RRB Nr. 52/2016
Regionaler Richtplan Pfannenstil, Revision betreffend "Besonderes Erholungsgebiet C", Seeanlage Pfruenderhaab, Männedorf, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Januar 2016
52. Regionaler Richtplan Pfannenstil (Revision des regionalen Richtplans betreffend «Besonderes Erholungsgebiet C», Seeanlage Pfruenderhaab, Männedorf)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1252/1998 setzte der Regierungsrat den regionalen Richtplan Pfannenstil neu fest. Mit RRB Nr. 33/2006 wurden Änderungen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Umnutzung des westlichen Arealteils der Chemie Uetikon, mit RRB Nr. 1131/2011 betreffend Bootstrockenplatz Seestrasse, Stäfa, mit RRB Nr. 1345/2011 betreffend Abfallanlage Chrüzlen, Oetwil a. S., und mit RRB Nr. 969/2015 betreffend «Ausflugsziel» Restaurant Frohberg, Stäfa, festgesetzt. Mit Schreiben vom 25. September 2015 beantragt der Zweckverband Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP) gestützt auf den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2015, den regionalen Richtplan im Bereich Landschaft um das «Besondere Erholungsgebiet C», Seeanlage Pfruenderhaab in Männedorf, zu ergänzen.
B. Änderungen betreffend «Besonderes Erholungsgebiet C», Seeanlage Pfruenderhaab, Männedorf Die Gemeinde Männedorf beabsichtigt, die Seeanlage Pfruenderhaab vom Fischerhüsli bis zum ehemaligen Seewasserwerk aufzuwerten und einer breiten Öffentlichkeit eine vielfältig nutzbare Anlage zugänglich zu machen. Für diese Planung hat der Gemeinderat Männedorf ein Betriebs- und Gestaltungskonzept Seeanlage Pfruenderhaab erarbeitet und dieses im Herbst 2012 der Bevölkerung an einer Mitwirkungsveranstaltung vorgestellt. Das Konzept gliedert das Gebiet in Bereiche mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten: Ruhebereich, Spielplatz und Begegnung, Familien, Jugend aktiv, Entspannung und Wassersport. Im kantonalen Richtplan ist der Perimeter als Erholungsgebiet bezeichnet und ein kleiner Teil im östlichen Bereich als Siedlungsgebiet. Im regionalen Richtplan Pfannenstil sind ein Erholungsgebiet (Allgemeines Erholungsgebiet, ohne weiter gehende Zweckbestimmung oder Koordinationshinweise) sowie ein geplanter Fussweg parallel zur Uferlinie festgelegt.
Mit der Planung an der Pfruenderhaab sollen die Erlebbarkeit des Sees und die Zugänglichkeit zum See verbessert werden. Damit wird der Festlegung im kantonalen Richtplan Pt. 3.4.1a entsprochen, wonach am Zürichsee die öffentlich zugänglichen Flächen auszudehnen sind. Im Leitbild Zürichsee 2050, das die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion 2013 verabschiedet haben, sind über den gesamten Bereich die Schwerpunkte Erholungsnutzung, Flachwasserzone und über einen Teilbereich ein Schwerpunkt Ufervegetation bezeichnet. Mit der Festlegung eines Besonderen Erholungsgebiets C wird das öffentliche Interesse zum Ausdruck gebracht, dass zur Erlebbarkeit des Seeufers auch entsprechende Erholungsanlagen erwünscht sind. Weitere Nutzungen, die nicht zwingend auf die Lage am Seeufer angewiesen sind, sind jedoch auf das geringst Mögliche zu beschränken. Der regionale Richtplan wird wie folgt geändert: – Änderung von Pt. 3.2.1.2 Landschaft, Regionale Festlegungen, Erholungsgebiete: streichen des Allgemeinen Erholungsgebiets «Männedorf, Uferabschnitt unterhalb Kreisspital»; – Festlegung «Besonderes Erholungsgebiet C» in der Karte im Gebiet Pfruenderhaab, Männedorf, mit entsprechendem objektspezifischem Hinweis in Pt. 3.2.1.2, Besondere Erholungsgebiete «Männedorf: Uferabschnitt unterhalb Spital Männedorf, Seeanlage mit seebezogenen Erholungseinrichtungen und Zugang zum See; Koordinationshinweise: Gestaltung von Bauten und Anlagen an bauliche und landschaftliche Umgebung anpassen, Fuss- und Wanderweg durchgängig gewährleisten».
C. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der Nachbargemeinden und der Nachbarregionen sowie die öffentliche Auflage fanden vom 13. Februar bis am 14. April 2015 statt. Während der Auflagefrist gingen keine Einwendungen ein. Die Delegiertenversammlung des ZPP stimmte am 24. Juni 2015 der Revision des regionalen Richtplans zu und beantragte dem Regierungsrat die Änderungen. Gegen diesen Beschluss wurden gemäss Bestätigung des ZPP vom 25. September 2015 kein Referendum sowie gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Meilen vom 3. September 2015 keine Rechtsmittel ergriffen.
D. Festsetzung Der Festsetzung der Änderungen des regionalen Richtplans Pfannenstil betreffend «Besonderes Erholungsgebiet C», Seeanlage Pfruenderhaab, Männedorf, steht nichts entgegen. Dieser Beschluss ist ein Akt im Sinn von § 19 Abs. 1 lit. a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) und kann durch betroffene Gemeinden gestützt auf § 41 Abs. 1 VRG direkt mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Verwaltungsgericht prüft die Beschwerdeberechtigung von Amtes wegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Revision des regionalen Richtplans Pfannenstil betreffend «Besonderes Erholungsgebiet C», Seeanlage Pfruenderhaab, Männedorf, wird festgesetzt.
II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.
III. Dispositiv I und II sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann im Sinne der Erwägungen innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an – die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil, Goethestrasse 16, Postfach, 8712 Stäfa (E) – die Gemeinderäte der Gemeinden: – Zollikon, Bergstrasse 20, Postfach 280, 8702 Zollikon – Zumikon, Dorfplatz 1, 8216 Zumikon – Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht – Erlenbach, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach – Herrliberg, Forchstrasse 9, Postfach, 8704 Herrliberg – Meilen, Dorfstrasse 100, Postfach, 8706 Meilen – Uetikon a. S., Weissenrainstrasse 20, 8707 Uetikon am See – Männedorf, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8708 Männedorf
– Stäfa, Goethestrasse 16, Postfach 535, 8712 Stäfa – Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Postfach 383, 8634 Hombrechtikon – Oetwil a. S., Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See – Egg, Forchstrasse 145, Postfach 331, 8132 Egg – das Verwaltungsgericht – das Baurekursgericht – die Baudirektion
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi