RRB Nr. 578/2011
Kolonie Ringwil, Sanierung und Umnutzung als Vollzugszentrum, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2011
578. Kolonie Ringwil (Sanierung und Umnutzung als Vollzugszentrum)
Erwägungen
Im Juli 2009 hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1069/2009 einen Objektkredit von Fr. 1 950 000 für Sanierungsarbeiten zur Umnutzung der Kolonie Ringwil als Vollzugszentrum mit neu 64 Plätzen für den offenen Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen bewilligt. Seit dem 1. Januar 2010 wird die Kolonie Ringwil mit dem neuen Namen «Vollzugszentrum Bachtel» in der Organisationseinheit der Gefängnisse Kanton Zürich (GKZ) geführt. An diesem Standort wurde neu auch die Geldstrafen- und Bussenadministration untergebracht. Das Vollzugszentrum umfasst zwei Insassengebäude (Insassenhaus und -pavillon), einen Versorgungstrakt mit Speisesaal und Produktionsküche, ein Verwaltungs- und mehrere Nebengebäude für Gewerbe und Landwirtschaft. Im 1965 erstellten Versorgungstrakt werden heute innerhalb der gleichen Räumlichkeiten zusätzlich auch die Verpflegungen der Gefängnisse Horgen, Meilen und Pfäffikon hergestellt. Die bewilligten Sanierungsarbeiten betrafen mehrheitlich das Insassenhaus aus dem Jahr 1965 sowie den in Leichtbauweise erstellten Insassenpavillon aus dem Jahr 1993. Mit Ausnahme der Massnahmen in der Produktionsküche konnten die Sanierungsarbeiten an den Gebäuden in der Zwischenzeit abgeschlossen und die zusätzliche innere Umzäunung um die Wohn- und Versorgungsgebäude erstellt werden. Bei den abgeschlossenen Arbeiten handelte es sich vorwiegend um aufgeschobene Unterhaltsarbeiten. Veraltete Elektroinstallationen wurden wo nötig ersetzt. Im Weiteren wurden einige Bodenbeläge erneuert, Malerarbeiten ausgeführt, Zimmertüren und Fenster im Insassenhaus ersetzt sowie die sanitären Anlagen teilerneuert. Im Insassenpavillon wurden die maroden Sanitärbereiche abgebrochen und an deren Stelle vier Vollzugsplätze geschaffen. Ausserhalb des Gebäudes wurde ein Sanitärcontainer mit direktem Zugang erstellt. Im Verwaltungsgebäude wurden die schlecht genutzten Räume zu vollwertigen Büroräumen für die Bussen- und Geldadministration ausgebaut. Mit den ursprünglich geplanten Instandsetzungsmassnahmen in der Produktionsküche sollten in erster Linie die veralteten Küchenapparaturen ersetzt, die Elektroanschlüsse angepasst und kleinere bauliche Massnahmen umgesetzt werden. Für diese Massnahmen wurden
Fr. 625 000 veranschlagt. Bei der Detailplanung mussten jedoch schwerwiegende Mängel an der Kücheneinrichtung sowie der technischen Anlagen festgestellt werden. Zudem wurde erkennbar, dass aus hygienischer und gastronomischer Sicht Anpassungen der Raumgestaltung notwendig und die bestehenden Arbeitsabläufe nicht mehr zulässig sind. Aus diesem Grund wurde das Teilprojekt Produktionsküche vollständig überarbeitet und den Vorgaben des Lebensmittelinspektorats angepasst. Das neue Küchenprojekt umfasst nachfolgende Massnahmen im Unter-, Erd- und Dachgeschoss des Versorgungstrakts: Im Untergeschoss werden die veralteten Kühlzellen ersetzt und die Lagerflächen erweitert. Die sanitären Installationen werden vollständig ersetzt. Die Entsorgungsleitungen müssen den neuen Umständen angepasst und der Anschluss an die Kanalisation muss um einen Fettabscheider erweitert werden. Die Räume im Untergeschoss werden neu be- und entlüftet. Das Erdgeschoss einschliesslich der Anlieferung ist vom Projekt besonders betroffen. Die Anlieferung darf nicht mehr offen sein, es wird ein Tor eingebaut. Die Küche mit all ihren Nebenräumen wird vollumfänglich saniert. Die Wand- und Bodenbeläge werden erneuert. Die bestehende Decke mit den integrierten Lüftungshauben wird durch eine besondere Lüftungsdecke für Gastrobetriebe ersetzt. Die Kücheneinrichtung wird komplett erneuert. Weil die bestehenden, betrieblichen Abläufe in der Küche gemäss Lebensmittelinspektorat nicht mehr gestattet sind, wird eine räumliche Erweiterung notwendig. Die haustechnischen Installationen werden im Küchenbereich ersetzt. Dies umfasst die Lüftungsanlage, die Elektroinstallation mit allen Sicherheitsanlagen und die Anpassungen der Heizung. Die Sanitärinstallation muss von der Einführung bis zum Verbraucher ersetzt werden. Im Dachgeschoss muss die Lüftungsanlage ebenfalls vollständig ersetzt werden, da die bestehende Anlage nicht mehr den Energievorschriften entspricht. Die Sanierungsarbeiten ausserhalb der Küchenräumlichkeiten einschliesslich der neuen Umzäunung wurden im Juli 2010 abgeschlossen und die aufgelaufenen Kosten abgerechnet. Für das überarbeitete Küchenprojekt wurde vom Hochbauamt mit Datum vom 29. Januar 2010 ein neuer Kostenvoranschlag erstellt, der Ersatzinvestitionen in der Produktionsküche von Fr. 2 658 906 vorsieht.
Die Gesamtkosten der neuen Produktionsküche setzen sich im Detail wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan (BKP) Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 166 500 2 Gebäude 2 315 720 4 Umgebung 11 000 5 Baunebenkosten 20 000 6 Reserven 145 686 9 Ausstattung 0 1–9 Total Anlagekosten 2 658 906 Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 175 170 6,6 80 2 190 2 628 4 817 Hochbauten Rohbau 2 49 740 1,9 40 1 244 746 1 990 Hochbauten Ausbau 265 020 10,0 30 8 834 3 975 12 809 Hochbauten Installationen 2 168 976 81,6 30 72 299 32 535 104 834 Ausstattung, Mobilien 0 0,0 10 0 0 0 Total 2 658 906 100,0 33,5 84 566 39 884 124 450 Vom ursprünglichen Gesamtkredit über Fr. 1 950 000 wurden für die abgeschlossenen Sanierungsarbeiten ausserhalb der Küchenräumlichkeiten einschliesslich der neuen Umzäunung Fr. 1 271 094 verwendet. Für die Produktionsküche weist das überarbeitete Projekt Kosten von Fr. 2 658 906 aus. Abzüglich des Restbetrags des ursprünglich bewilligten Objektkredits über Fr. 678 906 entstehen Mehrkosten von Fr. 1 980 000, die nicht im Rahmen des bewilligten Objektkredits gedeckt werden. Die veranschlagten Mehrkosten gelten wie die bereits bewilligten Arbeiten als Erneuerungsunterhalt (§ 37 Abs. 2 lit. b CRG). Sie fallen 2011 an und sind durch das Budget der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, gedeckt. Für das Vorhaben ist eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 1 980 000 zu bewilligen. Die Gesamtkreditsumme erhöht sich damit auf Fr. 3 930 000. Die Kapitalfolgekosten bestehen aus den nutzungsdauergewichteten Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 3% pro Jahr auf dem hälftig gebundenen Kapital. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Kostenvoranschlag für die neue Produktionsküche von Fr. 2 658 908 belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 124 450 pro Jahr. Durch die Zusatzarbeiten entstehen keine personellen und betrieblichen Folgekosten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für Sanierungsarbeiten zur Umnutzung der Kolonie Ringwil als Vollzugszentrum wird zum Objektkredit gemäss RRB Nr. 1069/2009 mit gebundenen Ausgaben von Fr. 1 950 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 980 000 bewilligt; die gesamte verfügbare Ausgabensumme beträgt damit Fr. 3 930 000.
II. Die Kosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi