RRB Nr. 510/2023
Anfrage Isabel Garcia, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Erteilte Bewilligungen zur Aufnahme einer Berufslehre von jungen Asylsuchenden und Sans-Papiers
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 52/2023
Sitzung vom 19. April 2023
510. Anfrage (Erteilte Bewilligung zur Aufnahme einer Berufslehre von jungen Asylsuchenden und Sans-Papiers) Kantonsrätin Isabel Garcia, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 6. Februar 2023 folgende Anfrage eingereicht: Mit einer besonderen Bewilligung des AWA für Asylsuchende ist es möglich, dass junge Asylsuchende (mit Ausweis N) für den Antritt einer Berufsausbildung eine Arbeitsbewilligung bekommen und damit während des Verfahrens, das sich schnell über Monate – wenn nicht Jahre – hinziehen kann, nicht einfach zur Untätigkeit gezwungen sind, sondern ihre Kompetenzen und ihr Know-how gezielt aufbauen und weiterentwickeln. Ebenso ermöglicht es die bestehende Härtefallregelung (gemäss Art. 30a der Verordnung des Bundes über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit / VZAE) jugendlichen Sans-Papiers, die mindestens fünf Jahre die Volksschule im Kanton Zürich besucht haben, eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, um in eine Berufslehre eintreten zu können. Eine berufliche Ausbildung ist für ein eigenverantwortliches Leben in der Schweiz eine Grundvoraussetzung, aber auch bei einer allfälligen Rückkehr ins Herkunftsland wertvoll, um ein selbständiges und wirtschaftlich unabhängiges Leben zu führen. Es gibt zudem im Kanton zahlreiche Unternehmen, die über offene Lehrstellen verfügen und die interessiert und bereit sind, beruflichen Nachwuchs auch unter diesen Personengruppen zu finden. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie viele Personen mit N-Ausweis haben in den letzten vier Jahren – 2018, 2019, 2020 und 2021 – eine Arbeitsbewilligung für eine Lehrstelle bekommen? Wie viele haben in diesen vier Jahren eine Berufslehre abgeschlossen? Wie hoch ist die Quote der erfolgreich abgeschlossenen Lehren im genannten Zeitraum? Wie vielen Personen wurde die Arbeitsbewilligung in diesen vier Jahren für eine Berufslehre nach einem negativen Asylentscheid wieder entzogen?
2. Wie viele junge Sans-Papiers, die mindestens fünf Jahre eine obligatorische Schule im Kanton Zürich besuchten, haben in den letzten vier Jahren (2018, 2019, 2020 und 2021) eine Aufenthaltsbewilligung zur Aufnahme einer Berufslehre gemäss Härtefallregelung nach Art. 30a VZAE bekommen?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Praxis gegenüber Asylsuchenden sowie den Nutzen des Instruments der bestehenden Härtefallregelung (gemäss Art. 30a der Verordnung des Bundes über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit / VZAE), die jungen Menschen aus den genannten beiden Gruppen einen Zugang zur Berufsbildung eröffnen? Und welche Möglichkeiten zu deren Weiterentwicklung erachtet der Regierungsrat als sinnvoll?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Isabel Garcia, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den Jahren 2018 bis 2021 hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit insgesamt 13 Arbeitsbewilligungen an Asylsuchende (Ausweis N) zwecks Antritts einer Lehrstelle erteilt (2018: 4, 2019: 6, 2020: 2, 2021: 1). In keinem der 13 Fälle musste die Arbeitsbewilligung infolge eines negativen Asylentscheids wieder entzogen werden. Wie viele dieser Personen die berufliche Grundausbildung abgeschlossen haben, ist nicht bekannt. Der ausländerrechtliche Status ist aus Bildungssicht irrelevant und wird beim Lehrvertragsabschluss vom zuständigen Mittelschul- und Berufsbildungsamt weder überprüft noch systematisch erfasst. Zu Frage 2: In den Jahren 2018 bis 2021 wurden im Kanton Zürich insgesamt neun Aufenthaltsbewilligungen an Jugendliche mit rechtswidrigem Aufenthalt zwecks Aufnahme einer Grundbildung gestützt auf Art. 30 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (SR 142.20) in Verbindung mit Art. 30a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) erteilt (2018: 2, 2019: 3, 2020: 2, 2021: 2). Zu Frage 3: Der Regierungsrat begrüsst die Möglichkeit, gut integrierten Jugendlichen ohne Aufenthaltsrecht, welche die obligatorische Schule während mindestens fünf Jahren besucht haben und eine berufliche Grundbildung antreten können, gestützt auf Art. 30a VZAE eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Es werden aber nur wenige solche Gesuche eingereicht.
Auch werden nur selten Gesuche durch Lehrbetriebe für Asylsuchende gestellt und dadurch nur eine geringe Anzahl entsprechender Lehrstellen bewilligt. Ein wichtiger Grund dafür dürften die häufig nicht ausreichenden Sprachkenntnisse der jungen Asylsuchenden sein. Der Bundesrat wurde am 14. Dezember 2022 mit der Motion 22.3392 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli