viele Adressaten zeigen sich ungehalten ob diesem Vorgehen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Gesamtregierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Amtseinsetzungen der Gemeindeexekutiven durch eine einzelne kantonale Direktion?
2. Was sind Inhalt, Sinn und Zweck dieser Feiern? Ist davon auszugehen, dass diese Amtseinsetzungen ähnlich einseitig geprägt sein werden wie die Gemeindeforen der gleichen Direktion in der aktuellen Legislatur? Welchen Exponenten wird hier eine Plattform geboten?
3. Hat der Gesamtregierungsrat diese Feiern bewilligt?
4. Sind solche Amtseinsetzungsfeiern – wenn überhaupt nötig – nicht allein Sache der autonomen Zürcher Gemeinden selber? Warum müssen solche Amtseinsetzungen bezirksweise durch den Kanton organisiert werden, als wären die Gemeinden Abteilungen der Direktion der Justiz und des Innern?
5. Wie erklärt sich der Verteiler der Adressaten? Warum werden zwar Verwaltungsangestellte der Gemeinden, nicht aber gewählte Vertreter weiterer Kommunalbehörden oder der Bezirksrat in corpore eingeladen?
6. Was kosten diese würdigen Amtseinsetzungsfeiern mit kantonsweit hochgerechnet wahrscheinlich gegen 1500 Teilnehmern den Steuerzahler? Wie hoch sind die Ausgaben für den Kanton? Sind sie im Budget
2018 des Kantons enthalten? Unter welcher Leistungsgruppe werden sie abgerechnet? Wie hoch sind die Kosten für die Gemeinden (inkl. Arbeitsausfall und Sitzungsgelder der Beteiligten)?
7. Ist die Teilnahme für die «Eingeladenen» obligatorisch? Hat der Regierungsrat Verständnis, wenn Behördenmitglieder nicht an diesen Feiern teilnehmen wollen? Findet es der Regierungsrat sinnvoll, die Behörden noch vor deren Konstituierung vorzuladen und die ohnehin anspruchsvolle Phase der Amtsübergabe durch zusätzliche Termine zu belasten?
8. Ist der Gesamtregierungsrat bereit, diese Amtseinsetzungen nochmals zu überdenken und damit die Gemeindeautonomie zu respektieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Konrad Langhart und Martin Farner, Oberstammheim, sowie Stefan Schmid, Niederglatt, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 7: Eine gute Zusammenarbeit bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nützt sowohl den Gemeinden als auch dem Kanton und insbesondere den Einwohnerinnen und Einwohnern. Darum verpflichtet die Kantonsverfassung den Kanton und die Gemeinden zur Zusammenarbeit. Sich gegenseitig zu kennen, ist beim Zusammenarbeiten hilfreich. Wenn die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern und damit jener Direktion, die in erster Linie für das Gemeindewesen zuständig ist, die neu gewählten Gemeinderätinnen und -räte begrüsst und eine Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch schafft, erfolgt dies im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Zu Frage 2: Die Einladung an die Gemeindebehörden zum gemeinsamen Feiern des Beginns einer neuen Amtsperiode ist eine Geste des guten Willens und ein Zeichen der Wertschätzung an die kommunalen Milizbehörden für ihren Einsatz im Interesse des Gemeinwohls. Zu Frage 3: Die Direktion der Justiz und des Innern ist für das Gemeindewesen zuständig. Treffen von Direktionsvorsteherinnen und -vorstehern mit Vertreterinnen und Vertretern ihres Zuständigkeitsbereichs sind eine Selbstverständlichkeit und erfordern keine Bewilligung des Regierungsrates.
Zu Fragen 4 und 8: Die Einladungen ergehen bezirksweise einerseits, weil auf diese Weise die Zahl der Teilnehmenden der einzelnen Veranstaltungen überschaubar und zweckdienlich ist, und anderseits, weil die Gemeinden innerhalb der Bezirke in der Regel intensiver zusammenarbeiten als über die Bezirksgrenzen hinweg. Inwiefern hier eine Beeinträchtigung der Gemeindeautonomie vorliegen soll, ist nicht ersichtlich. Zu Frage 5: Grundsätzlich ist der Direktion der Justiz und des Innern an einer guten Zusammenarbeit mit allen gewählten Gemeindepolitikerinnen und -politiker sowie allen Gemeindeverwaltungsmitarbeitenden gelegen. Sie alle zum Feiern einzuladen, würde aber den Rahmen der Veranstaltungen sprengen. Der Kreis der Eingeladenen beschränkt sich daher in erster Linie auf die für eine konstruktive Zusammenarbeit wichtigsten Ansprechpersonen auf Gemeindeebene. Das sind die Exekutiven der politischen Gemeinden und die Gemeindeschreiberinnen und -schreiber. Die Bezirksbehörden sind ebenso wie das Gemeindeamt Einheiten der kantonalen Verwaltung. Sie sind entsprechend neben den kommunalen Behörden als Vertretung des Kantons eingeladen. Zu Frage 6: Die Direktion der Justiz und des Innern rechnet mit Ausgaben im oberen fünfstelligen, allenfalls tiefen sechsstelligen Bereich. Die Ausgaben sind im Kantonsbudget enthalten und werden über die Leistungsgruppe Nr. 2207, Gemeindeamt, abgerechnet. Die Kosten, die den Eingeladenen durch die Teilnahme entstehen, hängen von einer Vielzahl von individuellen Gegebenheiten ab und lassen sich deshalb nicht zuverlässig vorhersagen. Grundsätzlich bestimmt aber jede eingeladene Person selber darüber, ob sich der Aufwand zur Teilnahme an der Feier, zum gegenseitigen Kennenlernen und Austauschen lohnt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli