RRB Nr. 545/2009
Dringliches Postulat Arnold Suter, Kilchberg, Katharina Weibel, Seuzach, und Thomas Maier, Dübendorf, betreffend Begrenzung des Aufwandes im Budget 2010, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 86/2009
Sitzung vom 8. April 2009
545. Dringliches Postulat (Begrenzung des Aufwandes im Budget 2010)
Erwägungen
Kantonsrat Arnold Suter, Kilchberg, Kantonsrätin Katharina Weibel, Seuzach, und Kantonsrat Thomas Maier, Dübendorf, haben am 16. März 2009 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, den Aufwand im Budget 2010 auf höchstens 12 Mrd. Franken (inkl. Interne Verrechnungen) zu begrenzen. Begründung: Beim letzten KEF ist der Regierungsrat davon ausgegangen, dass das Bruttoinlandprodukt im Jahr 2009 um 1,7% und 2010 um 1,5% wachsen wird. In der Zwischenzeit haben wir aber ganz andere Signale. Die wirtschaftlichen Aussichten, in erster Linie für die Exportwirtschaft, haben sich markant verschlechtert. Es ist deshalb schon jetzt angezeigt, die Budgetrichtlinien dem neuen wirtschaftlichen und konjunkturellen Umfeld anzupassen. Aus diesem Grund verlangen wir, dass der Aufwand (inkl. Interne Verrechnungen) im Budget 2010 maximal 12 Mrd. Franken betragen soll. Wir sind überzeugt, dass mit dieser Massnahme in Zukunft geringere Einschnitte nötig werden, als wenn man das heutige Umfeld negiert. Auch der Staat hat seine Ausgaben den zu erwartenden Einnahmen anzupassen. Der Kantonsrat hat das Postulat am 23. März 2009 dringlich erklärt.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Arnold Suter, Kilchberg, Katharina Weibel, Seuzach, und Thomas Maier, Dübendorf, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat hat die Budgetvorgaben zur Erstellung des Budgets 2010 am 11. März 2009 beraten und sie am 18. März 2009 beschlossen. Gemäss diesen Richtlinien soll in der Erfolgsrechnung der Budgetentwurf 2010 der Direktionen und der Staatskanzlei nicht schlechter ausfallen als das Budget 2009. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind die finanziellen Leistungsgruppen Nrn. 4910–4970 und die Belastungen wegen der Lohnvorgaben sowie unabwendbare zusätzliche Belastungen. Der Regierungsrat hat damit auf das schwierige konjunkturelle Umfeld reagiert. Eine Beschränkung des Aufwandes im Budgetprozess auf 12 Mrd. Franken hält der Regierungsrat im Gegensatz zur beschlossenen Beschränkung des Saldos für nicht möglich. Der Aufwand 2010 einschliesslich interne Verrechnungen ist im KEF vom 10. September 2009 mit 16,0 Mrd. Franken eingestellt. Darin eingeschlossen sind insbesondere die doppelt gezählte Finanzierung der Universität, der Fachhochschulen, des Universitätsspitals und des Kantonsspitals Winterthur durch den Kanton sowie die doppelt gezählte Finanzierung des Verkehrsfonds durch den Staatshaushalt sowie den doppelt verbuchten Aufwand des Verbrauchs von Materialien der Kantonalen Druck- und Materialzentrale kdmz durch die Verwaltung und die Anstalten. Die Forderung des Postulats würde eine Reduktion des Aufwandes um 4,0 Mrd. Franken oder mehr als 30% des Aufwandes ohne Doppelzählungen erfordern. Die geforderte Beschränkung des Saldos ist aber auch nicht möglich unter der im Folgenden getroffenen Annahme, dass der Aufwand ohne interne Verrechnungen gemeint ist. Im Budget 2009 beträgt dieser 12,236 Mrd. Franken, nachdem ihn der Kantonsrat in der Budgetdebatte pauschal um 100 Mio. Franken gekürzt hat. Für 2010 ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) vom 10. September 2008 mit einem Aufwand von 12,547 Mrd. Franken gerechnet worden. Er müsste 2010 gegenüber dem KEF des Vorjahres also um 547 Mio. Franken gesenkt werden. Nimmt man das Budget 2009 als Massstab, wäre eine Verminderung des Aufwandes um 236 Mio. Franken oder unter Berücksichtigung der Lohnvorgaben um rund 250 Mio. Franken notwendig. Eine Senkung des Aufwandes um 250–500 Mio. Franken kann im
Rahmen des Budgetprozesses nicht umgesetzt werden. Im laufenden Prozess zur Erarbeitung des KEF 2010–2013 wird der Regierungsrat jedoch auch Möglichkeiten prüfen, den Aufwand gegenüber dem KEF vom 10. September 2008 zu senken. Auf der anderen Seite hält der Regierungsrat Mehrausgaben des Kantons nicht für ein geeignetes Mittel, um der Finanz- und Wirtschaftskrise zu begegnen. Die Wirksamkeit von üblichen Konjunkturprogrammen ist zweifelhaft: Studien haben gezeigt, dass die Gefahr besteht, dass sie zu spät wirken und die Impulse in andere Kantone oder ins Ausland abfliessen. Als Massnahme gegen die Rezession sind wenn möglich Investitionen vorzuziehen und vor allem die Investitionsbudgets auszulasten. Mit der Vorfinanzierung des Bundesanteils an der Durchmesserlinie leistet der Kanton Zürich einen Beitrag zur Konjunkturstützung.
Es ist angesichts der grossen Planungsunsicherheiten nicht angezeigt, übereilt Massnahmen zu beschliessen, welche die gegenwärtige Krise noch verstärken oder die – im Fall von Konjunkturprogrammen – nicht wirksam sind. Der Regierungsrat verfolgt die Entwicklung der Finanz- und Wirtschaftskrise und ergreift gegebenenfalls Massnahmen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 86/2009 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi