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Strassen, Bülach, 577 Grenzstrasse, Umgestaltung und Instandsetzung, Projektfestsetzung, Bauausführung, gebundene und neue Ausgabe

RRB Nr. 537/2015 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 20. Mai 2015

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Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 537/2015

Strassen, Bülach, 577 Grenzstrasse, Umgestaltung und Instandsetzung, Projektfestsetzung, Bauausführung, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2015

537. Strassen (Bülach, 577 Grenzstrasse, Umgestaltung und Instandsetzung; Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Verfügung vom 22. April 2005 erliess die Baudirektion im Hinblick auf das erhebliche Überbauungspotenzial im Gebiet «Erachfeld» in Bülach und im Industrie- und Gewerbegebiet Bachenbülach eine grenzüberschreitende Planungszone nach § 346 des Planungs- und Baugesetzes. Daraus wurden verschiedene planerische Massnahmen geprüft, mit dem Ziel, die Verkehrskapazitäten auf die bauliche Entwicklung in den genannten Gebieten abzustimmen und die nötigen Erschliessungsmassnahmen vorzubereiten. Das Ergebnis dieser Planungen hinsichtlich der Verkehrserschliessung schlägt sich im «Entwicklungskonzept Industrie Bachenbülach und Bülach inkl. Masterplan Grenzstrasse» vom 20. Dezember 2006, im Gesamtkonzept «Öffentlicher Aussenraum» vom 23. Juni 2009 und im vom Gemeinderat Bülach mit Beschluss vom 6. April 2009 festgesetzten «Öffentlichen Gestaltungsplan Zentrum Grenzstrasse» nieder. Auf der Grundlage des Erschliessungsplanes wurden das kantonale Projekt «Grenzstrasse» und die kommunalen Projekte «Neubau Ifangstrasse», «Flankierende Massnahmen Feldstrasse», «Erweiterung Tempo- 30-Zone mit Neubau Gehweg» und «Sanierung Feldstrasse» entwickelt. Die davon betroffene 577 Grenzstrasse verbindet als Autobahnzubringer (Bülach Süd) die kantonale Hochleistungsstrasse A 51 mit der 4 Zürichstrasse (Regionale Verbindungsstrasse). Das vom Tiefbauamt mit der Stadt Bülach und der Gemeinde Bachenbülach ausgearbeitete Projekt sieht folgende Massnahmen vor: – Neubau Knoten Grenz-/Ifangstrasse samt Verkehrssteuerungsanlage sowie Umbau des bestehenden Knotens Grenz-/Grabenstrasse zu einem ebenfalls lichtsignalgesteuerten Knoten; – Rückbau des bestehenden Verkehrskreisels Grenz-/Feldstrasse und Umbau zu einem lichtsignalgesteuerten Knoten; – Ausbau und Ergänzungen der Fahrspuren an den jeweiligen Knoten; – Ausbau und Ergänzungen an Rad-/Gehwegen sowie an der Strassenbeleuchtung; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie und Instandsetzung des Fahrbahnbelags, samt den Strassenentwässerungsanlagen.

Die Stadt Bülach hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 30. Juni 2010 und dem Schreiben vom 1. Juli 2010 zugestimmt. Die Gemeinde Bachenbülach hat dem Projekt mit Beschluss vom 27. Januar 2010 im Sinne von § 12 StrG ebenfalls zugestimmt. Das Vorprojekt wurde gemäss § 13 StrG vom 4. Dezember 2009 bis 15. Januar 2010 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Soweit möglich, sind die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im überarbeiteten Projekt berücksichtigt worden. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 4. April bis 4. Mai 2014. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat mit Schreiben vom 22. Januar 2008 das Projekt beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass es aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag (±10%) vom 7. März 2014 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 320 000 Bauarbeiten 4 777 000 Nebenarbeiten 2 684 000 Technische Arbeiten 1 019 000 Total 8 800 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (34%) 2 950 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (34%) 2 950 000 Staatsstrassen (9%) 830 000 Fussgängeranlangen (2%) 150 000 Fahrradanlagen (2%) 200 000 Verkehrseinrichtungen (19%) 1 720 000 Total 8 800 000

Die Stadt Bülach hat mit Stadtratsbeschluss vom 28. Januar 2015 einer Kostenbeteiligung von rund Fr. 1 301 000 zugestimmt. Im Weiteren hat die Gemeinde Bachenbülach mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2015 einer Kostenbeteiligung von pauschal Fr. 319 000 zugestimmt. Von der Coop Genossenschaft liegt eine separate Finanzierungsvereinbarung vom 10. März 2015 vor, die eine Kostenzusicherung von pauschal Fr. 651 000 nennt. Diese Beträge werden der Stadt Bülach, der Gemeinde Bachenbülach und der Coop Genossenschaft in Rechnung gestellt. Die Einnahmen der Stadt Bülach und der Gemeinde Bachenbülach sind dem Konto 8400. 63200 80000, Rückzahlung von Investitionsbeiträgen Gemeinden Staatsstrassen (Profit-Center P84490, Objekt 84S-80173), gutzuschreiben. Die Einnahme der Coop Genossenschaft ist dem Konto 8400.63500 80000, Rückzahlung von Investitionsbeiträgen private Unternehmungen Staatsstrassen (Profit-Center P84490, Objekt 84S-80173), gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Stadt Bülach Gemeinde Coop Ge- Total Bachenbülach nossenschaft in Franken in Franken in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen 2 950 000 2 950 000 Baulicher Unterhalt Erneuerung Staatsstrassen 2 477 000 282 000 59 000 132 000 2 950 000 Staatsstrassen 80 000 420 000 110 000 220 000 830 000 Fussgängeranlagen 150 000 150 000 Fahrradanlagen 200 000 200 000 Verkehrseinrichtungen 672 000 599 000 150 000 299 000 1 720 000 Total 6 529 000 1 301 000 319 000 651 000 8 800 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 8 800 000 zu bewilligen, wovon als gebundene Ausgaben Fr. 2 950 000 in die Erfolgsrechnung und Fr. 2 950 000 in die Investitionsrechnung (§ 37 Abs. 1 lit. b CRG) sowie als neue Ausgabe Fr. 2 900 000 in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 8 800 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 2 950 000 2 950 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 2 950 000 2 950 000 Staatsstrassen Erneuerung Konto 8400.50110 00000 830 000 830 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 150 000 150 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 200 000 200 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50120 00000 1 720 000 1 720 000 Verkehrseinrichtungen Total 5 900 000 2 900 000 8 800 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 0547/2014 bewilligte Ausgabe von Fr. 500 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 2 271 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 139 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (1,75%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Erneuerung 69% 2 477 000 22 000 2,5% 62 000 Staatsstrassen 2% 80 000 500 2,5% 2 000 Fussgängeranlagen 4% 150 000 1 500 2,5% 4 000 Fahrradanlagen 6% 200 000 2 000 2,5% 5 000 Verkehrseinrichtungen 19% 672 000 6 000 5,0% 34 000 Zwischentotal 3 579 000 32 000 107 000 Total 100% 139 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80173, Bülach, 577 Grenzstrasse, aufzunehmen. Die Kostenanteile für Erneuerung Staatsstrassen, Staatsstrassen, Fussgängeranlagen, Fahrradanlagen und Verkehrseinrichtungen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2015 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Umgestaltung sowie für die Strassenerneuerung der 577 Grenzstrasse, Stadt Bülach und Gemeinde Bachenbülach, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung wird eine Ausgabe von Fr. 8 800 000, wovon als gebundene Ausgaben Fr. 2 950 0000 in die Erfolgsrechnung und Fr. 2 950 000 in die Investitionsrechnung sowie als neue Ausgabe von Fr. 2 900 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 7. März 2014).

IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 0547/2014 wird aufgehoben.

V. Das Enteignungsrecht ist mit der Projektfestsetzung gemäss § 15 Abs. 1 StrG erteilt. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird eingeladen, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Stadtrat Bülach, Marktgasse 28, 8180 Bülach, den Gemeinderat Bachenbülach, Schulstrasse 1, 8184 Bachenbülach (je unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [E]), die Coop Genossenschaft Basel (zuhanden Fritz Ulmann, Direktion Immobilien, Birgistrasse 4a, 8304 Wallisellen [E]) sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in