RRB Nr. 502/2014
Anfrage Margreth Rinderknecht, Wallisellen, und Beat Huber, Buchs, betreffend Neophyten als Zimmerpflanzen in der PHZH, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 43/2014
Sitzung vom 30. April 2014
502. Anfrage (Neophyten als Zimmerpflanzen in der PHZH) Kantonsrätin Margreth Rinderknecht, Wallisellen, und Kantonsrat Beat Huber, Buchs, haben am 10. Februar 2014 folgende Anfrage eingereicht: Im Tages-Anzeiger vom 29. Januar 2014 war zu lesen, die Pädagogische Hochschule Zürich habe für den Betrag von 90 000 Franken 250 Cyperus-Pflanzen angeschafft. Diese Zimmerpflanzen sollen nun mithelfen, in den Unterrichtsräumen die zu trockene Luft ein wenig zu befeuchten und so das Raumklima zu verbessern. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie setzt sich der Preis von 360 Franken pro Pflanze oder der Gesamtpreis von 90 000 Franken zusammen? Sind darin noch Dienstleistungen der Firma Hydroplant AG eingerechnet, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Leistungen?
2. Wer ist für die Neuzüchtung zuständig und sind die speziell gezüchteten Eigenschaften, die signifikant hohe Abgabe von Feuchtigkeit, von neutraler Seite, zum Beispiel der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon, seriös nachgewiesen und bestätigt?
3. Wie wurde bei der Neuzüchtung die Tatsache berücksichtigt, dass eine andere Gattung des sogenannten Zyperngrases, das Erdmandelgras, cyperus esculentus, schweizweit als Neophyten gelten. Sind Studierende und Dozenten darüber informiert worden, dass diese Pflanze nicht im Kompost entsorgt werden darf, sondern dem zu verbrennenden Kehricht zugeführt werden muss?
4. Welchen Betrag kostet die Neophytenbekämpfung den Kanton?
5. Wird in der kantonalen Verwaltung speziell Wert darauf gelegt, dass keine Neophyten als Zimmerpflanzen gehalten werden, mit spezieller Information an die Mitarbeitenden?
6. Mit welchen Massnahmen verhindert der Kanton, dass Neophyten in den Kreislauf der Natur kommen, sei es über die Entsorgung im Kompost oder durch Deponieren im Wald oder in anderen Grünzonen? Werden zum Beispiel Gartenzentren oder Dienstleistungsfirmen im Bereich der Innen- und Aussenraumbepflanzungen/-begrünung regelmässig informiert oder gar kontrolliert?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Margreth Rinderknecht, Wallisellen, und Beat Huber, Buchs, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) hat zur Verbesserung des Raumklimas in ihren Büroräumlichkeiten 250 Pflanzen zum Stückpreis von Fr. 360 (einschliesslich Topf und Granulat) gekauft. Der Gesamtbetrag von Fr. 90 000 umfasst auch weitere Dienstleistungen wie Ersatzlieferung bei Pflanzenausfall. Zu Frage 2: Die von der PHZH ausgewählte Pflanzenart («Cyperus alternifolius») stammt ursprünglich aus Madagaskar und wird häufig als Zyperngras bezeichnet. Sie gehört zur Familie der Sauergräser (Cyperaceae) und ist eine beliebte Zimmerpflanze. Es handelt sich nicht um eine Neuzüchtung. Zu Frage 3: Das Zyperngras und der Erdmandel (Cyperus esculentus) sind verwandt, in ihrer Biologie aber sehr unterschiedlich. Beide sind gebietsfremd und somit nicht einheimisch (Neophyten). Das Zyperngras ist im Gegensatz zur Erdmandel nicht frostresistent und gehört deshalb nicht zu den wachsenden Neopyhten (vgl. die Beantwortung der Frage 4). Die Kompostierung des Zyperngrases ist unproblematisch. Zu Frage 4: In erster Linie sind für die Eindämmung der Gefahren, die von wachsenden, den sogenannten «invasiven» Neophyten (sich unkontrolliert verbreitende Pflanzen, Arten der sogenannten Schwarzen Liste oder Watch- Liste der Info Flora) ausgehen, die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zuständig. Die Kosten für die Bekämpfung der Neophyten, die bei den kantonalen Unterhaltsdiensten anfallen, unterscheiden sich je nach Befall und Gebiet. Sie werden häufig nicht getrennt von anderen Pflegemassnahmen erfasst und können deshalb im Einzelnen nicht beziffert werden. Zu Frage 5: Es gibt keine kantonale Weisung, welche Arten als Zimmerpflanzen verwendet werden sollen. Ausser Efeu sind allerdings keine einheimischen Zimmerpflanzen im Handel erhältlich. Gebräuchlich sind insbesondere immergrüne Neophyten aus tropischen Ländern, die in der Natur nicht überlebensfähig sind.
Zu Frage 6: Das Hauptgewicht des kantonalen Massnahmenplans «invasive gebietsfremde Organismen» liegt bei der Prävention. Die Verantwortlichen in den Gemeinden werden regelmässig vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) geschult und mit Informationsmaterial bedient. Darin wird auf die Gefahren sowie die Verbote und Gebote im Umgang mit Pflanzenabfällen hingewiesen. Ferner wurde der Informationsstand der Dienstleistungsbetriebe in diesem Bereich verbessert. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die 2013 eingeführte Beschriftungspflicht für alle «invasiven gebietsfremden Pflanzen», die nicht von einem Verkaufsverbot betroffen sind. Auf der Etikette wird die Kundschaft unter anderem auf die korrekte Entsorgung der Pflanze hingewiesen. Die Einhaltung der Beschriftungspflicht wird vom AWEL mittels Stichproben überprüft.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi