RRB Nr. 55/2011
Strassen, Kloten, 350 Dorfstrasse, Sanierungsprojekt, Bauausführung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Januar 2011
55. Strassen (Kloten, 350 Dorfstrasse, Kreisel Industrie-/
Erwägungen
Dorfstrasse, Instandsetzung) Das zu sanierende Strassenstück ist Bestandteil der Verbindungsachse zwischen Kloten und Bassersdorf. Die Dorfstrasse in Kloten weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 21 000 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 5% auf. Der Kreisel Industrie-/Dorfstrasse wurde im Jahr 2000 neu gebaut. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist versprödet und ausgemagert. Zudem treten Spurrinnen und Verdrückungen auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Der Kreisel Industrie-/Dorfstrasse wird infolge schlechter Belagsstruktur durch einen Betonkreisel ersetzt. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten wird eng mit dem Werkleitungs- und Strassenbau der Stadt Kloten koordiniert. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2011 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 725 000 Nebenarbeiten 160 000 Technische Arbeiten 127 000 Total 1 012 000 Diese Ausgaben sind gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gestetzes über Controlling und Rechnungslegung gebunden. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgaben von Fr. 1 012 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10166) zu bewilligen. Ein Anteil von Fr. 125 000 wird nach Abschluss der Bauarbeiten auf das Konto 8400.3141080090, Staatsstrassenunterhalt/Anteil öV, umgebucht. Die Ausgaben sind im Budget 2011 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bauausführung des Sanierungsprojektes an der Dorfstrasse, Stadt Kloten, km 4.820, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 012 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 8. Dezember 2010)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi