RRB Nr. 579/2019
Anfrage Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, Leandra Columberg, Dübendorf, und Nicola Siegrist, Zürich, betreffend Aufträge an private Firmen im Asylwesen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 138/2019
Sitzung vom 19. Juni 2019
579. Anfrage (Aufträge an private Firmen im Asylwesen) Die Kantonsrätinnen Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, und Leandra Columberg, Dübendorf, sowie Kantonsrat Nicola Siegrist, Zürich, haben am 13. Mai 2019 folgende Anfrage eingereicht: Die Firma ORS Service AG stand in der Vergangenheit in Kritik im Zusammenhang mit den von der Firma betriebenen Asylunterkünften. Insbesondere berief sich die Kritik auf die schlechten hygienischen Umstände, kein bis kaum Warmwasser in den Unterkünften, unqualifiziertes Personal, Kollektivstrafen wie Ausgangssperren sowie Zutrittsverweigerung zur Asylunterkunft für die Rechtsberatung. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Wie viele der vom Kanton betriebenen Asylunterkünfte werden von der Firma ORS Services AG geführt?
2. Wie viel Geld verdient die Firma an den Aufträgen des Kantons Zürich?
3. Welche Vorgaben müssen private Firmen (wie auch die ORS Services AG) erfüllen, um den Auftrag zur Führung von kantonalen Asylunterkünften zu erhalten?
4. Wie wird kontrolliert und welche Massnahmen werden getroffen, damit die Erfüllung der Vorgaben und menschenwürdige Bedingungen in den Asylunterkünften gewährleistet werden können?
5. Waren dem Regierungsrat die Umstände in den von der ORS Services AG geführten Asylunterkünften bekannt?
6. Wurden nach der Bekanntmachung der oben beschriebenen Vorfälle Sanktionen ergriffen und wenn ja, welche? Können Verbesserungen der Umstände in den betreffenden Asylunterkünften nachgewiesen werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, Leandra Columberg, Dübendorf, und Nicola Siegrist, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Die Aufnahme und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich sind eine Verbundaufgabe, die von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam erfüllt wird. Der Kanton Zürich wendet seit Jahren ein Zweiphasensystem an. In einer ersten Phase werden die dem Kanton Zürich zugewiesenen Personen in Kollektivunterkünften des Kantons (Durchgangszentren) untergebracht, bevor sie auf die Gemeinden verteilt werden. Minderjährige unbegleitete Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Ausländerbereich (MNA) werden vom Kanton grundsätzlich in gesonderten Strukturen untergebracht. Zudem ist der Kanton zuständig für die Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich, welche die Schweiz verlassen müssen und deshalb lediglich Anspruch auf Nothilfeleistungen haben. Die Ausrichtung von Nothilfeleistungen erfolgt in der Regel in kantonalen Rückkehrzentren. Der Kanton hat den Betrieb der Durchgangszentren, MNA-Strukturen und Rückkehrzentren seit Jahren Dritten übertragen, die jedoch über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen. Im August 2018 wurden diese Aufgaben im Rahmen eines Submissionsverfahrens neu ausgeschrieben. Im November 2018 hat der Regierungsrat die Aufträge an die bereits bestehenden Dienstleister Asyl-Organisation Zürich (AOZ) und ORS Service AG (ORS) vergeben, die als einzige Offerten eingereicht hatten: Der Dienstleistungsauftrag für den Betrieb von Durchgangszentren und MNA-Strukturen wurde der AOZ und jener für den Betrieb von Rückkehrzentren und eines Durchgangszentrums der ORS erteilt (RRB Nr. 1165/2018). Zu Fragen 1 und 2: Gegenwärtig werden gemäss der Vergabe vom November 2018 die vier Rückkehrzentren und ein Durchgangszentrum von der ORS betrieben. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 126/2017 betreffend ORS – Gewinnorientierte Dienstleisterin im Asylbereich ausgeführt, ist es legitim, dass ein privater Anbieter allenfalls einen Gewinn – über dessen Höhe keine Informationen vorliegen – erwirtschaftet, wenn er die kantonalen Vorgaben erfüllt.
Zu Fragen 3 und 4: Die ORS hat den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten, weil sie in der Gesamtbewertung der Zuschlagskriterien (Preis, Leistung, Schwankungstauglichkeit) das bessere Angebot eingereicht hatte. Kantonale Qualitätsvorgaben gibt es insbesondere hinsichtlich der medizinischen Versorgung, der Betreuung, des Personals, des Sicherheitsdispositivs der Unterkunft und der Auszahlungsmodalitäten. Die zu betreibenden Unterkünfte werden vom Kanton zur Verfügung gestellt. Der Dienstleistungserbringer meldet dem Kantonalen Sozialamt Reparatur-, Renovations- oder Sanierungsbedarf bzw. die Notwendigkeit von Ersatzanschaffungen. Die ORS und die AOZ erstatten dem Kantonalen Sozialamt regelmässig Bericht. Zudem führt das Kantonale Sozialamt immer wieder Kontrollen in den Unterkünften durch und steht in engem Kontakt mit den Leistungserbringern (siehe dazu auch Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 126/2017). All dies garantiert eine qualitativ gute Dienstleistung. Zu Fragen 5 und 6: Es ist nicht bekannt, auf welche Unterkünfte sich die Kritik beziehen soll. In kantonalen Unterkünften sind keine Missstände bekannt. Darauf hinzuweisen ist, dass auch verschiedene Gemeinden ihre Aufgaben an die AOZ oder ORS übertragen haben. Beide Anbieterinnen leisten gute Arbeit.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli