RRB Nr. 487/2018
Strassen, Stadt Zürich, Mythenquai, HVS 3, Personenunterführung Bahnhof Wollishofen, Projektgenehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2018
487. Strassen (Zürich, Mythenquai HVS 3, Personenunterführung
Erwägungen
Bahnhof Wollishofen) Mit Schreiben vom 28. März 2018 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt zur Sanierung der Personenunterführung beim Bahnhof Wollishofen, im Bereich des Mythenquais, Zürich (Bau Nr. 15 055), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die Personenunterführung beim Bahnhof Wollishofen, die der Unterquerung des Mythenquais dient, zu sanieren. Im Zuge des Projektes sollen die Treppenzugänge, welche die Anforderungen an behindertengerechtes Bauen nicht erfüllen, ausgebaut werden. Beide Treppenzugänge, seitens Mythenquai und seitens Bahnhof, sollen mit gegenläufigen Rampen ersetzt werden. Die Betondecke der Unterführung unter dem Mythenquai soll wegen des schlechten Zustands vollständig erneuert und mit einer neuen Abdichtung versehen werden. Im Gleisbereich wird die Decke mit Kohlenfaserstoff-Lamellen verstärkt. Im Übrigen werden lokale Schäden an den Betonbauteilen der Unterführung behoben. Der Mythenquai ist eine Hauptverkehrsstrasse (HVS 3). Zudem verläuft über ihn eine Ausnahmetransportroute Typ II sowie eine regionale Radroute. Der Baubeginn ist für den Juni 2018 vorgesehen. Mit Schreiben vom 12. Juni 2017 hat das AFV keine Begehren zum Projekt geäussert. Mit dem Vorhaben wird die Oberfläche des Mythenquais und somit dessen Leistungsfähigkeit nicht verändert. Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens der Bevölkerung gemäss § 13 StrG wurde das Projekt vom 13. Oktober bis 13. November 2017 gemäss §§ 16 ff. StrG öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen gegen das Projekt ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 140 vom 28. Februar 2018 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Personenunterführung beim Bahnhof Wollishofen, im Bereich des Mythenquais, betragen voraussichtlich rund Fr. 4 828 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). An die Baupauschale anrechenbar sind die Massnahmen für einen behindertengerechten Zugang vom Mythenquai zur Personenunterführung, die In
standsetzung der bestehenden Treppe ab dem Mythenquai sowie die baulichen Massnahmen an der Personenunterführung im Bereich der überkommunalen Strasse. Die Aufwendungen im Gleisbereich gehen zulasten des Tiefbauamtes der Stadt Zürich. Die Aufwendungen, die der Baupauschale angerechnet werden können, belaufen sich daher auf rund Fr. 3 511 700. Nach Vorlage der Bauabrechnung des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Personenunterführung Bahnhof Wollishofen im Bereich Mythenquai, wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli