RRB Nr. 588/2025
Gesamtsanierung Mülau 12, Sennhof, Winterthur, Minergie-Zertifikat, Förderbeitrag, Verlängerung der Zusicherung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2025
588. Gesamtsanierung Mülau 12, Sennhof, Winterthur (Minergie-
Erwägungen
Zertifikat, Förderbeitrag, Verlängerung der Zusicherung) Im Rahmen des Förderprogramms Energie sicherte der Regierungsrat aus den Globalbeiträgen des Bundes aus der Teilzweckbindung der CO 2 -Abgabe zur Verminderung der CO 2 -Emissionen der Hermann Bühler AG, Winterthur, an die Kosten der Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat des Industriegebäudes Mülau 12, Winterthur, eine Subvention von höchstens Fr. 1 438 100 als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, zu (RRB Nr. 1189/2021). Die Zusicherung ist befristet bis am 31. Dezember 2025. Beim betroffenen Gebäude handelt es sich um die Umnutzung eines denkmalgeschützten Spinnerei-Altbaus zu Wohnungen und Gewerbefläche mit Minergie-Standard. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 ersuchte die Hermann Bühler AG um eine Verlängerung der Förderzusage, da sich der Baubeginn aufgrund verschiedener Umstände bis 2023 verzögert habe (Coronapandemie, Personalmangel in der Baubranche, erschwerter Bauablauf aufgrund von Anforderungen des Denkmalschutzes, umfangreichere Schadstoffsanierung als angenommen, aufwendige Schallentkopplung des im gleichen Gebäude beherbergten Kleinwasserkraftwerkes). Der Regierungsrat will den Ausstoss der Treibhausgase im Rahmen des Pariser Abkommens so weit senken, dass ein Beitrag zur notwendigen Begrenzung des globalen Klimawandels geleistet wird. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie und den CO 2 -Ausstoss in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Die Baudirektion hat am 11. Juni 2020 das Förderprogramm Energie verfügt (Nr. 199/2020). Das Förderprogramm beruht auf dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015), da dies Voraussetzung für den Erhalt von Globalbeiträgen aus der Teilzweckbindung der CO2 -Abgabe zur Verminderung der CO2 -Emissionen ist. Damit die Globalbeiträge des Bundes für das vorliegende Gesuch bezogen werden können, muss das Gesuch bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen und die Auszahlung der Subvention erfolgt sein. Die Einreichung des Abschlussformulars durch die Gesuchstellenden muss daher vollständig bis zum 30. September 2026 erfolgen. Aufgrund des komplexen Projekts ist eine Verlängerung der Förderzusage auf die zum Erhalt der Globalbeiträge maximal mögliche Zusicherungsdauer angezeigt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die mit RRB Nr. 1189/2021 erfolgte Zusicherung einer Subvention aus den Globalbeiträgen des Bundes aus der Teilzweckbindung der CO2 - Abgabe zur Verminderung der CO2-Emissionen von höchstens Fr. 1 438 100 an die Hermann Bühler AG, Winterthur, wird um ein Jahr bis am 31. Dezember 2026 verlängert.
II. Die Ausrichtung der zugesicherten Subvention erfolgt nach Einreichung des Abschlussformulars mit Kopie des definitiven Minergie- Zertifikats beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Postfach, 8090 Zürich. Die vollständigen Unterlagen sind bis spätestens 30. September 2026 einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Hermann Bühler AG, Sennhof, 8482 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli