RRB Nr. 566/2020
Strassen, Herrliberg, 17 Seestrasse, Grenze Erlenbach bis Badeanlage "Steinrad", Strasseninstandsetzung und Umbau Parkplatz "Steinrad", Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juni 2020
566. Strassen (Herrliberg, 17 Seestrasse, Grenze Erlenbach bis Badeanlage «Steinrad», km 33.530–34.070; Strasseninstandsetzung und Umbau Parkplatz «Steinrad», Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Seestrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Herrliberg zählt zum Strassennetz des Kantons und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 17 geführt. Auf dem Abschnitt Grenze Erlenbach bis Badeanlage «Steinrad» ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Die Fahrbahn weist Spurrinnen, Risse, Ausbrüche und defekte Abschlüsse auf. Zudem zeigen Kanal-TV-Aufnahmen, dass auf verschiedenen Abschnitten Strassenentwässerungsleitungen, Schächte und Schachtarmaturen ersetzt werden müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden die Fussgängerübergänge gemäss der heute geltenden Norm ausgebaut. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamts wird die Strassenbeleuchtung teilweise erneuert, rückgebaut und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Das Unterhaltsprojekt ist in den Programmen Verkehr und Infrastruktur 2020 und 2021 enthalten. Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung wird auch der regionale Parkplatz «Steinrad» umgebaut. Im Bereich des Parkplatzes «Steinrad» und der Einmündung der untergeordneten Steinradstrasse weist die Seestrasse mit einer Breite von 16 m einen überdimensionierten Ausbaustandard auf. Die Seestrasse soll zugunsten der Neugestaltung der Badeanlage «Steinrad» auf einer Länge von rund 350 m redimensioniert werden. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Binder- und Deckschicht sowie stellenweise Ersatz der Fundation); – Redimensionierung der Seestrasse zugunsten Badeanlage, Parkplatz und Seeuferweg; – Instandsetzung der Strassenentwässerung und Umrüstung auf Filtersäcke; – Ersatz der defekten Fahrbahnabschlüsse; – Anpassung und Neubau von Fussgängerübergängen nach neuer Norm; – Vernetzung der Lichtsignalanlage mit neuem, durchgehendem Trassee;
– Erneuerung der Strassenbeleuchtung, teilweise Rückbau im Ausserortsbereich; – Ersatz der Sandblocksteinmauer durch eine verankerte Betonstützmauer; – Erweiterung und Umgestaltung Parkplatz «Steinrad». Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung nimmt die Gemeinde Herrliberg Erneuerungen an den Kanalisations- und Werkleitungen vor. Die Gemeinde Herrliberg hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2017 zugestimmt. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG verzichtet werden konnte.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 6. März bis 21. April 2020. Innerhalb der Auflagefrist wurden drei Einsprachen eingereicht, die projektbezogene Begehren enthielten. Mit den Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls vor, womit auch die Einsprachen zurückgezogen wurden. Diese sind als erledigt abgeschrieben worden.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Kosten des Projekts setzen sich gemäss Finanzplan vom 4. Mai 2020 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 654 000 Nebenarbeiten 184 000 Technische Arbeiten 243 000 Total 3 081 000 Die Gemeindeversammlung Herrliberg hat für die Erweiterung und Erneuerung der Badeanlage «Steinrad» mit Beschluss vom 28. Juni 2017 einen Kredit von Fr. 2 930 000 bewilligt. Die Badeanlage wird zusammen mit der Strasseninstandsetzung und der Neugestaltung des Parkplatzes «Steinrad» realisiert. Der Anteil der Gemeinde für die Neugestaltung des Parkplatzes beträgt Fr. 400 000 ohne MWSt Da der Beitrag der Gemeinde Herrliberg erst nach Fertigstellung in Rechnung gestellt wird, ist eine Bruttoausgabe zu beschliessen.
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 081 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40318), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung, den Umbau des Parkplatzes «Steinrad» und die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 17 Seestrasse, Gemeinde Herrliberg, werden gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 081 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Gemeinderat Herrliberg, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli