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Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2021

RRB Nr. 479/2020 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 6. Mai 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-479-2020/de/terminplanung-fur-planungsprozesse-und-berichterstattungen-2021

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 479/2020

Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2021

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2020

479. Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2021

Erwägungen

1. Terminplanung Geschäftsbericht 2020 Der Ablauf zur Erstellung des Geschäftsberichts 2020 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es ergibt sich folgender Terminplan: 29. Januar 2021 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts 31. Januar 2021 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 8. Februar 2021 Letzte Umsatzmeldung gebucht und Buchungsstopp für alle Buchungskreise 23. Februar 2021 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 24. Februar 2021 Anträge auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2020 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanzverwaltung zugestellt 26. Februar 2021 Restliche Teile für den Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 3. März 2021 Information des Regierungsrates über den Rechnungsabschluss 18. März 2021 Information der Finanzkommission über den Rechnungsabschluss 19. März 2021 Information der Medien über den Rechnungsabschluss 22. März 2021 Kommentierter Finanzberichtsentwurf zur Prüfung an Direktionen, Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierende Organisationen 25. März 2021 Stellungnahmen der Direktionen, Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisationen zum kommentierten Finanzberichtsentwurf der Finanzverwaltung zugestellt 30. März 2021 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektor und Staatskanzlei 7. April 2021 RRB Geschäftsbericht 2020

8. April 2021 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungskommission, Finanzkommission und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2020 15. April 2021 Versand der Medienmitteilung und Internet-­ Aufschaltung des Geschäftsberichts 2020

2. Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2021 14. Dezember 2020 Meldung der mehrwertsteuerpflichtigen Dienststellen des Kantons (Buchungskreise Nrn. 1000 bis 9071) sowie der unselbstständigen Anstalten durch die Direktionen, Behörden und Rechtspflege für das Kalenderjahr 2021 an die Finanzverwaltung (RRB Nr. 1225/2018) 13. Januar 2021 Meldung der Unternehmensabgabegruppe gemäss Art. 67c der Radio- und Fernsehverordnung (SR 784.401) an die Eidgenössische Steuerverwaltung 30. September 2021 Zwischenabschluss 2021

3. Terminplanung Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 und Budget 2022 Der RRB Festlegung Finanzen wird mit dem bisherigen RRB Überarbeitung Mitte Juni 2021 vereint. Die finanziellen Eingaben und der Abschluss des bereinigten KEF erfolgen vor den Sommerferien, um die Sommerferienzeit von KEF-Arbeiten zu entlasten. Der Regierungsrat beschliesst die Nachträge zum Budgetentwurf 2022 neu vor den Herbstferien, damit die Kommissionen des Kantonsrates mehr Zeit für die Budgetberatungen erhalten. Es ergibt sich folgender Terminplan: 10./11. März 2021 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2022–2025 und des Budgets 2022 17. März 2021 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2022–2025 31. März 2021 RRB Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum Vorjahres-KEF (vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zu den KEF-Erklärungen) 6. Mai 2021 KEF 2022–2025 eingegeben 19.–25. Mai 2021 Technische Budgetgespräche mit der Finanzverwaltung 9./10. Juni 2021 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2022–2025

11.–15. Juni 2021 Budgetgespräche der Direktionsvorstehenden mit dem Finanzdirektor (nach Bedarf) 16. Juni 2021 RRB Festlegung Finanzen KEF 2022–2025 25. Juni 2021 Meldung zur Umsetzung des RRB Festlegung Finanzen KEF 2022–2025 7. Juli 2021 RR-Informationsnotiz Vollzug Festlegung Finanzen KEF 2022–2025 7. Juli 2021 Eingabe in SAP ERP bzw. Webplanung abgeschlossen 9. Juli 2021 Bereinigter KEF 2022–2025 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 25. August 2021 RRB Festlegung KEF 2022–2025 und Budgetentwurf 2022 26. August 2021 Information der Finanzkommission über den KEF 2022–2025 und Budgetentwurf 2022 27. August 2021 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2022–2025 und Budgetentwurf 2022 im Internet 10. September 2021 Nachträge zum Budgetentwurf 2022 eingereicht 29. September 2021 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2022 30. September 2021 Information der Finanzkommission über Nachträge zum Budgetentwurf 2022 1. Dezember 2021 RRB Erklärungen zum KEF (Stellungnahme betreffend Überweisung, vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zu den KEF-Erklärungen) 2. Februar 2022 RRB Haushaltsvollzug 2022 (bei Bedarf) 30. März 2022 RRB Bericht des Regierungsrates zu den KEF-Erklärungen (vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zu den KEF-­ Erklärungen)

4. Terminplanung Nachtragskredite 2021 Der Ablauf zu den Nachtragskrediten 2021 für die I. Sammelvorlage bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Anträge für Nachtragskredite 2021 für die II. Sammelvorlage sind der Finanzdirektion neu auf den 23. August 2021 einzureichen, gleichzeitig mit den Meldungen zum

2. Zwischenbericht 2021 (vgl. Ziff. 5). Dies setzt eine entsprechende Anpassung von § 13 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) per 1. Januar 2021 voraus (vgl. RRB Nr. 412/2020). Der Regierungsrat stellt spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten mit Sammelvorlagen Antrag (§ 13 Abs. 3 FCV). In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite eingereicht werden.

Für die Sammelvorlagen ergibt sich folgender Terminplan: 15. April 2021 Nachtragskredite 2021 für I. Sammelvorlage eingereicht 5. Mai 2021 RRB Nachtragskredite 2021, I. Sammelvorlage 20. Mai 2021 Information der Finanzkommission 23. August 2021 Nachtragskredite 2021 für II. Sammelvorlage eingereicht 8. September 2021 RRB Nachtragskredite 2021, II. Sammelvorlage 16. September 2021 Information der Finanzkommission

5. Terminplanung Zwischenberichte 2021 Gemäss § 22 Abs. 1 FCV stellt die Finanzdirektion in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergebnis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Ablauf zum 1. Zwischenbericht 2021 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Meldungen zum

2. Zwischenbericht 2021 sind der Finanzdirektion neu auf den 23. August 2021 einzureichen, gleichzeitig mit den Anträgen für Nachtragskredite 2021 für die II. Sammelvorlage (vgl. Ziff. 4). So liegt der 2. Zwischenbericht 2021 zu Beginn der Budgetberatungen in den Kommissionen des Kantonsrates vor. Die Änderung setzt eine Anpassung von § 22 Abs. 1 FCV per 1. Januar 2021 voraus (vgl. RRB Nr. 412/2020). Es ergibt sich folgender Terminplan: 12. Mai 2021 Meldungen zum 1. Zwischenbericht von den Direktionen eingereicht 9. Juni 2021 RRB 1. Zwischenbericht 2021 17. Juni 2021 Information der Finanzkommission 23. August 2021 Meldungen zum 2. Zwischenbericht von den Direktionen eingereicht 8. September 2021 RRB 2. Zwischenbericht 2021 16. September 2021 Information der Finanzkommission

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2020, der Vorbereitungsarbeiten zum Geschäftsbericht 2021, des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2022–2025 und des Budgetentwurfs 2022, der Nachtragskredite 2021 sowie der Zwischenberichte 2021 richtet sich nach den in den Erwägungen ausgeführten Terminplanungen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission des Kantonsrates, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, die Datenschutzbeauftragte, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, die Zentralbibliothek, das Universitätsspital Zürich, das Kantonsspital Winterthur, die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, den Zürcher Verkehrsverbund, die Universität Zürich, die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die Zürcher Hochschule der Künste und die Pädagogische Hochschule Zürich.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Finanzcontrollingverordnung, Art. 13 — gelesen in der Fassung vom 9. April 2020; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juni 2022 und 1. Januar 2023 erneut konsolidiert.

Zitiert in