RRB Nr. 58/2009
Anfrage Kurt Leuch, Oberengstringen, betreffend Haltung der Regierung zum Thema "Energy-Drinks in Zürcher Schulen", Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 368/2008
Sitzung vom 14. Januar 2009
58. Anfrage (Haltung der Regierung zum Thema «Energy-Drinks in Zürcher Schulen») Kantonsrat Kurt Leuch, Oberengstringen, hat am 3. November 2008 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss der Zeitung «Sonntag» lässt sich zum Thema Energy-Drinks Folgendes festhalten: Durch den Konsum von Koffein und Taurin, die vor allem in Energy- Drinks in erhöhtem Masse vorhanden sind, werden Jugendliche verhaltensauffälliger und nervöser. Der Präsident der Schweizer Kantonschemiker warnt, dass es nicht sinnvoll sei, Energy-Drinks in der Schule zu konsumieren. Auf der Dose von Red Bull z. B. ist ein Warnhinweis aufgedruckt, dass das Getränk für Kinder und Schwangere nicht geeignet sei. Einige Schulen in verschiedenen Kantonen seien bereits dazu übergegangen, den Konsum von Energy-Drinks auf ihrem Schulareal zu verbieten. Die Zeitschrift «Öko-Test» hält in ihren Testberichten vom August 2007 bzw. im Jahrbuch 2008 fest, dass Deutschland einen Grenzwert für Taurin von 300 mg/l kennt, während die meisten Energy-Drinks rund 4000 mg/l Taurin enthalten. Sie dürfen in Deutschland nicht produziert und nur mit einer Ausnahmebewilligung eingeführt werden. Die körpereigene Produktion von Taurin liege bei ca. 50 bis 125 mg/l. Die Nebenwirkungen von Taurin seien noch wenig erforscht. Gleichzeitig enthalten die Energy- Drinks rund 30 mg Koffein pro dl, was bei einer Dose von 2,5 dl etwa ein bis zwei Tassen Kaffee (je nach Stärke) entspricht. Cola enthalte «nur» etwa 10 mg/dl. Der Zuckergehalt entspreche in etwa dem von Cola, nämlich rund 106 g/l. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Was sagt die Regierung zu den gesundheitlichen Aspekten des Konsums von Energy-Drinks durch Kinder und Jugendliche?
2. Wie beurteilt die Regierung die Wirkung des Konsums von Energy- Drinks auf Kinder und Jugendliche in Bezug auf ihre Arbeits- und Konzentrationsfähigkeit in der Schule?
3. Wie stellt sich die Regierung zum Konsum von Energy-Drinks an Zürcher Schulen?
4. Wie stellt sich die Regierung zu einem Verbot von Energy-Drinks an Zürcher Schulen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Kurt Leuch, Oberengstringen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Energydrinks sind koffeinhaltige Spezialgetränke und gehören gemäss der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 23. November 2005 über Speziallebensmittel (SR 817.022.104) zu den sogenannten Speziallebensmitteln. Diese Getränke müssen gemäss Art. 23 der Verordnung unter anderem den Hinweis enthalten, dass sie wegen des erhöhten Koffeingehaltes nur in begrenzten Mengen konsumiert werden sollten und für Kinder, schwangere Frauen und koffeinempfindliche Personen ungeeignet sind. Zu Frage 2: Funktionelle Getränke wie Energydrinks versprechen Fitness, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden und stossen deshalb bei jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten zum Teil auf grossen Anklang. Koffein, der Hauptwirkstoff von Kaffee und Tee, hat bei vernünftiger Dosierung eine stimulierende Wirkung. Bei Überdosierung können jedoch Wirkungen wie Nervosität, Ruhelosigkeit, Herzklopfen und Übelkeit auftreten. Über die Wirkung der weiteren Bestandteile der Energydrinks ist noch wenig bekannt. Wegen der erhöhten Koffeinempfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen können Energydrinks, insbesondere in grösseren Mengen, zu einer Beeinträchtigung des Arbeitsverhaltens und der Konzentrationsfähigkeit führen. Sie tragen mit ihrem hohen Zuckergehalt zu Übergewicht bei und sind zahnschädigend. Sie können deshalb nicht als Teil einer ausgewogenen Ernährung betrachtet werden. Zu Frage 3: Eine ausgewogene Ernährung ist die Grundlage für Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ähnliche Fragen, wie sie bei Energy-Drinks aufgeworfen werden, stellen sich auch bei weiteren Lebensmitteln. Kinder und Jugendliche müssen deshalb lernen, sich richtig zu ernähren und aus der Vielfalt von Angeboten richtig zu wählen. Die Grundsätze dazu werden u. a. auf der Sekundarstufe der Volksschule im Rahmen des Fachs Haushaltskunde vermittelt. Die Mittel- und Berufsfachschulen können solche Themen insbesondere im Rahmen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung behandeln.
Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin an der Universität Zürich (ISPMZ), die Bildungsdirektion und die Sicherheitsdirektion planen ab Sommer 2009 unter der Federführung der Gesundheitsdirektion im Rahmen des Legislaturziels 17.4 (Anteil der Bevölkerung mit Adipositas [BMI > 30] stabilisieren) Massnahmen an den Schulen in den Bereichen Sport, Alltagsbewegung, Ernährung und kindgerechte Verkehrswegplanung. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Massnahmen wird auch eine vertiefte Information über den Konsum und die Wirkung von Energydrinks geprüft. Zu Frage 4: Das schweizerische Lebensmittelrecht bietet keine rechtliche Grundlage für ein allgemeines Verbot des Konsums von Energydrinks. Es steht den zuständigen Schulorganen jedoch frei, ein entsprechendes Konsumverbot auf dem Schulhausareal auszusprechen. Derartige beschränkte Verbote nützen jedoch in der Regel nur wenig und können oftmals sogar das Gegenteil bewirken. Zweckdienlicher ist deshalb eine umfassende Information und Aufklärung der Jugendlichen über die möglichen schädlichen Auswirkungen des Konsums von Energydrinks.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi