RRB Nr. 54/2011
Anfrage Ruth Kleiber betreffend Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen, VI "Ja zur Husi", bereits während der Einführungsphase soll wieder gekürzt werden, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 324/2010
Sitzung vom 19. Januar 2011
54. Anfrage (Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen, VI «Ja zur Husi»: Bereits während der Einführungsphase soll wieder gekürzt werden) Kantonsrätin Ruth Kleiber, Winterthur, sowie die Kantonsräte Jean- Philippe Pinto, Volketswil, und Samuel Ramseyer, Niederglatt, haben am 1. November 2010 folgende Anfrage eingereicht: Die Initiative «Ja zur Husi» wurde vom Kantonsrat im Jahr 2007 gutgeheissen. Seit Januar 2010 werden die Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen schrittweise (bis ins Jahr 2013) wieder eingeführt. Nun soll ein Teil der Hauswirtschaftskurse dem Sanierungsprogramm 10 zum Opfer fallen: 40% des Sparvolumens an den Mittelschulen soll erzielt werden mit dem Abbau der Hauswirtschaftskurse, voraussichtlich im Kurzzeitgymnasium. In der Praxis ist jedoch die Planung und Umsetzung der Kurse in vollem Gange: Terminabsprachen mit den verschiedenen Gymnasien haben stattgefunden, Mietverträge mit Liegenschaften wurden abgeschlossen und die Renovationsarbeiten in den kantonseigenen Häusern sind am Laufen oder wurden bereits abgeschlossen. Die laufenden Vorbereitungen und das neue Konzept basieren auf der Vorgabe, dass Lang- und Kurzzeitgymnasien erfasst werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen zur Umsetzung der Volksinitiative «Ja zur Husi».
Erwägungen
1. Dem San10 (7301-102) ist zu entnehmen, dass das vom Kantonsrat beschlossene Gesetz noch nicht umgesetzt wurde: «Anpassung von § 27 Abs. 2 Mittelschulgesetz (vom Kantonsrat beschlossen; noch nicht in Kraft gesetzt.)» Wie kommt es, dass ein Gesetz über 3 Jahre nach dem Beschluss nicht angepasst ist, andererseits aber die Bildungsdirektion die Vorbereitungen zur Umsetzung praktisch abgeschlossen hat?
2. Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten für die schon geleistete Arbeit, Mietverträge und Renovationen für die Umsetzung der HW- Kurse?
3. Wie begründet der Regierungsrat seinen Antrag, den Parlamentswillen noch in der Einführungsphase zur Disposition zu stellen?
4. Die Ausbildung in Ernährung, Gesundheit, Umwelt, Haushaltsmanagement und Konsumenteninformationen beansprucht an den Kurzzeitgymnasien nur 1,9% der Unterrichtszeit (Langzeitgymnasien 1,25%), Nutzen und Nachhaltigkeit sind hingegen gross. Wie ist es zu verantworten, ein Unterrichtsfach zu streichen, das wenig Zeit benötigt, aber den Schülerinnen und Schülern für ihre nahe Zukunft viel nützen kann?
5. Es liegt die Aussage im Raum, die Hauswirtschaftskurse ins Untergymnasium zu verlegen, d. h. für die Kurzzeitgymnasiasten und -gymnasiastinnen würden die Hauswirtschaftskurse automatisch aus dem Lehrplan fallen. Wie weit ist diese Variante schon in Bearbeitung?
6. Sollten die Hauswirtschaftskurse ins Untergymnasium verlegt werden, müssten möglicherweise in den Schulhäusern der Gymnasien Schulküchen eingebaut werden. Wie teuer käme dieser Einbau zu stehen?
7. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, möglicherweise vom sinnvollen und bewährten Alter im 4. oder 5. Gymnasium abzusehen und allenfalls die 13- bis 14-jährigen Gymnasiasten für drei Wochen ins Internat zu schicken? Spielt das Alter der Schülerinnen und Schüler für die gymnasialen Hauswirtschaftskurse nicht eine wichtig Rolle, um wie bis anhin den gewünschten Lernerfolg und die Nachhaltigkeit zu erzielen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Ruth Kleiber, Winterthur, Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Samuel Ramseyer, Niederglatt, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Wiedereinführung der Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen erfolgt gestaffelt. Die ersten zwei Pilotkurse wurden im Schuljahr 2008/09 durchgeführt. Im Schuljahr 2009/10 absolvierten 23 Klassen Hauswirtschaftskurse, im Schuljahr 2010/11 werden 46 Kurse durchgeführt. Gemäss Planung soll der Vollbetrieb ab Schuljahr 2013/14 (126 Kurse) erreicht werden. Voraussetzung für die Inkraftsetzung der Änderung des Mittelschulgesetzes vom 2. Juli 2007 war – neben dem Erlass des Lehrplans und der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur – der Erlass der Ausführungsbestimmungen zur erwähnten Gesetzesänderung. Am 7. Dezem- ber 2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen erlassen (ABl 2010, 3021) und dem Kantonsrat die Änderung der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 (LS 413.111) Neueinreihung der Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse zur Genehmigung beantragt (Vorlage 4750). Gleichzeitig hat er die Änderung des Mittelschulgesetzes vom 2. Juli 2007 auf den 1. März 2011 in Kraft gesetzt. Zu Frage 2: Für die Sanierung und Ausstattung der kantonseigenen Liegenschaften in Affoltern a. A., Bülach und Weesen sowie die Übertragung der Liegenschaften in Bülach und Weesen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen wurden bisher rund 4,1 Mio. Franken investiert (Stand November 2010). Die bisherigen Betriebskosten der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen belaufen sich auf rund 3 Mio. Franken (Stand November 2010). Zu Fragen 3 und 4: Die Schülerinnen und Schüler des Kurzgymnasiums haben bereits in der Sekundarschule Hauswirtschaft, Textiles Gestalten und Werken besucht. Angesichts der hohen Kosten der Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen ist es nicht gerechtfertigt, dass Schülerinnen und Schüler des Kurzgymnasiums nochmals während der Gymnasiumszeit Unterricht in Hauswirtschaft erhalten (vgl. die Beantwortung der Fragen 5–7). Zu Fragen 5–7: Im Rahmen von San10 ist vorgesehen, die Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen in der Regel auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken, die nicht bereits in der Sekundarschule in Hauswirtschaft unterrichtet wurden. Das bisherige Konzept, wonach die Kurse den
Schülerinnen und Schülern des 12./13. Schuljahrs (neue Schuljahrzählung gemäss Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005, LS 412.100) in Klassen im Internatsunterricht erteilt werden, hat sich aus pädagogischen und kursorganisatorischen Gründen bewährt. Eine Verlegung der Hauswirtschaftskurse in das 9./10. Schuljahr (Untergymnasium) steht für den Regierungsrat zurzeit nicht zur Diskussion.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi