RRB Nr. 5/2025
Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025, Anordnung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2025
5. Anordnung der kantonalen Volksabstimmung
Erwägungen
vom 18. Mai 2025
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Steuergesetz (StG) (Änderung vom 4. November 2024; Schritt 2 der Steuervorlage 17) (ABl 2024-11-15) wird auf Sonntag, 18. Mai 2025, angesetzt.
II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Steuergesetz (StG) (Änderung vom 4. November 2024; Schritt 2 der Steuervorlage 17)
III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstimmungstag bis spätestens 15.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungsapplikation VOTING.
IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli