RRB Nr. 489/2019
Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich, Änderung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019
489. Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich
Erwägungen
(Änderung, Genehmigung) Mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 hob der Regierungsrat die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr auf (RRB Nr. 1193/2018). Der Beschluss wurde am 14. Dezember 2018 im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2018-12-14) und ist rechtskräftig. § 7 lit. p des Geschäftsreglements des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich (GR-ZVV; LS 740.4) sieht vor, dass der Verkehrsrat über Rekurse gegen Anordnungen von Verkehrsunternehmen entscheidet, die sich auf Bestimmungen der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr stützen und gegen die kein anderes Rechtsmittel gegeben ist. Nachdem die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr aufgehoben worden ist, ist diese Bestimmung aufzuheben. Zuständig ist der Verkehrsrat, der das Geschäftsreglement erlässt (§ 16 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr; PVG, LS 740.1). Mit Beschluss vom 29. April 2019 hat der Verkehrsrat § 7 lit. p GR- ZVV aufgehoben. Die Änderung des GR-ZVV ist vom Regierungsrat zu genehmigen (§ 16 PVG).
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Verkehrsrates vom 29. April 2019 betreffend Aufhebung von § 7 lit. p des Geschäftsreglements des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Zürcher Verkehrsverbund (zuhanden des Verkehrsrates) sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli