RRB Nr. 501/2024
Strassen, Uster, 337 Pfäffikerstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Reithalle, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
501. Strassen (Uster, 337 Pfäffikerstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Reithalle, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Pfäffikerstrasse auf dem Gebiet der Stadt Uster zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 337 geführt. Die Bushaltestelle Reithalle soll hindernisfrei ausgebaut werden. Zudem sind Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrende geplant. Das Tiefbauamt sieht im Einvernehmen mit der Stadt Uster folgende Massnahmen vor: – hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Reithalle, Ausgestaltung als Fahrbahnhaltestellen; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Strassengeometrie und Erneuerung des Fahrbahnbelags sowie der Gehwege und Rad-/Gehwege im Projektperimeter; – Anpassung der Gehwege sowie der Rad-/Gehwege und der Warteflächen im Bereich der Bushaltestellen; – Verschiebung der markierten Fussgängerquerung mit Mittelschutzinsel; – Anpassung der Trottoirüberfahrt bei den Parkplätzen auf Kat.- – Anpassung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Der Stadtrat Uster hat mit Schreiben vom 11. Juli 2022 zum Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) Stellung genommen. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 24. Juni bis 25. Juli 2022 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im Projekt soweit möglich berücksichtigt worden.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 9. Juni bis 10. Juli 2023. Innerhalb der Auflagefrist wurden zwei Einsprachen eingereicht, die projektbezogene Begehren enthielten. Mit beiden Einsprechenden wurden Einigungsverhandlungen geführt. In deren Anschluss haben die Einsprechenden ihre Einsprachen zurückgezogen. Diese sind als erledigt abgeschrieben worden.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 19. Januar 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 Bauarbeiten 820 000 Nebenarbeiten 220 000 Technische Arbeiten 275 000 Total 1 335 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 335 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 38 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 100% 1 335 000 5 000 2,5% 33 000 Zwischentotal 5 000 33 000 Total 100% 1 335 000 38 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1150/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 170 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82094, Uster, 337 Pfäffikerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle Reithalle sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 337 Pfäffikerstrasse in der Stadt Uster wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 335 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1150/2023 wird aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli