RRB Nr. 502/2011
Anfrage Matthias Hauser, Hüntwangen, betreffend Kriminalität bei Asyldurchgangszentren und Notunterkünften, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 65/2011
Sitzung vom 20. April 2011
502. Anfrage (Kriminalität bei Asyldurchgangszentren und Notunterkünften) Kantonsrat Matthias Hauser, Hüntwangen, hat am 28. Februar 2011 folgende Anfrage eingereicht: Einer Präsentation mit dem Titel «Asyl- und innere Sicherheit» der Direktion für Soziales und Sicherheit vom August 2005 kann man Zahlen zur Kriminalität in kantonalen Asyldurchgangszentren entnehmen. Demnach kam es vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005 zu folgenden Einsätzen der Kantonspolizei: 92 Kontrollaktionen mit 893 Einsatzkräften Ergebnis: 99 Verhaftungen, 107 Strafanzeigen, 36 Verzeigungen Sicherstellungen: 395 g Heroin, 42 g Kokain, 20 000 Franken, diverse elektrische Geräte 2428 anlassbezogene Interventionen aus folgenden Gründen: Verhaftung zwecks Papierbeschaffung und Ausschaffung, Hausdurchsuchung wegen Ladendiebstahls, Unterstützung des Betreuungspersonals, Verzeigungsvorhalt, Zuführung und Vorführung 49 Vorfälle unter Asylsuchenden oder von Asylsuchenden gegen Betreuende Delikte unter Asylsuchenden: Vorsätzlicher Tötungsversuch, Drohung, Körperverletzung und Tätlichkeit, häusliche Gewalt. Delikte gegen Betreuende: Schwere Drohung, Körperverletzung und Tätlichkeit, Nötigung, Sachbeschädigung. 7 Übergriffe auf Asylsuchende mit vermutlich rassistischem Hintergrund, allesamt Sachbeschädigungen und Vandalismus an Asylunterkünften Laut aktuellen Aussagen der Direktion für Sicherheit und Soziales brauchen sich Anwohner von heutigen und neu geplanten Asyldurchgangszentren keine Sorgen bezüglich Sicherheit und Kriminalität zu machen. Es könnten keine negativen Auswirkungen beobachtet werden. Es stellen sich zu diesen Sachverhalten folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie sehen die genannten Zahlen (Polizeiliche Kontrollaktionen mit Ergebnis und Sicherstellungen, anlassbezogene Interventionen mit deren Begründungen, Vorfälle unter Asylsuchenden und gegen Betreuende, Übergriffe mit vermutlich rassistischem Hintergrund) in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aus?
2. Wie verteilen sich kriminelle Aktivitäten auf die verschiedenen Unterkünfte? Gibt es Zusammenhänge zur Erreichbarkeit der Unterkünfte (z. B. Unterschied von auf Stadtgebiet oder in Bahnhofsnähe gelegenen Unterkünften gegenüber dem abseits gelegenen DZ Sonnenbühl in Oberembrach)?
3. Wie sehen die aktuellen (Sicherheits-)Konzepte der Durchgangszentren und Notunterkünfte aus? Laut Medienberichten sind die Einsatzkräfte der Kantonspolizei knapp bemessen (eine Patrouille für die Bezirke Bülach und Dielsdorf): Wie kann die Direktion für Sicherheit und Soziales Ruhe und Sicherheit für Anwohner zu jeder Zeit garantieren?
4. Offensichtlich kommt es oft zu Polizeieinsätzen und zu Kriminalität rund um die Asyldurchgangszentren. Weshalb hält das Sozialamt dennoch am Standort inmitten eines Wohnquartiers in Eglisau für den geplanten Neubau eines Durchgangszentrums fest, statt endlich ernsthaft Alternativen zu suchen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Matthias Hauser, Hüntwangen, wird wie folgt beantwortet: Wie in Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 381/2008 betreffend Asyldurchganszentrum Sonnenbühl festgehalten, gibt es keine Anhaltspunkte, dass mit dem Betrieb eines Durchgangszentrums die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr gewährleistet wäre. Einzelne Vorfälle lassen sich naturgemäss weder allgemein im Kanton noch in Durchgangszentren und deren Umfeld ausschliessen. Bei Vorfällen bzw. entsprechenden Hinweisen schreitet die Polizei aber sofort ein. Zudem verfügen die Betreiberorganisationen in Zusammenarbeit mit Kanton und kommunalen Stellen über langjährige Erfahrung, wie Durchgangs- und Nothilfezentren geordnet betrieben werden können. Die Zentren werden von gut geschultem Personal rund um die Uhr geführt. In Durchgangszentren sind Personen untergebracht, die auf einen Asylentscheid warten und alles Interesse daran haben, einen positiven Entscheid nicht durch auffälliges Verhalten zu gefährden. Die Mehrzahl der Asylsuchenden tritt denn auch nicht strafrechtlich in Erscheinung. Zu Aktionen, Verhaftungen und Kriminalitätsentwicklung im Zusammenhang mit Asylunterkünften wird bei der Kantonspolizei Zürich keine flächendeckende Statistik geführt. Insbesondere auch die angefragte Datenkombination (Bezug Wohnort Asyldurchgangszentrum oder Notunterkunft zum Beschuldigten und zu einer Straftat) wird mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst. Einzelne Angaben lassen sich mit manuellem Rechercheaufwand erheben, wenn entsprechende Unterlagen noch vorhanden sind. Grundlage für die nicht ständig geführten Statistiken sind interne Aktionsprotokolle der Kantonspolizei Zürich, die keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen. Deshalb sind detaillierte Daten aus dem Jahr 2008 nicht mehr vorhanden. Die im täglichen Patrouillendienst üblichen Kontrollfahrten bei Asylunterkünften (sichtbare Präsenz wie auch Kontrollfahrten mit neutralen Patrouillenfahrzeugen) werden nicht besonders erfasst. Somit weisen die nachfolgenden Zahlenwerte nicht alle Arbeits- und Dienstleistungen der Kantonspolizei Zürich aus und stellen nur einen Teil der tatsächlich erbrachten Leistungen dar. Nicht bekannt sind die Zahlen über Aktionen der Stadt- und Gemeindepolizeien, namentlich der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur. Zu Fragen 1 und 2:
Die Kantonspolizei Zürich stellt fest, dass sich straffällig gewordene Asylsuchende häufig von den Asylunterkünften fernhalten. Entsprechend werden sie immer weniger in oder in der Nähe der Unterkünfte, als vielmehr an beliebigen Orten im Kantonsgebiet verhaftet. Entsprechend lässt der Verhaftungsort keine zuverlässigen Rückschlüsse auf eine Kriminalitätsbelastung der einzelnen Asylbewerberunterkünfte zu. Auch die Lage der Unterkunft hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Polizeieinsätze sowie auf eine Kriminalitätsbelastung. Im Rahmen von «Regionalen Polizeikontrollen» und «Punktuellen Polizeikontrollen» der Kantonspolizei Zürich führte die Regionalpolizei in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 109 Kontrollaktionen und der Fahndungs- und Aktionsdienst (FAD) 322 Aktionen (teilweise mit Beteiligung der Regionalpolizei) in Asyldurchgangszentren, Notunterkünften und Wohnungen für Asylsuchende durch. Dabei kamen im Jahr 2009 bei regionalpolizeilichen Kontrollen 531 und im Jahr 2010 742 Personen der Kantonspolizei Zürich zum Einsatz. Die durch den FAD in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführten 322 Kontrollen führten unmittelbar in Unterkünften von Asylbewerbenden zu insgesamt 376 Verhaftungen. Die nachstehende Tabelle zeigt auf, in welchen Asyldurchgangszentren, Notunterkünften und Wohnungen für Asylsuchende welche Anzahl Verhaftungen durch den FAD erfolgte und aus welchem Grund. Hinzu kommen die durch die Regionalpolizei und kommunale Polizeien erfolgten Verhaftungen, zu denen aber keine Statistikzahl vorliegt. Auch Kontrollen ohne polizeiliche Interventionen werden nicht erfasst.
Anzahl Verhaftungen durch den Fahndungs- und Aktionsdienst der Kantonspolizei Zürich in Unterkünften von Kanton und Gemeinden: StGB BetmG AuG Straferst. ID- (Zwangs- Feststellg. massnahmen) 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 NUK Adliswil 5 4 1 2 1 1 UdG Affoltern a.A 3 UdG Bäretswil 0 1 9 DZ Bauma 7 18 1 4 22 3 1 1 UdG Buchs 1 UdG Soli Bülach 4 UdG Dübendorf 2 2 1 1 DZ/NUK Embrach 1 2 4 UdG Fehraltorf 1 0 5 1 1 UdG Glattbrugg 2 1 2 1 UdG Gossau 0 2 2 4 1 NUK Hammermühle 3 6 3 2 1 6 5 2 1 DZ Hegnau 1 4 10 8 1 NUK Egg 0 3 DZ Kollbrunn 5 8 9 5 11 7 1 2 UdG Küsnacht 1 5 DZ Oberembrach 5 2 3 2 1 UdG Pfäffikon 1 UdG Regensdorf 3 1 1 1 UdG Seuzach 1 UdG Tann 1 0 0 2 UdG Thalwil 1 UdG Unterengstringen 1 0 NUK Urdorf 17 1 1 1 6 5 2 NUK Uster 5 2 2 4 2 16 14 5 1 UdG Wallisellen 1 0 1 UdG Hegifeld Winterthur 1 1 DZ Kloster Winterthur 4 0 2 3 6 5 2 UdG Volketswil 0 3 1 UdG Zollikon 1 Total 56 52 37 29 71 76 29 17 3 6 2009: 196 2010: 180 DZ: Durchgangszentrum des Kantons (1. Phase); Quelle: Kantonspolizei Zürich NUK: Nothilfezentrum des Kantons; UdG: Unterkünfte der Gemeinden (2. Phase)
In kantonalen Durchgangs- und Nothilfezentren gab es 2009 vier und 2010 neun Vorfälle gegen Betreuende (Quelle: Kantonales Sozialamt).
Zu Frage 3: Die Betreiberorganisationen verfügen über Sicherheitskonzepte, die den Umgang mit delinquenten Asylsuchenden sowie das Vorgehen bei Konflikten innerhalb der Unterkunft regeln. Diese Konzepte wurden in Absprache mit der Polizei ausgearbeitet. Daneben bestehen Hausordnungen, die zum ordnungsgemässen Betrieb der Unterkunft beitragen. Ausserhalb der Unterkünfte sind die Polizeikräfte für die Sicherheit zuständig. Die in den erwähnten Medienberichten bezifferte Patrouillendichte entspricht nicht den Tatsachen. Die Aussage «eine Patrouille für die Bezirke Bülach und Dielsdorf» bezieht sich auf die Mindestanforderung für den Dienstplan der Bezirksorganisation und schliesst die zusätzlichen freien Patrouillen und die mindestens zwei Patrouillen des Verkehrszuges Bülach nicht mit ein. Neben diesen Patrouillen der Regionalpolizei sind auch solche der verkehrspolizeilichen Dienste, der Kriminalpolizei wie auch der Kommunalpolizeien im Einsatz. Bei besonderen Lagen wird die Patrouillendichte zusätzlich erhöht, beispielsweise bei der Bekämpfung der Dämmerungseinbruchs-Kriminalität oder nach starken Schneefällen. Der Regionalpolizei selbst stehen jeweils von Montag bis Donnerstag mindestens 23 Doppelpatrouillen zur Verfügung, am Freitag- und Samstagabend sind bis 22.30 Uhr sogar 27 Patrouillen im Einsatz. Zu Frage 4: Wie einleitend ausgeführt gibt es keine Anhaltspunkte, dass mit dem Betrieb eines Durchgangszentrums die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr gewährleistet wäre. Zudem hat die Polizei festgestellt, dass sich straffällige Asylsuchende häufig von den Asylunterkünften fernhalten. Der Kanton bedarf zur Erfüllung seines Auftrages in der ersten Phase sowie für die Unterbringung der Personen, die Nothilfe erhalten, eines Grundstockes von Liegenschaften, die ihm dauerhaft zur Verfügung stehen (siehe dazu auch Beantwortung der Anfragen KR-Nr. 28/2011 betreffend Zukunft Asylzentrum Hard in Embrach und KR-Nr. 331/2010 betreffend Asyldurchgangszentren und Nothilfe-Unterkünfte im Kanton Zürich). Solche Liegenschaften sind gegenwärtig jedoch nicht in genügender Anzahl vorhanden. Es ist nach wie vor äusserst schwierig, geeignete Liegenschaften für den Betrieb von Durchgangszentren zu finden. Zudem können die Unterkünfte häufig erst bezogen werden, wenn langwierige Rechtsverfahren abgeschlossen sind. Die Erfahrung zeigt, dass die privaten
Liegenschaften in der Regel nur befristet oder nur für eine kurze Mietdauer zur Verfügung stehen. Um die starke Abhängigkeit von privaten
Vermieterinnen und Vermietern zu vermindern, ist der Kanton Zürich auf kantonseigene Liegenschaften angewiesen. Dabei drängt es sich auf, dass der Kanton Durchgangszentren wenn immer möglich auf ihm gehörenden Grund erstellt. Dazu gehört auch der Standort in Eglisau.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi