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Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2014/2015, Kenntnisnahme

RRB Nr. 594/2016 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 15. Juni 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-594-2016/de/fachstelle-fur-schulbeurteilung-jahresbericht-2014-2015-kenntnisnahme

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 594/2016

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2014/2015, Kenntnisnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Juni 2016

594. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2014/2015)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet die Fachstelle dem Regierungsrat jährlich einen Gesamtbericht über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte und der Daten aus den schriftlichen Umfragen. Der vorliegende achte Gesamtbericht 2014/2015 bezieht sich auf das vierte Jahr des zweiten Beurteilungszyklus. Der Bildungsrat hat den Gesamtbericht an seiner Sitzung vom 30. Mai 2016 zur Kenntnis genommen.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Im Schuljahr 2014/2015 wurden im Kanton Zürich 94 Regelschulen und 10 Sonderschulen evaluiert. Die sich daraus ergebenden Beurteilungen und Entwicklungsempfehlungen machen deutlich, dass die Qualität der Zürcher Schulen in vielerlei Hinsicht gut ist. Die Gesichtspunkte Schulgemeinschaft, Zusammenarbeit mit den Eltern, Klassenführung sowie Lehr- und Lernarrangements konnten in durchschnittlich acht von zehn Schulen als gut oder gar sehr gut bewertet werden. Eine Mehrheit der Schulen erhält diese positiven Bewertungen auch in den Qualitätsbereichen Schulführung, Schulinterne Zusammenarbeit und Individuelle Lernbegleitung. Kritischer fallen die Evaluationsergebnisse bezüglich der Qualitätsansprüche zur Beurteilung von Schülerleistungen sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung aus, wo lediglich ein Drittel der Schulen in die Bewertungskategorien gut oder sehr gut aufgenommen werden konnte (vgl. Abbildung).

Qualitätsausprägungen 2014/2015 (94 Regelschulen)

Schulgemeinschaft

Lehr- und Lernarrangements

Individuelle Lernbegleitung

Klassenführung

Beurteilung

Schulführung

Qualitätssicherung und -entwicklung

Schulinterne Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit den Eltern

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 %

sehr gut gut genügend ungenügend

Der Jahresbericht zeigt darüber hinaus auf, wie sich die Einschätzung der verschiedenen Qualitätsansprüche von der Erst- zur Zweitevaluation insgesamt verändert hat. Der Anteil der Schulen, die im Berichtsjahr mit gut und sehr gut beurteilt wurden, ist im Vergleich zum Schuljahr 2010/ 2011, in dem dieselben Schulen evaluiert worden waren, in fünf Bereichen gestiegen, in drei Bereichen gleich geblieben und in einem Bereich gesunken. Hervorzuheben ist, dass in den Bereichen der individuellen Lernbegleitung sowie der Leistungsbeurteilung deutliche Verbesserungen der Qualität bescheinigt werden können. Bemerkenswert sind zudem stabil positive Werte hinsichtlich Schulgemeinschaft, Klassenführung, Lehr- und Lernarrangements sowie Zusammenarbeit mit den Eltern. Einzig im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung konnte die angestrebte Verbesserung noch nicht erreicht werden. Bereits im Jahresbericht 2013/2014 stellte die Fachstelle einen kritischen Befund im Bereich Qualitätssicherung und -entwicklung fest. Dies gab den Anstoss, im vorliegenden Jahresbericht einen Schwerpunkt zu setzen, der sich vertieft mit einem wesentlichen Element des schulischen Qualitätsmanagements befasst, dem Unterrichtsfeedback. Die Auseinandersetzung mit den Grundlagen und der Praxis der verschiedenen Formen von Feedback zum eigenen Unterricht macht deutlich, dass an verschiedenen Schulen wertvolle Voraussetzungen geschaffen worden sind, um Unterrichtsfeedback zu fördern. Dennoch hat in zahlreichen Schul- zimmern bisher keine ausgeprägte Feedbackkultur Einzug gehalten. Noch finden insbesondere kollegiales Feedback und Feedback der Schülerinnen und Schüler an vielen Orten zu wenig systematisch statt, um ihr Potenzial in der Unterrichtsentwicklung auf individueller und institutioneller Ebene wirklich entfalten zu können.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Gesamtbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Evaluationen des Schuljahres 2014/2015 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Bildungsdirektion und die Fachstelle für Schulbeurteilung.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe, Art. 48 und Art. 49 — der Erlass wurde am 1. Januar 2023, 23. Januar 2023 und 1. September 2023 erneut konsolidiert.