RRB Nr. 491/2016
Anfrage Edith Häusler, Kilchberg, Regula Käser-Stöckli, Kloten, und Karin Fehr-Thoma, Uster, betreffend Beteiligung des Kantons Zürich am KKW Fessenheim, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 88/2016
Sitzung vom 25. Mai 2016
491. Anfrage (Beteiligung des Kantons Zürich am KKW Fessenheim) Die Kantonsrätinnen Edith Häusler-Michel, Kilchberg, Regula Kaeser- Stöckli, Kloten, und Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 7. März 2016 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss Wikipedia ist das KKW Fessenheim zu 15% im Besitz der Kernkraftwerk Beteiligungsgesellschaft, die wiederum zu je einem Drittel im Besitz der AXPO, der BKW und der ALPIQ ist. Damit wäre auch der Kanton Zürich Mitbesitzer des KKW Fessenheim. Gemäss Berichterstattung in deutschen Medien hat am 9. April 2014 ein Wassereinbruch beim Reaktorblock 1 des KKW Fessenheim stattgefunden, welcher die Steuerung des Reaktorkerns gravierend beschädigte. Der Reaktor konnte gemäss dieser Berichterstattung nur durch Einleitung von Bor heruntergefahren werden. Dieser Vorfall wurde gemäss der Berichterstattung durch die französische Atomaufsicht vertuscht. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Trifft es zu, dass der Kanton Zürich via AXPO und Kernkraftwerk Beteiligungsgesellschaft am KKW Fessenheim beteiligt ist?
2. Trifft es zu, dass beim Stresstest in den Jahren 2011/12 für das KKW Fessenheim festgestellt wurde, dass bei einer Überflutung (Positionierung des KKW unterhalb Rheinkanal) die Steuerung gefährdet ist?
3. Wie ist die AXPO in der Kernkraftwerk Beteiligungsgesellschaft vertreten?
4. Hat der Regierungsrat aus dieser Vertretung Kenntnisse von den Vorfällen im KKW Fessenheim?
5. Ist der Regierungsrat bereit, sich für eine Stilllegung des KKW Fessenheim einzusetzen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Edith Häusler-Michel, Kilchberg, Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet: Das Kernkraftwerk (KKW) Fessenheim liegt 40 km nördlich von Basel und besteht aus zwei Druckwasserreaktoren mit einer elektrischen Leistung von je 900 MW. Es ist seit 1977 in Betrieb. Eigentümerin und Betreiberin ist die französische Electricité de France (EDF). Nach der dritten Zehnjahresüberprüfung bewilligte die französische Nuklearaufsichtsbehörde, die Autorité de sûreté nucléaire (ASN), im Juli 2011 den Weiterbetrieb des KKW mit gewissen Auflagen. Am 9. April 2014 fand im Block 1 des KKW ein Wassereinbruch im nicht nuklearen Teil statt, der die Notstromsysteme beschädigte und eine Reaktorabschaltung nach sich zog. Tags darauf führte die unverzüglich benachrichtigte ASN eine Inspektion durch und veröffentlichte am 17. April 2014 eine Störfallmeldung auf ihrer Website (www.asn.fr). Ausserdem wurde das Ereignis zwischen Juni und Oktober 2014 der lokalen Informations- und Überwachungskommission des KKW Fessenheim, der deutsch-französischen Kommission für Fragen der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen und der französisch-schweizerischen Kommission für nukleare Sicherheit erörtert. Die EDF musste im Nachgang zu diesem Ereignis in allen französischen KKW eine Überprüfung des Szenarios «interne Überschwemmung» vornehmen, wodurch an einigen Standorten Massnahmen ausgelöst wurden. Somit kann nicht von einer Vertuschung des Vorfalls gesprochen werden. Zu Frage 1: Der Kanton hält zusammen mit den kantonseigenen Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) an der Axpo Holding AG (Axpo Holding) eine Minderheitsbeteiligung von 36,75% der Aktien. Die restlichen Aktien befinden sich im Eigentum der anderen Vertragskantone oder deren Kantonswerke. Entsprechend der Beteiligung haben im 13-köpfigen Verwaltungsrat der Axpo Holding je zwei Vertreter des Regierungsrates und der EKZ Einsitz. Die Axpo Holding und ihre Tochtergesellschaften bilden zusammen den Axpo-Konzern. Die Tochtergesellschaft Axpo Power AG (Axpo Power) ist mit 33,3% an der Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG) beteiligt. Die KBG hält keine aktienrechtlichen Beteiligungen an ausländischen KKW. Hingegen bestehen Langfristverträge mit der EDF, gemäss denen die Stromproduktion und die Kosten von fran-
zösischen KKW anteilsmässig übernommen werden. Beim KKW Fessenheim beträgt dieser Anteil 15%. Damit ist der Kanton Zürich über die Beteiligung an der Axpo Holding indirekt an Langfristverträgen mit dem KKW Fessenheim beteiligt. Zu Frage 2: Infolge des Reaktorunfalls beim japanischen KKW Fukushima Daiichi vom 11. März 2011 veranlasste der Europäische Rat am 25. März 2011 eine «umfassende transparente Risiko- und Sicherheitsbewertung» (Stresstest) aller kerntechnischen Anlagen in der Europäischen Union und damit auch in Frankreich. Dazu gehören Überflutungsszenarien. Gemäss der EDF ist beim KKW Fessenheim das Eindringen von Wasser in das Gebäude mit elektrischen Anlagen aufgrund von Grundwasseranstieg möglich, aber nicht sicherheitsrelevant. Allerdings hat das Vorkommnis vom 9. April 2014 in Block 1 damit nichts zu tun. Hier führte das Überfüllen eines Kühlkreislaufbehälters dazu, dass infolge verstopfter Wasserabführleitungen und undichter Schutzvorrichtungen elektrische Schaltkästen von Strang A des Reaktorsicherheitssystems durch Spritzwasser beschädigt wurden. Dadurch war auch die Positionsanzeige der Stäbe zur Regelung der Reaktorleistung nicht mehr verfügbar, und die Betriebsmannschaft entschloss sich, den Reaktor mittels Einspeisung von Bor in den Hauptmittelkühlkreislauf schonend herunterzufahren. Diese entspricht gemäss der ASN einem normalen Betriebsverfahren. Die Abschaltung von Hand oder die automatische Schnellabschaltung des Reaktors wäre zudem zusätzlich verfügbar gewesen. Ausserdem war der unabhängige Strang B des Sicherheitssystems vom Vorfall nicht betroffen. Zu Frage 3: Die Axpo Power sitzt mit drei Vertretern im Verwaltungsrat der KBG ein. Zudem ist sie auch in den Finanz- und Betriebskommissionen vertreten. Zu Frage 4: Es findet kein direkter Informationsaustausch zwischen der Vertretung der Axpo Power im Verwaltungsrat der KBG und dem Regierungsrat statt. Der Vertreter der Axpo Power meldet wesentliche Informationen an die zuständigen Gremien der Axpo Power. Soweit erforderlich benachrichtigen diese die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat der Axpo Holding. Die Vertreter des Regierungsrates im Verwaltungsrat der Axpo Holding unterrichten bei Bedarf den gesamten Regierungsrat.
Zu Frage 5: Weder der Bund noch der Kanton verfügt über die Kompetenz, um auf den Betrieb von KKW im Ausland einzuwirken. Der Regierungsrat erwartet, dass alle Anforderungen an einen sicheren Betrieb des KKW Fessenheim eingehalten werden. Sollte der sichere Betrieb nicht mehr gewährleistet werden können, ist das KKW stillzulegen. Den sicheren Betrieb zu überprüfen und die erforderlichen Massnahmen zu verfügen, ist Aufgabe der verantwortlichen Behörden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi