RRB Nr. 49/2018
Anfrage Fabian Molina, Illnau-Effretikon, betreffend «99%-Initiative: Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» – Zahlen für den Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 334/2017
Sitzung vom 31. Januar 2018
49. Anfrage («99%-Initiative: Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» – Zahlen für den Kanton Zürich) Kantonsrat Fabian Molina, Illnau-Effretikon, hat am 4. Dezember 2017 folgende Anfrage eingereicht: Wie diverse Studien zeigen, steigen die Einkommen aus Kapital in den letzten Jahre stetig. Ein wichtiger Treiber dafür war die Unternehmenssteuerreform II (USR II). Die USR II führte dazu, dass Dividenden von qualifizierten Beteiligungen auf Bundesebene von bisher 100% neu nur noch zu 60% besteuert werden. Die Kantone gingen noch tiefer, im Kanton Zürich werden Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen nur noch zu 50% besteuert. Es besteht also ein Ungleichgewicht zwischen der Besteuerung von Lohn- und Kapitaleinkommen. Dies ist umso problematischer, weil der Produktionsinput Arbeit allen Personen zur Verfügung steht, der Produktionsinput Kapital jedoch nur wenigen (und Kapital entsprechend konzentriert ist). Weiter führt der Fehlanreiz der Verschiebung von Lohn- zu Kapitaleinkommen zu Löchern in den Sozialversicherungen. Aus besagten Gründen wurde die JUSO mit Unterstützung der SP nun aktiv und hat die 99%-Initiative lanciert. Darin fordert sie die Besteuerung von Kapitaleinkommen ab einem festgelegten Betrag im Umfang zu 150%. Dieser Mehrertrag soll für eine ermässigte Besteuerung von natürlichen Personen mit tiefen oder mittleren Lohneinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden. Um den Effekt dieser Initiative auf den Kanton Zürich zu kennen, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen, wobei alle Fragen die Kapitaleinkommen von natürlichen Personen betreffen. Unter Kapitaleinkommen sollen insbesondere Einkommen aus beweglichem Vermögen (wie Zinsen und Dividenden) und unbeweglichem Vermögen (wie Nutzniessungserträge oder Mietzinsen, abzüglich Unterhaltskosten, Betriebskosten und Schuldzinsen) sowie Kapitalgewinne gezählt werden.
Erwägungen
1. Wie viele natürliche Personen versteuern ein Kapitaleinkommen von über 100 000 Franken pro Jahr im Kanton Zürich von 2010 bis 2016? (Bitte um tabellarische Übersicht pro Jahr)
2. Wie viele natürliche Personen waren pro Jahr steuerpflichtig im Kanton Zürich von 2010 bis 2016? (Bitte um tabellarische Übersicht pro Jahr)
3. Wie hoch ist die Summe aller Kapitaleinkommen über 100 000 Franken pro Jahr im Kanton Zürich von 2010 bis 2016? Bitte kennzeichnen, welche Arten von Kapitaleinkommen erfasst wurden und welche nicht. (Bitte um tabellarische Übersicht pro Jahr)
4. Wie hoch ist die Summe aller Steuereinnahmen aus Kapitaleinkommen über 100 000 Franken pro Jahr im Kanton Zürich von 2010 bis 2016? (Bitte um tabellarische Übersicht pro Jahr)
5. Wie hoch wären die Mehreinnahmen aus Kapitaleinkommen von über 100 000 Franken pro Jahr, wenn der Betrag aus Kapitaleinkommen über 100 000 Franken im Umfang von 150% besteuert würde im Kanton Zürich von 2010 bis 2016? (Bitte um tabellarische Übersicht pro Jahr)
6. Wie hoch wären die Mehreinnahmen im Kanton Zürich pro Jahr von 2010 bis 2016, falls Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen zu 100% besteuert würden? (Bitte um tabellarische Übersicht pro Jahr)
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Fabian Molina, Illnau-Effretikon, wird wie folgt beantwortet: Die für die Beantwortung dieser Anfrage erforderlichen Daten liegen dem kantonalen Steueramt nicht vor und können aus den Veranlagungsdaten auch nicht erhoben werden. Kapitaleinkommen werden in verschiedenen Positionen der Steuererklärung deklariert, insbesondere unter den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, den Einkünften aus Sozial- und anderen Versicherungen und Leibrenten, im Wertschriftenertrag, unter dem Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts- und Korporationsanteilen oder unter den Einkünften aus Liegenschaften. Die meisten dieser Positionen umfassen aber neben Kapitaleinkommen auch andere Einkünfte. Auch sind die steuerlich nicht erfassten Kapitaleinkommen mangels Deklaration nicht bekannt. Insbesondere liegen zu Kapitalgewinnen auf Privatvermögen keine Daten vor, da diese in der Steuererklärung nicht deklariert werden müssen. Zu beachten ist auch, dass die Einkommenssteuer nicht auf einzelnen Bruttoeinkünften erhoben wird, sondern auf dem steuerbaren Einkommen, das eine Nettogrösse ist (Summe aller steuerbaren Einkünfte abzüglich der Summe aller Abzüge). Auch wenn die Kapitaleinkommen bekannt wären, liesse sich daraus somit nicht unmittelbar ableiten, welche Steuereinnahmen sich heute aus diesen ergeben und welche Mehreinnahmen sich bei Annahme der Initiative ergeben würden. Vielmehr müsste dann auch bekannt sein, welche Abzüge auf diese Kapitaleinkommen entfallen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi