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Anfrage Fabian Müller, Rüschlikon, Bettina Balmer, Zürich, und Linda Camenisch, Wallisellen, betreffend Verzögerung bei Impfanmeldung: Unnötiger Zurich Finish? Beantwortung

RRB Nr. 510/2021 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 19. Mai 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-510-2021/de/anfrage-fabian-muller-ruschlikon-bettina-balmer-zurich-und-linda-camenisch-wallisellen-betreffend-verzogerung-bei-impfanmeldung-unnotiger-zurich-finish-beantwortung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 510/2021

Anfrage Fabian Müller, Rüschlikon, Bettina Balmer, Zürich, und Linda Camenisch, Wallisellen, betreffend Verzögerung bei Impfanmeldung: Unnötiger Zurich Finish? Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 56/2021

Sitzung vom 19. Mai 2021

510. Anfrage (Verzögerung bei Impfanmeldung: Unnötiger Zurich Finish?) Kantonsrat Fabian Müller, Rüschlikon, sowie die Kantonsrätinnen Bettina Balmer, Zürich, und Linda Camenisch, Wallisellen, haben am 1. März 2021 folgende Anfrage eingereicht: Bis anhin ist es Impfwilligen immer noch nicht möglich, sich online für einen Covid-Impftermin registrieren zu lassen. Stattdessen ist auf der Homepage des Kantons folgende Meldung aufgeschaltet : «Impfanmeldung und Applikation Zur Administration der Impfung – von der Registrierung über die Terminvergabe bis zur Impfbescheinigung – arbeitet der Kanton Zürich mit dem Kanton Bern zusammen. Er setzt auf die vom Kanton Bern verwendete Lösung, die sich in den letzten Wochen im Einsatz bewährt hat, und adaptiert diese auf die Zürcher Verhältnisse. Die Applikation wird rechtzeitig aufgeschaltet, sobald Termine in den Impfzentren für April gesichert vergeben werden können.» (https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/coronavirus-impfung. html, aufgerufen am 26.2.2021) Offenbar ist dieselbe Lösung im Kanton Bern also bereits im Einsatz, und auch in anderen Kantonen ist eine digitale Registrierung für Covid-­ Impftermine bereits seit einiger Zeit möglich. Zürcher Impfwillige werden dagegen auf ein unbestimmtes Datum in der Zukunft vertröstet. Auch wenn im Moment noch nicht genügend Impfdosen für alle zur Verfügung stehen, böte eine frühzeitige digitale Registrationsmöglichkeit den Impfwilligen doch zumindest die Sicherheit, dass ihr Anliegen bei der richtigen Stelle deponiert wurde, und entlastete sie so vor der «Holschuld», sich immer wieder aufs Neue über der Stand des Roll-outs zu informieren. Sie könnten, wie in anderen Kantonen, darauf vertrauen, dass sie von der zuständigen Stelle benachrichtigt werden, sobald sie «an der Reihe» sind.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgende Fragen:

Erwägungen

1. Wie erklärt es sich, dass die Impfanmeldung im Kanton Zürich, im Gegensatz zu anderen Kantonen, immer noch nicht möglich ist?

2. Der Kanton Zürich übernimmt offenbar die Lösung des Kantons Bern und «adaptiert diese auf die Zürcher Verhältnisse». Ist es dieser «Zurich Finish», der zur Verzögerung gegenüber dem Kanton Bern geführt hat?

3. Wann wird die Applikation voraussichtlich aufgeschaltet? Erachtet der Regierungsrat den vorgesehenen Aufschaltzeitpunkt tatsächlich als «rechtzeitig», wie in der Mitteilung aufgeführt?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Fabian Müller, Rüschlikon, Bettina Balmer, Zürich, und Linda Camenisch, Wallisellen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 3: Die Zürcher Bevölkerung kann sich seit dem 29. März 2021 für einen Impftermin registrieren. Bis am 18. Mai 2021 haben bereits 854 000 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und es wurden im Kanton Zürich 578 000 Impfungen verabreicht. Der Zeitpunkt der Freischaltung der Applikation war mit jenem der Eröffnung der Impfzentren ab dem 6. April 2021 abgestimmt, damit nicht nur eine Registrierung, sondern für erste Bevölkerungsgruppen auch bereits eine direkte Anmeldung für einen Impftermin möglich war. Zentrale Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Impfzentren war das Vorhandensein genügend grosser Impfstoffmengen. Seit April 2021 nehmen die Impfstofflieferungen durch den Bund sukzessive zu. Zu Frage 2: Die Änderungen gegenüber der Version des Kantons Bern sind geringfügig. Die beiden Lösungen wurden bewusst möglichst identisch gehalten, damit Weiterentwicklungen in Zukunft gemeinsam vorgenommen und deren Kosten geteilt werden können. Der Zeitbedarf für die Vorbereitung geht insbesondere auf die technische Umsetzung, umfangreiche Prüfungen zur Gewährleistung der Systemstabilität sowie die Schulung der Mitarbeitenden der Impfzentren und der Supportstellen zurück.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli